Dividende, Gewinn - Verlust anrechenbar ?

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penell:

Dividende, Gewinn - Verlust anrechenbar ?

 
08.02.09 13:01
Hallo, wollte mal fragen wie es aussieht wenn man in einem Jahr Verluste eingefahren hat, ist es möglich das man dann die Verluste den Gewinnen zurechnet?
Bei Aktien ist das ja wohl so, aber wie sieht es bei der Dividende aus?

Kann man sie dann zu 100% behalten, oder ist immer die Steuer dran?
Hallo kaufen OS oder Zertis mit großes Hebel, hallo bitte Hilfe.
Ich viel Geld haben und noch mehr Geld damit machen wollen
Radelfan:

Keine Verrechng. von Erträgen mit Verlustverkäufen

 
08.02.09 13:55
Dividende kannst du nie mit Verlusten aus Verkäufen (früher hieß das mal "Spekulationsverluste") verrechnen. Verluste aus Verkäufen sind nur mit Gewinnen aus Verkäufen verrechnen. Sofern du einen Freistellungsauftrag bei deiner Bank hast, werden die Dividende bis 801,00 ohne Steuer ausgezahlt.

Darüber wurde hier schon sehr oft gepostet. Einfach mal die SUFU anwerfen!
oldboy59:

Doch, man kann es!

2
08.02.09 14:04
Aber nur, wenn die Verluste aus Veräußerungsgeschäften stammen, die keine Aktiengeschäfte sind.
Also z.B. Optionsgeschäfte, darunter fallen natürlcich auch Optionsscheine und diverse Derivate wie KOs.
Dies ist neu bei der Abgeltungssteuer, d.h. gilt nur für ab 2009 erwirtschaftete Verluste.
Radelfan:

#3: Na, wenn du es meinst, dann wird's wohl

 
08.02.09 14:28
oldboy59:

Abgeltungssteuer FAQ

 
08.02.09 14:38
Hallo,

als Nachtrag hier noch die m.E. beste FAQ zur Abgeltungssteuer:

www.boerse-online.de/finanzen/abgeltung/487741.html?p=1
penell:

@ oldboy

 
08.02.09 14:51
nach deiner Aussage würden also Verluste die durch Zertifikate entstanden sind verrechnet werden können.
Dann versteh ich das aber nicht weshalb es bei normalen Aktiengeschäften nicht gehen würde.

Verluste aus 2008 würden demnach gar nicht angerechnet werden können ja?
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penell:

http://www.boerse-online.de/finanzen/abgeltung/487

 
08.02.09 14:54
9. Gibt es künftig noch eine Verlustverrechnung?

Ja. Auch unter der Abgeltungssteuer wird eine Verrechnung von Verlusten möglich sein. Es wird aber unterschieden zwischen Altverlusten und Verlusten, die ab 2009 entstanden sind. Und es gelten Spezialregeln bei Aktien.

Nach aktueller Rechtslage dürfen im Steuerbescheid festgestellte Spekulationsverluste ein Jahr zurück und beliebig lange in die Zukunft vorgetragen werden; Verluste müssen aber wirklich innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist realisiert worden sein (in aller Regel durch Verkauf) und müssen dann im Steuerbescheid tatsächlich festgestellt werden.

So genannte Altverluste – das sind Spekulationsverluste, die vor 2009 entstanden sind – bekommen mit Einführung der Abgeltungssteuer eine Art Verfallsdatum. Sie dürfen noch bis 2013 mit neuen Veräußerungsgewinnen aus Kapitalanlagen gemäß dem neuen Paragraph 20, Absatz 11 Einkommensteuergesetz verrechnet werden, allerdings nicht mit etwaigen Zins- und Dividendenerträgen. Wichtig zu wissen: Demnächst sind Veräußerungsgewinne, Zins- und Dividendenerträge anders als bisher eine gemeinsame Einkunftsart. Über 2013 hinaus dürfen Altverluste nur noch mit neuen Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden. Das sind nach neuer Gesetzesdefinition künftig vor allem Dingen noch Gewinne aus Immobilienverkäufen innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist, die weiter bestehen bleibt, aber auch Gewinne zum Beispiel mit privaten Goldsammlungen, Antiquitäten & Co. Die Verrechnung von Altverlusten ist auch künftig nur im Wege der Veranlagung möglich.

Für so genannte Neuverluste - also Verluste aus Wertpapierdeals, die aber erst nach 2009 erworben wurden – gilt, dass sie mit Kursgewinnen, Dividendenerträgen, Zinserträgen & Co. verrechnet werden dürfen. So lassen sich zum Beispiel künftig kassierte Stillhalterprämien ebenso mit Fondsverlusten verrechnen wie Dividendeneinkünfte mit Verlusten aus Fondsanteilsverkäufen. Die Verlustverrechnung ist nur in derselben Einkunftsart möglich. Eine gravierende Ausnahme gibt es bei Kursverlusten aus Aktien; sie dürfen künftig nur mit Kursgewinnen aus Aktien verrechnet werden, nicht aber zum Beispiel mit Kursgewinnen aus Fonds. Das ist eine klare Verschärfung der bisherigen Regelung mit unter Umständen weitreichenden Folgen für Aktienanleger.
Verlustverrechnung auf Ebene der Banken

Auf Ebene der Banken wird für jeden Kunden ein so genannter Verlustverrechnungstopf geführt werden, der unterjährig stets auf dem laufenden gehalten wird. Erst wenn er sowie der Freistellungsauftrag ausgeschöpft sind, für die Bank für die darüber hinausgehenden Erträge dann Steuern an den Fiskus ab. Genauere Details zum Prozedere stehen aber noch nicht fest. Pro Depot bei einer inländischen Bank wird also so ein Verlustverrechnungstopf geführt werden. Eine automatische Verlustverrechnung über mehrere Depotbanken hinweg gibt es natürlich nicht. Wer Gewinne bei Bank A mit Verlusten bei Bank B verrechnen möchte, kann das nur im Wege der Veranlagung.

