Intershop meiden (Frankfurter Tagesdienst)
Die Experten des Frankfurter Tagesdienst empfehlen die Aktie von Intershop zu meiden.
Nachdem der Anbieter von eCommerce-Software bereits im letzten Quartal überraschend in die schwarzen Zahlen gekommen war, setze sich dieser Trend nun im 2. Quartal fort. So lag der Nettogewinn bei 1,3 Mio. Euro, nachdem im Vergleichsquartal noch ein Verlust von 4,2 Mio. Euro zu Buche schlug.
Damit werde die hohe Bewertung der Aktie nun immer mehr mit substantiellem Wert unterfüttert. Daraus ergebe sich jedoch eine Patt-Situation, da sich mit dem Sprung in die Profitabilität nun nicht mehr allein mit Zukunfts-Phantasie argumentieren ließe. Denn jetzt müsse sich das Unternehmen an so unbequemen Bewertungskriterien messen lassen wie KGV. Sobald man eben Gewinne mache, zählten schwerpunktmässig Zahlen und Fakten und nicht mehr nur Fantasie.
Dies werde dazu führen, dass der Markt die immer noch immense Wachstumsprämie bei Intershop sukzessive zurückführen werde, da sich eine Bewertung mit dem 55fachen des erwarteten Umsatzes nicht mehr rechtfertigen lasse.
Die Experten des Frankfurter Tagesdienst empfehlen die Aktie von Intershop zu meiden.
Nachdem der Anbieter von eCommerce-Software bereits im letzten Quartal überraschend in die schwarzen Zahlen gekommen war, setze sich dieser Trend nun im 2. Quartal fort. So lag der Nettogewinn bei 1,3 Mio. Euro, nachdem im Vergleichsquartal noch ein Verlust von 4,2 Mio. Euro zu Buche schlug.
Damit werde die hohe Bewertung der Aktie nun immer mehr mit substantiellem Wert unterfüttert. Daraus ergebe sich jedoch eine Patt-Situation, da sich mit dem Sprung in die Profitabilität nun nicht mehr allein mit Zukunfts-Phantasie argumentieren ließe. Denn jetzt müsse sich das Unternehmen an so unbequemen Bewertungskriterien messen lassen wie KGV. Sobald man eben Gewinne mache, zählten schwerpunktmässig Zahlen und Fakten und nicht mehr nur Fantasie.
Dies werde dazu führen, dass der Markt die immer noch immense Wachstumsprämie bei Intershop sukzessive zurückführen werde, da sich eine Bewertung mit dem 55fachen des erwarteten Umsatzes nicht mehr rechtfertigen lasse.