E-Book-Verleger gewinnt vor Gericht gegen Bertelsmann-Verlag
Auch in zweiter Instanz hat der zu Bertelsmann gehörende US-Verlag www.randomhouse.com/ target="_new" rel="nofollow">Random House eine Niederlage gegen den kleinen E-Book-Anbieter Rosetta Books hinnehmen müssen. Der Ausgang des Verfahrens könnte weit reichende Folgen für den gesamten Bereich des Electronic Publishing haben.
Mit der Entscheidung wiesen die drei Richter des zuständigen US-Gerichts einen Berufungsantrag der Random House-Anwälte gegen eine frühere Niederlage des Buchverlags ab. Random House hatte im Februar vergangenen Jahres gegen den E-Book-Anbieter Rosetta Books geklagt, weil dieser acht Bücher von Random House-Autoren wie Kurt Vonnegut elektronisch neu aufgelegt hatte. Der Verlag sah darin seine Rechte an den Büchern verletzt.
Rosetta Books besitzt jedoch rechtmäßige Verträge mit den Autoren, wie das Gericht jetzt abermals befand. Möglich wurden diese Verträge, da Random House sich zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung der Bücher lediglich die Rechte für eine Print-Veröffentlichung sicherte. Vonneguts Buch "Cat's Cradle" etwa stammt aus dem Jahr 1963, an eine Veröffentlichung in elektronischen Medien war damals noch nicht zu denken.
Hunderttausende von Büchern betroffen?
Random House hatte seine Klage gegen Rosetta Books damit begründet, dass ein E-Book einfach nur eine andere Art eines normalen Buchs sei und man deshalb die Rechte dafür bereits besitze. Die Richter folgten nun jedoch abermals der Argumentation der Rosetta Books-Anwälte, nach der ein E-Book eine neue Nutzungsform und nicht mit einem Buch zu vergleichen sei. Solche Nutzungsformen müssten jedoch ausdrücklich in den Verträgen aufgeführt sein. Tatsächlich hatte der Verlag offenbar seine Autoren erst 1994 in einem Rundschreiben darüber informiert, dass man die erworbenen Rechte nun auch auf elektronische Medien ausgeweitet habe. Die Random House-Anwälte erklärten nach der Entscheidung, dass für ihren Mandanten das Verfahren noch nicht beendet sei.
Die gesamte Verlagswelt hat das Verfahren sehr aufmerksam verfolgt. So setzten sich die Verlage Simon & Schuster und Penguin Books für Random House ein. Im Gegenzug engagierten sich der Schriftstellerverband Author's Guild und die Vereinigung der Autorenvertreter für Rosetta Books. Beide Seiten erwarten, dass der entgültige Ausgang des Verfahrens über die Zukunft von hunderttausenden von älteren Büchern entscheiden könnte. Allein im Katalog von Random House könnten nach Schätzung des Branchenmagazins Planet eBooks mehr als 20 000 Titel betroffen sein. Dagegen nehmen sich die aktuellen Dimensionen der Auseinandersetzung eher harmlos aus: Nach Aussagen von Firmenvertretern verkaufte Rosetta Books von den acht umstrittenen Titeln insgesamt gerade mal 2000 E-Books.
Auch in zweiter Instanz hat der zu Bertelsmann gehörende US-Verlag www.randomhouse.com/ target="_new" rel="nofollow">Random House eine Niederlage gegen den kleinen E-Book-Anbieter Rosetta Books hinnehmen müssen. Der Ausgang des Verfahrens könnte weit reichende Folgen für den gesamten Bereich des Electronic Publishing haben.
Mit der Entscheidung wiesen die drei Richter des zuständigen US-Gerichts einen Berufungsantrag der Random House-Anwälte gegen eine frühere Niederlage des Buchverlags ab. Random House hatte im Februar vergangenen Jahres gegen den E-Book-Anbieter Rosetta Books geklagt, weil dieser acht Bücher von Random House-Autoren wie Kurt Vonnegut elektronisch neu aufgelegt hatte. Der Verlag sah darin seine Rechte an den Büchern verletzt.
Rosetta Books besitzt jedoch rechtmäßige Verträge mit den Autoren, wie das Gericht jetzt abermals befand. Möglich wurden diese Verträge, da Random House sich zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung der Bücher lediglich die Rechte für eine Print-Veröffentlichung sicherte. Vonneguts Buch "Cat's Cradle" etwa stammt aus dem Jahr 1963, an eine Veröffentlichung in elektronischen Medien war damals noch nicht zu denken.
Hunderttausende von Büchern betroffen?
Random House hatte seine Klage gegen Rosetta Books damit begründet, dass ein E-Book einfach nur eine andere Art eines normalen Buchs sei und man deshalb die Rechte dafür bereits besitze. Die Richter folgten nun jedoch abermals der Argumentation der Rosetta Books-Anwälte, nach der ein E-Book eine neue Nutzungsform und nicht mit einem Buch zu vergleichen sei. Solche Nutzungsformen müssten jedoch ausdrücklich in den Verträgen aufgeführt sein. Tatsächlich hatte der Verlag offenbar seine Autoren erst 1994 in einem Rundschreiben darüber informiert, dass man die erworbenen Rechte nun auch auf elektronische Medien ausgeweitet habe. Die Random House-Anwälte erklärten nach der Entscheidung, dass für ihren Mandanten das Verfahren noch nicht beendet sei.
Die gesamte Verlagswelt hat das Verfahren sehr aufmerksam verfolgt. So setzten sich die Verlage Simon & Schuster und Penguin Books für Random House ein. Im Gegenzug engagierten sich der Schriftstellerverband Author's Guild und die Vereinigung der Autorenvertreter für Rosetta Books. Beide Seiten erwarten, dass der entgültige Ausgang des Verfahrens über die Zukunft von hunderttausenden von älteren Büchern entscheiden könnte. Allein im Katalog von Random House könnten nach Schätzung des Branchenmagazins Planet eBooks mehr als 20 000 Titel betroffen sein. Dagegen nehmen sich die aktuellen Dimensionen der Auseinandersetzung eher harmlos aus: Nach Aussagen von Firmenvertretern verkaufte Rosetta Books von den acht umstrittenen Titeln insgesamt gerade mal 2000 E-Books.