Wählerstimmen im Sonderangebot
Wie bekannt, wird auf der Plattform von eBay so ziemlich alles angeboten. Wählerstimmen für die Bundestagswahl 2002 sollten eigentlich nicht dazugehören. Tun sie aber doch.
Berlin - Stellen wir uns einmal vor, die Partei der Nichtwähler - manche Wahlen hätte sie locker gewonnen - machte ihr Stimmrecht zu Geld. Sie würde anbieten, trotz des eigenen Ekels vor der Wahlkabine doch ihr Kreuz zu machen. Und zwar dort, wo es der Höchstbietende will.
Auch wenn das nur ein paar wenige täten, wäre das glatte Wahlfälschung. Seit dem ultraknappen Wahlausgang in den USA, der uns erst nach wochenlangem Hin und Her George W. Bush statt Al Gore bescherte, gibt es an der wahlentscheidenden Bedeutung weniger Stimmen auch keinen Zweifel mehr.
Und dennoch fand sich bei eBay zeitweise folgendes Angebot: "5 junge Ostdeutsche stellen aus finanziellen Gründen (seit 10 Jahren unterhalb des Existenzminimums) dem Höchstbietenden dieser Auktion ihre Stimmen zur Bundestagswahl 2002 zur Verfügung. Da das Wahlrecht per se unveräußerlich ist und ein Verkauf somit gegen die "Guten Sitten" verstoßen würde, versprechen wir dem Höchstbietenden eine von ihm genannte Partei zu wählen. Ein Stimmen-Mix ist natürlich möglich. Wir versprechen dem Höchstbietenden weiterhin, bis auf Widerruf, Stillschweigen gegenüber Dritten über seine Identität zun wahren. Weiterhin erhält der Gewinner, falls möglich, eine digitale Fotografie vom jeweilig ausgefüllten Wahlzettel mit nebenliegendem Personalausweis. Bitte beachten Sie, dass es sich bei dieser Auktion um eine Abmachung im Sinne des BGB handelt."
Als eBay von dem seltsamen Unterfangen Wind bekam, wurde der Artikel mit der Nummer 1761882387 sofort aus dem Angebot gelöscht. Joachim Guentert, Sprecher von ebay, ließ auch keinen Zweifel daran, dass ein Handel mit Wählerstimmen bei eBay keinesfalls erwünscht ist: "So etwas verstößt gegen die Geschäftsbedingungen von eBay. Es dürfen keine Artikel angeboten werden, deren Verkauf oder Erwerb gesetzeswidrig wäre. Bei einem Verkaufsangebot von Wählerstimmen steht außerdem von vornherein fest, dass kein rechtswirksamer Kaufvertrag zustande kommen könnte. Daher hat die eBay-Marktplatzaufsicht den Artikel gelöscht."
Diese schnelle Reaktion ist verständlich, denn eBay wurde in einem ähnlichen Fall schon einmal von dem Büro des Bundeswahlleiters zur Löschung einer Stimm-Versteigerung gezwungen. Der öffentliche Verkauf einer Wählerstimme stellt nämlich laut §108 b Strafgesetzbuch einen Straftatbestand dar. Dass ein ausgeführter Stimmenverkauf aber tatsächlich zur Anfechtung einer Wahl führen könnte, ist allerdings unwahrscheinlich. "In so einem Fall müsste geprüft werden, ob die Wahlmanipulation tatsächlich einen signifikanten Einfluss auf den Wahlausgang gehabt hätte. Ich kann mir nicht vorstellen, das dies bei solchen Einzelfällen passieren würde", sagt Helmut Winkelmann, Sekretär des Ausschusses für Wahlprüfung im Deutschen Bundestag.
Aber damit ist die Geschichte noch nicht zu Ende: Einer der Anbieter der fünf Wählerstimmen meldete sich nach der Löschung des Wählerstimmen-Angebotes unter dem Decknamen "Il Falcone" in der Newsgroup "de.soc.politik.misc" zu Wort und zitierte aus seinem Brief an eBay: "Ich erwarte von Ihnen eine Reaktivierung der Auktion innerhalb von drei Stunden nach Erhalt dieses Schreibens. Sollten Sie der Aufforderung nicht nachkommen, werden wir den Sachverhalt unseren Anwälten zur Pruefung einer Sammelklage in den USA vorlegen und dieses Schreiben den zuständigen Kontrollbehörden zuleiten."
Als Grund für seine Empörung wies "Il Falcone" darauf hin, dass Bürger der alten Bundesländer bei eBay offenbar bevorzugt würden und ihre Stimmen weiterhin feilbieten könnten.
Damit hat er leider recht, denn unter Artikelnummer 1761544094 stand am Dienstag folgende Beschreibung: "Wegen absoluter Unentschlossenheit 2 Stimmen zur Bundestagswahl von ordentlichen, eingetragenen Wählern im Wahlbezirk Düren/ Rheinland meistbietend abzugeben. Diskretion garantiert. Alle Gebühren zu Lasten des Bieters. Modalitäten verhandelbar. Mindestgebot 100 Euro für beide." Auch diesen Artikel hat die Ebay-Marktleitung mittlerweile gelöscht.
Ein Anbieter aus Stuttgart versteigert jedoch immer noch seine Wahlberechtigung für einen Startpreis von 100.000 Euro. Ein Gebot ist bei ihm allerdings noch nicht eingegangen.
Spiegel