Steuerzahler können dann auf Antrag von ihrer Bank eine Verlustbescheinigung erhalten. Damit können sie dann zum Beispiel auch Gewinne auf Depots im Ausland im Rahmen der deutschen Steuererklärung verrechnen lassen. Oder der Anleger stellt keinen Antrag, dann werden noch bestehende Verluste automatisch auf das Folgejahr übertragen.
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penell:

Verlustverrechnungstopf

 
08.02.09 14:56
Wird dieser Topf wenn ich richtig verstanden habe automatisch von jeder Bank pro Depot eingeführt ?
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oldboy59:

Teilweise...

 
08.02.09 15:15
doch, Altverluste (aus 2008 z.B.) kannst du auf dem Weg über die Steuererklärung 2009 mit Neuverlusten aus Aktien, oder anderen Veräußerungsgeschäften verrechnen, nicht aber mit Zinsen oder Dividenden, bei denen ist eine Verrechnung nach dem alten Recht nicht vorgesehen.
Ab 2009 sieht es so aus:
Es wird grundsätzlich unterschieden zwischen Gewinnen aus Aktiengeschäften und Gewinnen aus sonstigen Veräußerungsgeschäften, zu denen z.B. auch Options- und Termingeschäfte zählen.
Gewinne aus Aktien können nur mit Verlusten aus Aktien verrechnet werden (sofern Gewinn und Verlust ab 2009 angefallen sind)
Verluste aus sonstigen Veräußerungsgeschäften werden mit Gewinnen aus ebendiesen verrechnet. Zinserträge und Dividenden fallen nach Philosophie der Abgeltungssteuer in die gleiche Rubrik und werden daher auch mit Verlusten aus diesen verrechnet. Das Schöne dabei ist, daß dies die Bank alles für dich übernimmt.

Beispiel:
Angenommen, du hast bei deiner Bank den üblichen Zinsfreibetrag von 801 EUR hinterlegt.
Du hast am 2.1. Optionsscheine gekauft und sie am 6.1. mit einem Verlust von 500 EUR verkauft.
Die Bank trägt den Verlust von 500 EUR in deinen Verlusttopf für sonstiger Veräußerungsgeschäfte ein.
Am 28.1. erhältst du 300 EUR Dividende auf deine Siemens Aktien.
Der Zinsfreibetrag führt dazu, daß du die 300 EUR Dividende abgeltungssteuerfrei ausgezahlt bekommst.
Der Zinsfreibetrag würde sich also dadurch auf 501 EUR reduzieren.
Er wird allerdings von der Bank aus dem Verlusttopf sofort wieder aufgefüllt, d.h.:
Dein Zinsfreibetrag beträgt b.a.W. immer noch 801 EUR
In deinem Verlusttopf stehen noch 200 EUR für zukünftige Verrechnung mit Zinsen/Dividenden oder Gewinnen aus sonstigen Veräußerungsgeschäften.

Und: das ganze funktioniert NICHT, wenn du deine Optionsscheine noch im alten Jahr gekauft und im neuen Jahr den Verlust realisiert hast. Dann fällt das Geschäft unter das alte Recht, nicht unter die Abgeltungssteuer.
oldboy59:

#8

 
08.02.09 15:20
ja, genauer gesagt eröffnet die Bank dir einen Verlusttopf für Aktiengeschäfte und einen für die sonstigen.
penell:

oldboy

 
08.02.09 15:22
du meintest das man Verluste aus Aktiengeschäften nur mit gleicher verrechnen kann.
Wozu zählen nun Dividenden? Zu Termingeschäften oder Aktien?
Eigt. doch zu Aktiengeschäften, nur versteh ich dann nicht weshalb du schreibst : Gewinne aus Aktien können nur mit Verlusten aus Aktien verrechnet werden
Und weiter unten steht dann das nun doch "alle" ( Verluste/Gewinne) aus Termin und "normalen" Geschäften verrechnet werden.
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oldboy59:

...

 
08.02.09 15:35
also es gibt auf der einen Seite die Aktiengewinne und -verluste, die ausschließlich miteinander verrechnet werden können.

Dann gibt es die "sonstigen", die können im Verlustfall auch mit Zinsen und Dividenden verrechnet werden.
Was alles zu den "sonstigen" zählt, weiß ich nicht umfassen, auf jeden Fall sind da Termingeschäfte, Optionen, KOs etc. eingeschlossen.
Vermeer:

völlig absurd

 
08.02.09 15:44
dass ausgerechnet Dividenden aus Aktien nicht mit Verlusten aus Aktienverkäufen verrechnet werden können; schließlich vermindert die Auszahlung einer Dividende ja für eine Zeit direkt den Kurswert der Aktie. Falls jemand aus irgendeinem Grund eine Aktie kurz nach Dividendenausschüttung verkaufen muss, ist er voll angeschmiert -- zahlt Steuer auf die Dividende, die damit nach Körperschaftssteuer sogar zweifach besteuert wurde, und bleibt außerdem auf seinem Verkaufsverlust sitzen. Ne ne, das sind Experten, die sich das ausgedacht haben.
Dann aber Zertis mit Dividenden verrechnen können, echt wahr...?? Ne ne ne, (etc. p.p.)
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