Die Spekulationssteuer ist wieder das Thema , auch vom SDK

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geldschneider:

Das Bundesverfassungsgericht wurde

 
13.03.04 16:15
diesbezüglich angerufen, weil jemand meinte, es wäre ungerecht, da der Staat die Besteuerung nicht überprüfen könne und viele Spekulanten Ihre Gewinne nicht angeben würden.
geldschneider:

Bei Anwort 3 Frage ?

 
13.03.04 16:28
Was soll dann bem Verkauf mit Verlust passieren, da gehen dann auch pauschal Steuern ab!?



geldschneider:

Wer soll die Pauschalsteuer denn überprüfen?

 
13.03.04 16:59
Die Spekulationssteuer ist wieder das Thema , auch vom SDK 1423594Wie soll das gehen?

Und bei Depotübertrag.
Das verwirrspiel würde immer größer, und die Bankgebühren immer teurer und die Zeche zahlt der dumme Aktionär, der sowieso immer der Dumme ist.Die Spekulationssteuer ist wieder das Thema , auch vom SDK 1423594
geldschneider:

Abstimmen und Meinungen bitte! o. T.

 
14.03.04 11:04
Timchen:

Das einfachste, gerechteste und einnahmeträchtigst

 
14.03.04 21:08
ist eine Börsenumsatzsteuer pro Deal. Alles andere ist kappes.
am besten gleich europaweit einführen. 0,5 % pro Kopf und pro Deal würde schon reichen.

timchen
geldschneider:

Pro Deal?

 
14.03.04 21:51
Also auch bei Verlusten, prost Mahlzeit!

Da können wir morgen gleich dicht machen!

Gut daß Timchen nicht die Steuergesetze macht!
J.R. Ewing:

Weg mit der Spekulationssteuer!

 
14.03.04 22:33
Eine effektive Kontrolle dieser Steuer wäre nur möglich, wenn man das Bankgeheimnis weitgehend abschaffen würde. Und selbst dann wäre eine lückenlose Kontrolle nicht gewährleistet, denn es soll ja Kapitalanleger geben, die ihre Konten im sicheren Ausland haben.

Deshalb sollten wir dem Beispiel Schweiz folgen: Die haben gar keine Spekulationssteuer. Und das ist auch die beste Lösung.

J.R.
geldschneider:

@J.R.Ewing

 
14.03.04 23:42
Die Schweizer zahlen für Aktiengewinne nichts?

Wie ist das mit den Amis?
Wie machen die es eigentlich?

Und die anderen EU -Löänder

Das wäre mal interessant!

Ich wäre auch für die ersatzlose Streichung, doch der Deutsche versteuert alles mehrfach!
 
geldschneider:

Die Presse schreibt!

 
15.03.04 01:27
Auszug aus einem Artikel: aus dem jahre 2002

Der Rechnungshof beklagt, sie hätten kaum Chancen, Falschangaben nachzuprüfen. Die Anleger nutzen das aus: Experten gehen davon aus, dass über 90 Prozent aller Spekugewinne nicht deklariert werden. Verfassungsgericht und Regierung können das kaum länger tolerieren, nachdem das Problem von zwei Seiten neu aufgegriffen wurde. Eine Hoffnung, die sich mit der Klage vor dem BFH verbindet, wird sich kaum erfüllen: dass die Spekusteuer ganz abgeschafft wird, um dem Gleichheitsgrundsatz Genüge zu tun.

Dazu sind staatliche Haushaltslöcher und politischer Widerstand zu groß. Wahrscheinlicher ist, dass Banken künftig Kontrollmitteilungen an die Finanzämter schicken müssen. Eine vom Rechnungshof ins Spiel gebrachte Abzugsteuer, die für Gewinne innerhalb der zwölfmonatigen Spekufrist einbehalten wird, ist dagegen wenig praktikabel. Die Anrechnung von Verlusten wäre sehr schwierig.

Wie auch immer nach der Bundestagswahl entschieden wird - jede bessere Erfassung der Spekugewinne hätte den Nebeneffekt, dass Anleger "erzogen" würden, Aktien nicht so sehr als Zockerpapiere zu behandeln, sondern mehr als längerfristige Investments.

HANS G. LINDER
Herausgeber  
geldschneider:

Pläne der Rotgrünen Koalition! aus dem Jahre 2002

 
15.03.04 01:38
Experten bezweifeln Verfassungsmäßigkeit der geplanten Spekulationssteuer

HAMBURG (dpa-AFX) - Führende deutsche Steuerrechtler und der Bundesfinanzhof (BFH) haben Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Besteuerung von Spekulationsgewinnen aus Wertpapiergeschäften, wie dies die Bundesregierung plant. Der Pressereferent des BFH, der Richter Heinz-Jürgen Pezzer, sagte der Financial Times Deutschland (FTD, Donnerstagausgabe): "Unter dem Gesichtspunkt des verfassungsrechtlichen Rückwirkungsverbots ist das problematisch." Der Kölner Universitätsprofessor Joachim Lang warnt: "Was die Regierung da vorhat, ist verfassungswidrig."

