Die Steuerreform – Freud und Leid des Privatanlegers
Nun ist sie endlich durch die im In- und Ausland lang
erwartete Steuerreform. Bundesfinanzminister Hans
Eichel will bis zum Jahr 2005 eine Entlastung von 87
Milliarden Mark bewirken. Schlagzeilen hat insbesondere
die ab 2001 geplante Reduzierung der
Körperschaftssteuer von 40% bzw. 30% auf einheitlich
25% gemacht.
Doch welche Auswirkungen hat die beschlossene Sache
auf den privaten Kleinanleger? Seit der letzten
Bundestagswahl hat den Privatanlegern vom Fiskus nicht
immer eine lauwarme Brise um die Backen geblasen:
zum Jahreswechsel wurde bekanntlich die
Spekulationsfrist auf ein Jahr verdoppelt, der
Sparerfreibetrag wurde halbiert.
Was ist neu? Zuerst die gute Nachricht: Eine spezielle
Versteuerung von Gewinnen aus Aktien, etwa mit einem
Spekulationszuschlag, wurde nicht eingeführt. Vielmehr
gilt bei der Besteuerung von Dividenden ab 2001 statt
dem Vollanrechnungsverfahren das
Halbeinkünfteverfahren.
Das funktioniert so: bisher muss das Unternehmen, das
die Dividende ausschüttet, davon 30%
Körperschaftssteuer abführen. Für den Anleger, der die
Dividendenzahlung erhält, sind diese 30% anrechenbar.
Das heißt: wer einen Steuersatz von mehr als 30% hat,
muss dazulegen, wer niedriger liegt, kann eine
Erstattung geltend machen. Im übrigen kann der sich
darauf ergebende Betrag auf den Sparerfreibetrag von
6200/3100 Mark (Verheiratete/Ledige) angerechnet
werden wer das nicht ausschöpft, bekommt sogar die
30% erstattet, die die Firma an den Fiskus abgeführt
hat.
In Zukunft wird das Unternehmen 25% der
ausgeschütteten Gewinne als Steuer abführen. Dieses
Geld kann der Aktionär auch später nicht mehr
zurückfordern. Als Ausgleich muss er nur noch die Hälfte
der Dividende versteuern Daher auch der Name
Halbeinkünfteverfahren.
In der Praxis bedeutete das bisher, dass ein Anleger,
der eine Dividendenzahlung von 350 Mark erhält und
den Sparerfreibetrag nicht ausgeschöpft hat, am Ende
die 150 Mark an Steuer erstattet bekommt, die das
Unternehmen zuvor bezahlt hat. Er kann sich also über
eine Gewinnausschüttung von 500 Mark freuen. Falls er
den Sparerfreibetrag schon ausgeschöpft hat und sein
Steuersatz 40% beträgt, muss er noch 10% nachzahlen
(40% Minus der bereits vom Unternehmen gezahlten
30%). Bleiben noch 300 Mark.
In Zukunft hingegen sieht es so aus: Das Unternehmen
zahlt auf die 500 Mark Dividende 25%
Körperschaftssteuer, also 125 Mark. Die sind auf jeden
Fall weg, also kann der Anleger in den Genuss von
maximal 375 Mark Dividende kommen. Bei
ausgereiztem Freibetrag muss er die Hälfte davon
versteuern. Bei einem Steuersatz von 40% ergibt das 75
Mark. Es bleiben also 300 Mark übrig. Hier ändert sich
also nichts.
Aber Vorsicht: die gleichen Ergebnisse erhält man nur bei
einem Steuersatz von 40%. Liegt dieser höher, behält
der Anleger nach der neuen Regelung mehr Geld. Liegt
er niedriger, fallen vergleichsweise mehr Steuern an: in
unserem Beispiel bleiben bei einem Steuersatz von 30%
318,25 Mark statt 350 Mark - jeweils bei
ausgeschöpftem Freibetrag. Hier setzt die Kritik der
Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz an:
Privatanleger werden schlechter gestellt. Anders
Aktionäre mit höherem Steuersatz: sie kommen besser
weg.
Insgesamt dürften aber alle Anleger von der
Steuerreform profitieren: Analysten erwarten sich wichtige
Impulse für die Gesamtwirtschaft. Der DAX und der
NEMAX honorierten die Reform diese Woche schon mit
einem kleinen Kursfeuerwerk, und die Steuerbefreiung
für Gewinne aus der Veräußerung inländischer
Kapitalbeteiligungen (ab 2002) sorgt für viel Fantasie
insbesondere bei den großen Finanzwerten wie Deutsche
Bank und Allianz, die über umfangreiche Beteiligungen
dieser Art verfügen.
