Die SdK unterstützt die geplante Verschärfung der Managerhaftung
Mit Entschiedenheit wird die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) in der Anhörung zu dem Gesetzentwurf des KapInHaG am 29. 10. 2004 die geplante Verschärfung der Managerhaftung für falsche Kapitalmarktinformationen unterstützen.
Nach den katastrophalen Erfahrungen von Anlegern mit den Folgen von Falschinformationen in Fällen wie E.MTV, Comroad, Infomatec u. a. hält die SdK derartige Regelungen zur Wiederherstellung des Anlegervertrauens für notwendig und überfällig.
In ihrer heute veröffentlichten Stellungnahme weist die SdK zugleich das anhaltende Trommelfeuer von Verbänden und Lobbyisten gegen eine angebliche Überregulierung und ein Ersticken des deutschen Unternehmertums zurück. Die Erfahrungen in den USA haben vielmehr gezeigt, dass mit deren wesentlich schärferen Regelungen weder das Unternehmertum noch das Informationsverhalten von Managern beeinträchtigt wird und sich dennoch wesentlich breitere Bevölkerungskreise am Kapitalmarkt beteiligen.
Die SdK hebt hervor, dass die vorgesehene persönliche Haftung lediglich für grob fahrlässige oder vorsätzliche Falschinformationen gelten wird. Damit wird von Vorständen und Aufsichtsräten nur verlangt, dass sie nicht "lügen" sollen - eine Selbstverständlichkeit, die ohnedies von der großen Mehrzahl aller Manager erfüllt wird. Daraus einen angeblichen Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen Finanzplätzen abzuleiten, erscheint geradezu absurd.
Von den Betroffenen wird auch gerne übersehen, dass der Gesetzentwurf künftig sogar eine geringere Haftung von Vorständen oder Aufsichtsräten bewirken wird. Denn nach aktuellem Recht haften Manager z. B. bei falschen Ad-hoc-Mitteilungen indirekt unbegrenzt, sofern ihr Unternehmen haftungspflichtig wird. Hier sieht hingegen der Gesetzentwurf eine Obergrenze von vier Jahresgehältern vor.
Ergänzend zum Gesetzentwurf schlägt die SdK u. a. vor, die Haftung der Manager auf alle grob fahrlässig oder vorsätzlich falschen Äußerungen zu erweitern, unabhängig davon, wo sie gemacht worden sind. Denn eine Äußerung etwa in einer Talkshow kann ungleich größere Wirkung auf die Anleger entfalten als z. B. eine offizielle Pressemitteilung.
Anlegerschutz ist nach Ansicht der SdK letztlich Kapitalmarktschutz. Der vorgelegte Entwurf leistet dazu einen wichtigen Beitrag.
(Die Stellungnahme der SdK zum KapInHaG findet sich auf ihrer Internetseite www.sdk.org)
München, 28. Oktober 2004