Die rot-grüne Koalition will ab 2003 alle Spekulationsgewinne aus Wertpapiergeschäften mit dem persönlichen Einkommensteuersatz belasten, unabhängig davon, wann die Papiere gekauft und wie lange sie gehalten wurden. Die bisherige Spekulationsfrist von einem Jahr, nach deren Ablauf die Gewinne steuerfrei bleiben, soll gestrichen werden. Die Union will die Änderung aber im Bundesrat blockieren. Sowohl Lang als auch sein Bochumer Kollege Roman Seer halten die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen zwar für systematisch richtig. Dann müssten aber auch Verluste steuerlich berücksichtigt werden. Auch Arbeitnehmer müssten ihre Spekulationsverluste mit ihrem Gehalt verrechnen dürfen. Angesichts der Kurseinbrüche der vergangenen drei Jahre wäre das für den Fiskus ein schlechtes Geschäft. Seer: "Die Koalitionsvereinbarung ist unausgegoren."

Auch mit der Rückwirkung haben beide Professoren Probleme. Seer hält es für "skandalös", wenn Finanzstaatssekretärin Barbara Hendricks jetzt erkläre, mit Verkündung des Koalitionsvertrages hätten die Anleger keinen Vertrauensschutz mehr. Die Besitzer von Wertpapieren müssten seiner Überzeugung nach erst mit einem Bundestagsbeschluss oder - wegen des Bundesrates - mit einer Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt umdisponieren. Nach Langs Einschätzung müsste eine Übergangsregelung geschaffen werden, die alle Wertpapiergeschäfte vor 2003 freistellt. Der Gesetzgeber dürfe nicht allein auf den Verkauf der Papiere abstellen. Es gebe einen Dispositionsschutz schon beim Kauf./st

info@dpa-AFX.de

geldschneider:

Bitte abstimmen und Meinung dazu! Danke! o. T.

 
15.03.04 21:29
geldschneider:

Was bringt das Urteil? Vom BVG

 
16.03.04 08:56

ehrlich währt nicht immer am längsten. Wer in den Jahren 1997 und 1998 Spekulationsgewinne erzielt und dem Finanzamt bislang nicht angegeben hat, braucht diese nun definitiv nicht mehr zu versteuern. Letzten Dienstag lief die Nachricht über den Ticker, dass das Bundesverfassungsgericht der Klage des renommierten Steuerrechtsprofessors Klaus Tipke insoweit entsprochen hat, als es die Speku-Steuer für die besagten Zeiträume wegen gravierender Erhebungsdefizite für verfassungswidrig erklärte.




Den Agenturen zufolge begründet das hohe Gericht seine Auffassung, dass nur die Jahre 97 / 98 betroffen sind, mit der Feststellung, dass ab der Veranlagungszeit 1999 die Kontrollen so verschärft worden seien. Ab 2004 hat sich der Gesetzgeber sogar noch weitere Rechte bei den Banken eingeräumt, um Steuerschummler auf die Schliche zu kommen. Ist das der Anfang vom Ende des Bankgeheimnis? Lesen Sie dazu den Kommentar in der heutigen Ausgabe des Performaxx-Anlegerbriefs

Quelle Performaxx Anlegerbrief

 

Die SDK kündigt weitere Klagen an!

Was haltet Ihr davon?

geldschneider:

Die SDK küdigt weitere Klagen an!

 
18.03.04 11:42
Was haltet Ihr davon?

geldschneider:

Schwache Abstimmung bisher! o. T.

 
18.03.04 11:56
IDTE:

@geldschneider

 
18.03.04 12:03
halte timchens idee für super. schön einfach und kalkulierbar. ob zu den prozenten für die bank noch ein wenig dazu kommt, ist dann doch auch egal.
ausserdem macht doch an der börse keiner verluste:)
geldschneider:

Knappes Rennen! o. T.

 
18.03.04 12:15
geldschneider:

Grün für witzig @IDTE o. T.

 
18.03.04 12:17
J.R. Ewing:

Weitere Klagen

 
18.03.04 15:34
Soweit mir bekannt ist, liegen bereits neue Klagen vor, die sich mit der Verfassungmäßigkeit der Spekusteuer im Zeitraum nach 1998 beschäftigen. Da sich die Situation im Hinblick auf das Bankgeheimnis und damit die Erfassbarkeit der Steuer nicht verändert hat, ist eigentlich kein Grund ersichtlich, warum Karlsruhe anders entscheiden sollte als für die Jahre 1997 und 1998.

Spekusteuer in anderen Staaten: Soweit mir bekannt ist, wird in den USA die Spekusteuer gestaffelt erhoben, und zwar in Abhängigkeit von der Haltedauer. Je kürzer die Haltedauer, desto höher die Steuer. In den Niederlanden gibt es meines Wissens wie in der Schweiz ebenfalls keine Spekusteuer.

J.R.
geldschneider:

Bis jetzt sehr schwache Teilnahme an der Abstimm! o. T.

 
18.03.04 17:42
geldschneider:

Ich sehe in der Klage einen Schuß nach hinten

 
18.03.04 19:01
hinten, weil es mit der Abschaffung alleine nicht vorbei ist,

Dann wird auf ein anderes, wesentlich ungerechteres System nachgedacht.

