Doppelbesteuerung von Fonds soll vermieden werden

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das Zentrum d.:

Doppelbesteuerung von Fonds soll vermieden werden

 
25.11.02 08:54
19. November 2002 Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am Dienstag Befürchtungen der Fondsindustrie zurückgewiesen, wonach die jüngsten Steuerpläne der Regierung zu einer Doppelbesteuerung im Fondsbereich führen.  “Investmentfonds werden nicht doppelt besteuert“, sagte die Parlamentarische BMF-Staatssekretärin, Barbara Hendricks, in Berlin. Anleger sollen nach ihren Worten Veräußerungen von auf Aktien basierenden Fondsanteilen mit dem von der Regierung geplanten pauschalen Satz von 15 Prozent besteuern müssen.

“Auf die Veräußerung von Fondsanteilen, die innerhalb des Fondsvermögens anfällt, erfolgt keine Besteuerung“, sagte Hendricks. Gewinne, die hieraus aber an die Anleger weiter gegeben würden, sollten bei diesen besteuert werden. Hendricks betonte außerdem, Riester-Produkte sollten nachgelagert besteuert werden. Das BMF kündigte an, in den kommenden Tagen noch Gespräche über Details mit dem Fondsverband Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) führen zu wollen.

Viele Details noch ungeklärt

Beim Anleger sollen an ihn vom Fonds weitergegebene Gewinne sowohl bei einer Ausschüttung als auch in dem Fall besteuert werden, dass Gewinne auf Namen des Anlegers angesammelt, also thesauriert werden. Die Besteuerung bereits thesaurierter Gewinne soll dann nach Angaben des BMF mit einer Sonderregelung von der Steuerlast abgezogen werden, die bei einer späteren Anteilsveräußerung anfällt. So wolle das BMF eine Doppelbesteuerung vermeiden. Bei langfristigen Investmentfonds soll laut Hendricks die neue Regelung nur für den Anteil gelten, der ab dem Stichtag des Gesetzesbeschlusses hinzukommt, also wohl ab dem 21. Februar 2003.

Hendricks betonte, dass die geplante nachgelagerte Besteuerung für Riester-Produkte auch für Investmentfonds gelten solle, die im Zuge der Riester-Rente angespart würden. “Sie sind mit Auszahlungsplänen verbunden, da gibt es dann nachgelagerte Besteuerung“, sagte sie. Beträge, die zuvor ausgeschüttet würden, unterlägen der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen.

Zahlreiche Details der geplanten Regelung sind nach Angaben aus dem BMF jedoch noch ungeklärt. Dies gilt für die Frage, ob für die Besteuerung der Veräußerungsgewinne von Aktienfonds das Halbeinkünfteverfahren gilt, und wie eine Besteuerung von Rentenfonds oder gemischten Investmentfonds erfolgt.

Experten begrüßen Verzicht

Unterdessen haben Experten überwiegend erleichtert auf dies Aussagen des Bundesfinanzministeriums reagiert. Beim Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) hieß es, man würde es begrüßen, wenn es nicht zu einer Doppelbesteuerung käme. Allerdings lägen dem Verband derzeit gegenteilige Informationen vor.

„Das ist für alle Beteiligten gut. Ich hatte damit gerechnet, dass die Doppelbesteuerung nicht kommt", sagte Stephanie Zipp, Steuerexpertin bei der Stiftung Warentest. „Wäre sie eingeführt worden, hätte es vermutlich längere verfassungsrechtliche Auseinandersetzungen gegeben. Jetzt kommen auf die Anleger mit der 15-Prozent-Besteuerung Belastungen zu, die sich vor allem bei der Altersvorsorge negativ auswirken. Trotzdem: Mit der Doppelbesteuerung wäre alles noch viel teurer für die Anleger geworden,“ sage Zipp.

Martin Krause, Rechtsanwalt und Steuerberater bei der Kanzlei Linklaters Oppenhoff & Rädler, sagte: „Das Schlimmste ist vom Tisch. Die geplante Besteuerung von Kursgewinnen bleibt für den Anleger aber eine Belastung, vor allem bei der Altersvorsorge.“ Die Bundesregierung hatte sich am Wochenende darauf verständigt, Gewinne aus Verkäufen von Aktien, Fondsanteilen und nicht selbst genutzten Immobilien mit 15 Prozent pauschal zu besteuern.ch am Wochenende darauf verständigt, Gewinne aus Verkäufen von Aktien, Fondsanteilen und nicht selbst genutzten Immobilien mit 15 Prozent pauschal zu besteuern.
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