Abgrenzung Ausbildungs- zu Fortbildungskosten/vorweggenommene Werbungskosten
Sachverhalt:
Meine Schwester hat Tierarzthelferin gelernt und bis März 99 in diesem Beruf gearbeitet. Ab Dezember 99 hat sie sich im Bereich Hundepflege selbständig gemacht. Seit April 99 hat sie außerdem einen Halbtagsjob als Kassiererin bei ALDI.
Die Kurse im Bereich Hundepflege (Oktober/November 99) hat das FA nicht als Fortbildung anerkannt, da sie zu dem Zeitpunkt als Kassiererin gearbeitet hat. Für mich sind es aber vorweggenommene Werbungskosten in einem nur vorübergehend nicht ausgeübten Beruf.
Hat jemand eine Idee, mit welchen Argumenten man gegen das FA ankommen kann?
Sachverhalt:
Meine Schwester hat Tierarzthelferin gelernt und bis März 99 in diesem Beruf gearbeitet. Ab Dezember 99 hat sie sich im Bereich Hundepflege selbständig gemacht. Seit April 99 hat sie außerdem einen Halbtagsjob als Kassiererin bei ALDI.
Die Kurse im Bereich Hundepflege (Oktober/November 99) hat das FA nicht als Fortbildung anerkannt, da sie zu dem Zeitpunkt als Kassiererin gearbeitet hat. Für mich sind es aber vorweggenommene Werbungskosten in einem nur vorübergehend nicht ausgeübten Beruf.
Hat jemand eine Idee, mit welchen Argumenten man gegen das FA ankommen kann?