Es wird ernst
Klagen gegen EM.TV eingereicht
Gegen den Filmrechte-Händler EM.TV sind beim Amtsgericht München und beim Landgericht Frankfurt jetzt jeweils eine Schadenersatz-Klage eingereicht worden. Das teilte die Rechtsanwaltskanzlei Tilp & Kälberer mit. In dem Münchener Fall gehe es um 5000 DM, in Frankfurt klagten die Anlger Verluste in Höhe von 15.000 DM ein, hieß es. Dies sind nach Angaben von Tilp & Kälberer die ersten Klagen von enttäuschten Anlegern gegen EM.TV.
"Das ist nur die Speerspitze", erklärte die Kanzlei. Weitere Klagen würden folgen. EM.TV habe vorher eine außergerichtliche Einigung abgelehnt. In den beiden Prozessen beschritten die Kläger unterschiedliche Wege. Vor der Frankfurter Kammer gehe es unter anderem um Prospekthaftung. In Müchen hingegen werde über falsche Angaben in Ad-hoc-Mitteilungen gestritten.
Außerdem strebe Tilp & Kälberer eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes an. Die Richtlinien für die Publizitätspflicht in Deutschland dienten nach den Börsenregeln ausdrücklich nicht dem Anlegerschutz. Dies widerspreche einer EU-Richtlinie, so der Vorwurf der Anwälte.
In der Zwischenzeit meldet EM.TV einen Geschäftserfolg. Mit einem russischen TV-Sender sei ein Vertrag über den EM.TV Junior Stock unterzeichnet worden. In den kommenden drei Jahren würden mehr als 600 halbstündige Sendungen aus dem Junior Programmbereich ausgestrahlt, teilte das Unternehmen mit.
EM.TV hatte Ende November seine Gewinnprognosen drastisch nach unten korrigiert. In der Folge hatten die Aktien dramatisch an Wert verloren. EM.TV-Chef Thoma Haffa hatte außerdem zugegeben, während der Haltefrist nach dem Börsengang Papiere aus seinem Bestand verkauft zu haben.
Klagen gegen EM.TV eingereicht
Gegen den Filmrechte-Händler EM.TV sind beim Amtsgericht München und beim Landgericht Frankfurt jetzt jeweils eine Schadenersatz-Klage eingereicht worden. Das teilte die Rechtsanwaltskanzlei Tilp & Kälberer mit. In dem Münchener Fall gehe es um 5000 DM, in Frankfurt klagten die Anlger Verluste in Höhe von 15.000 DM ein, hieß es. Dies sind nach Angaben von Tilp & Kälberer die ersten Klagen von enttäuschten Anlegern gegen EM.TV.
"Das ist nur die Speerspitze", erklärte die Kanzlei. Weitere Klagen würden folgen. EM.TV habe vorher eine außergerichtliche Einigung abgelehnt. In den beiden Prozessen beschritten die Kläger unterschiedliche Wege. Vor der Frankfurter Kammer gehe es unter anderem um Prospekthaftung. In Müchen hingegen werde über falsche Angaben in Ad-hoc-Mitteilungen gestritten.
Außerdem strebe Tilp & Kälberer eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes an. Die Richtlinien für die Publizitätspflicht in Deutschland dienten nach den Börsenregeln ausdrücklich nicht dem Anlegerschutz. Dies widerspreche einer EU-Richtlinie, so der Vorwurf der Anwälte.
In der Zwischenzeit meldet EM.TV einen Geschäftserfolg. Mit einem russischen TV-Sender sei ein Vertrag über den EM.TV Junior Stock unterzeichnet worden. In den kommenden drei Jahren würden mehr als 600 halbstündige Sendungen aus dem Junior Programmbereich ausgestrahlt, teilte das Unternehmen mit.
EM.TV hatte Ende November seine Gewinnprognosen drastisch nach unten korrigiert. In der Folge hatten die Aktien dramatisch an Wert verloren. EM.TV-Chef Thoma Haffa hatte außerdem zugegeben, während der Haltefrist nach dem Börsengang Papiere aus seinem Bestand verkauft zu haben.