"Gravierende Verletzung"
Esser winkt Entschädigung
Der wegen Untreue in Millionenhöhe angeklagte frühere Mannesmann-Chef Klaus Esser kann auf Schmerzensgeld wegen Rufschädigung hoffen. Eine Zivilkammer des Düsseldorfer Landgerichts vertritt nach eigenen Angaben die Auffassung, dass die Persönlichkeitsrechte Essers durch Äußerungen der Anklagebehörde so gravierend verletzt worden sind, dass ein Schmerzensgeld gerechtfertigt ist.
Der ehemalige Mannesmann-Chef hatte die Staatsanwaltschaft Düsseldorf wegen Rufschädigung und Amtspflichtsverletzung verklagt und ein Schmerzensgeld von mindestens 100.000 Euro sowie Schadenersatz für seine Anwaltskosten von ebenfalls 100.000 Euro verlangt. Esser warf der Staatsanwaltschaft am Mittwoch eine „ungeheure Diffamierungskampagne“ vor. Zwei Jahre lang sei er von der Behörde der Käuflichkeit bezichtigt und als „unehrenhafter Mann“ hingestellt worden.
Ihre endgültige Entscheidung will die Zivilkammer am 30.April bekannt geben. Esser hatte bereits angekündigt, ein eventuelles Schmerzensgeld als Spende weitergeben zu wollen.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen Mannesmann-Chef Klaus Esser und dem früheren Aufsichtsratsvorsitzenden Joachim Funk vor, die Übernahme des Konzerns durch Vodafone zur persönlichen Bereicherung genutzt zu haben. Der Leiter der Staatsanwaltschaft Hans-Reinhard Henke hatte erklärt, die beiden Topmanager hätten in der Schlussphase der größten Übernahmeschlacht der Geschichte gezielt darauf hingearbeitet, sich die Zustimmung zu einer Übernahme in Millionenhöhe honorieren zu lassen.
Esser, Funk, aber auch Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann, IG Metall-Chef Klaus Zwickel und der frühere Gesamtbetriebsratschef Jürgen Ladberg müssen sich wegen Untreue in einem besonders schweren Fall verantworten.
Esser winkt Entschädigung
Der wegen Untreue in Millionenhöhe angeklagte frühere Mannesmann-Chef Klaus Esser kann auf Schmerzensgeld wegen Rufschädigung hoffen. Eine Zivilkammer des Düsseldorfer Landgerichts vertritt nach eigenen Angaben die Auffassung, dass die Persönlichkeitsrechte Essers durch Äußerungen der Anklagebehörde so gravierend verletzt worden sind, dass ein Schmerzensgeld gerechtfertigt ist.
Der ehemalige Mannesmann-Chef hatte die Staatsanwaltschaft Düsseldorf wegen Rufschädigung und Amtspflichtsverletzung verklagt und ein Schmerzensgeld von mindestens 100.000 Euro sowie Schadenersatz für seine Anwaltskosten von ebenfalls 100.000 Euro verlangt. Esser warf der Staatsanwaltschaft am Mittwoch eine „ungeheure Diffamierungskampagne“ vor. Zwei Jahre lang sei er von der Behörde der Käuflichkeit bezichtigt und als „unehrenhafter Mann“ hingestellt worden.
Ihre endgültige Entscheidung will die Zivilkammer am 30.April bekannt geben. Esser hatte bereits angekündigt, ein eventuelles Schmerzensgeld als Spende weitergeben zu wollen.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen Mannesmann-Chef Klaus Esser und dem früheren Aufsichtsratsvorsitzenden Joachim Funk vor, die Übernahme des Konzerns durch Vodafone zur persönlichen Bereicherung genutzt zu haben. Der Leiter der Staatsanwaltschaft Hans-Reinhard Henke hatte erklärt, die beiden Topmanager hätten in der Schlussphase der größten Übernahmeschlacht der Geschichte gezielt darauf hingearbeitet, sich die Zustimmung zu einer Übernahme in Millionenhöhe honorieren zu lassen.
Esser, Funk, aber auch Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann, IG Metall-Chef Klaus Zwickel und der frühere Gesamtbetriebsratschef Jürgen Ladberg müssen sich wegen Untreue in einem besonders schweren Fall verantworten.