[EB Freitag, 21.07.2000 17:43]
Nun ist sie endlich durch die im In- und Ausland lang
erwartete Steuerreform. Bundesfinanzminister Hans
Eichel will bis zum Jahr 2005 eine Entlastung von 87
Milliarden Mark bewirken. Schlagzeilen hat insbesondere
die ab 2001 geplante Reduzierung der
Körperschaftssteuer von 40% bzw. 30% auf einheitlich
25% gemacht.
Doch welche Auswirkungen hat die beschlossene Sache
auf den privaten Kleinanleger? Seit der letzten
Bundestagswahl hat den Privatanlegern vom Fiskus nicht
immer eine lauwarme Brise um die Backen geblasen:
zum Jahreswechsel wurde bekanntlich die
Spekulationsfrist auf ein Jahr verdoppelt, der
Sparerfreibetrag wurde halbiert.
Was ist neu? Zuerst die gute Nachricht: Eine spezielle
Versteuerung von Gewinnen aus Aktien, etwa mit einem
Spekulationszuschlag, wurde nicht eingeführt. Vielmehr
gilt bei der Besteuerung von Dividenden ab 2001 statt
dem Vollanrechnungsverfahren das
Halbeinkünfteverfahren.
Das funktioniert so: bisher muss das Unternehmen, das
die Dividende ausschüttet, davon 30%
Körperschaftssteuer abführen. Für den Anleger, der die
Dividendenzahlung erhält, sind diese 30% anrechenbar.
Das heißt: wer einen Steuersatz von mehr als 30% hat,
muss dazulegen, wer niedriger liegt, kann eine
Erstattung geltend machen. Im übrigen kann der sich
darauf ergebende Betrag auf den Sparerfreibetrag von
6200/3100 Mark (Verheiratete/Ledige) angerechnet
werden wer das nicht ausschöpft, bekommt sogar die
30% erstattet, die die Firma an den Fiskus abgeführt
hat.
In Zukunft wird das Unternehmen 25% der
ausgeschütteten Gewinne als Steuer abführen. Dieses
Geld kann der Aktionär auch später nicht mehr
zurückfordern. Als Ausgleich muss er nur noch die Hälfte
der Dividende versteuern Daher auch der Name
Halbeinkünfteverfahren.
In der Praxis bedeutete das bisher, dass ein Anleger,
der eine Dividendenzahlung von 350 Mark erhält und
den Sparerfreibetrag nicht ausgeschöpft hat, am Ende
die 150 Mark an Steuer erstattet bekommt, die das
Unternehmen zuvor bezahlt hat. Er kann sich also über
eine Gewinnausschüttung von 500 Mark freuen. Falls er
den Sparerfreibetrag schon ausgeschöpft hat und sein
Steuersatz 40% beträgt, muss er noch 10% nachzahlen
(40% Minus der bereits vom Unternehmen gezahlten
30%). Bleiben noch 300 Mark.
In Zukunft hingegen sieht es so aus: Das Unternehmen
zahlt auf die 500 Mark Dividende 25%
Körperschaftssteuer, also 125 Mark. Die sind auf jeden
Fall weg, also kann der Anleger in den Genuss von
maximal 375 Mark Dividende kommen. Bei
ausgereiztem Freibetrag muss er die Hälfte davon
versteuern. Bei einem Steuersatz von 40% ergibt das 75
Mark. Es bleiben also 300 Mark übrig. Hier ändert sich
also nichts.
Aber Vorsicht: die gleichen Ergebnisse erhält man nur bei
einem Steuersatz von 40%. Liegt dieser höher, behält
der Anleger nach der neuen Regelung mehr Geld. Liegt
er niedriger, fallen vergleichsweise mehr Steuern an: in
unserem Beispiel bleiben bei einem Steuersatz von 30%
318,25 Mark statt 350 Mark - jeweils bei
ausgeschöpftem Freibetrag. Hier setzt die Kritik der
Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz an:
Privatanleger werden schlechter gestellt. Anders
Aktionäre mit höherem Steuersatz: sie kommen besser
weg.
Insgesamt dürften aber alle Anleger von der
Steuerreform profitieren: Analysten erwarten sich wichtige
Impulse für die Gesamtwirtschaft. Der DAX und der
NEMAX honorierten die Reform diese Woche schon mit
einem kleinen Kursfeuerwerk, und die Steuerbefreiung
für Gewinne aus der Veräußerung inländischer
Kapitalbeteiligungen (ab 2002) sorgt für viel Fantasie
insbesondere bei den großen Finanzwerten wie Deutsche
Bank und Allianz, die über umfangreiche Beteiligungen
dieser Art verfügen.
[EB Freitag, 21.07.2000 17:43]