Man kann schließlich nicht jeden Verkauf besteuern lassen , pauschl, wei manche das hier befürworten.
Das ist nicht praktikabel.

Außerdem finde ich ein Urteil unannehmbar, das davon ausgeht, daß andere Menschen Betrüger sind und deshalb müssen die Ehrlichen keine Steuer zahlen!
Timchen:

die Börsenumsatzsteuer gab es schon früher

 
18.03.04 20:47
Sie lag damals bei 1%. Man muss sich halt entscheiden, was man will.
Gerechtigkeit oder Einnahmen. Beim Lotto werden schliesslich ja auch die Einsätze und nicht die Gewinne versteuert.
Wer Einnahmen will, sollte sich auf eine Umsatzbesteuerung festlegen, ausser er glaubt in der Börse steht eine Gelddruckmaschine.
Die Spekulationssteuer ist bisher weder gerecht noch einnahmeträchtig und wird es auch nie sein. Sie beruhigt nur das soziale Gewissen einiger Träumer.

timchen
Dixie:

Es gibt kein Geld zurück

 
30.03.04 08:45
Steuer auf Spekulationsgewinne

„Geld zurück“ gibt’s für die Wenigsten

Zahlreiche Anleger hatten auf eine Steuererstattung gehofft, als das Verfassungsgericht vor drei Wochen die Steuer auf Aktiengewinne für die Jahre 1997/98 für nichtig erklärt hatte – doch vergebens.
Von Daniela Kuhr

 
 
Zahlreiche Anleger hatten auf eine Steuererstattung gehofft, als das Verfassungsgericht vor drei Wochen die Steuer auf Aktiengewinne für die Jahre 1997/98 für nichtig erklärt hatte – doch vergebens.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat jetzt angeordnet, dass nur diejenigen von dem Urteil profitieren, deren Steuerbescheid noch nicht bestandskräftig ist (Az: IV D 2 – S 0338 – 11/04). Damit steht fest: Wer keinen Einspruch eingelegt hat und wessen Bescheid auch nicht vorläufig ergangen ist, erhält sein Geld nicht zurück – obwohl die Steuer verfassungswidrig ist.

Aktionärsschützer zeigen sich enttäuscht über die Anordnung. „Statt formal mit der Bestandskraft zu argumentieren, wäre es ein Gebot der Fairness, das Urteil auf alle gleichermaßen anzuwenden“, sagt Carsten Heise von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz.

Auch Anwalt Johann Seipl von der Münchner Kanzlei Wannemacher & Partner ärgert sich über das BMF-Schreiben. „Wer damals seine Gewinne aus Aktiengeschäften einfach verschwiegen hat, braucht nichts mehr zu befürchten, auch nicht strafrechtlich. Wer sie aber dem Finanzamt korrekt mitgeteilt hat, sieht sein Geld nicht wieder.“ Das sei „eine Ohrfeige für die Steuerehrlichen“.

Bürger, die darauf vertrauten, dass das Finanzamt fair mit ihnen umgehe, würden enttäuscht. „Damit löst die Finanzverwaltung nun erst recht eine Lawine von Einsprüchen aus, weil jeder Angst hat, sonst bei künftigen Urteilssprüchen zu kurz zu kommen“, meint Seipl.



Weitere Verfahren anhängig
Für die Jahre nach 1998 hat das Ministerium angeordnet: Steuerbescheide, die im Hinblick auf das in Karlsruhe anhängige Verfahren vorläufig ergangen sind, sollen nun für endgültig erklärt werden.

Auch eine eventuelle Aussetzung der Vollziehung sei zu widerrufen. Denn das Bundesverfassungsgericht hatte sein Urteil ausdrücklich auf die Jahre 1997/98 beschränkt. Das heißt: Die Steuer auf Spekulationsgewinne, die seit 1999 erzielt wurden, muss nun gezahlt werden.

„Auch das ist ärgerlich, denn es spricht viel dafür, dass die Regeln nach 1998 ebenfalls nichtig sind“, sagt Seipl. Beim Bundesfinanzhof (BFH), dem obersten deutschen Steuergericht, seien bereits zwei Verfahren anhängig, die die Jahre nach 1998 betreffen.

Der Jurist erwartet deshalb, dass das Bundesverfassungsgericht in den kommenden zwei Jahren erneut über die Spekulationssteuer entscheiden muss. „Anlegern kann ich nur raten, Einspruch gegen ihre noch nicht bestandskräftigen Steuerbescheide einzulegen“, sagt Seipl. „Als Begründung genügt der Hinweis auf die beim BFH anhängigen Verfahren.“ (Az.: IX R 13/03 und IX R 8/04) Wenn das Finanzamt dem Einspruch nicht stattgibt, bleibe nur der Klageweg. „Das Kostenrisiko ist dabei aber überschaubar“, sagt Seipl.

Gewinne aus Geschäften mit Wertpapieren sind grundsätzlich steuerpflichtig, wenn zwischen An- und Verkauf weniger als ein Jahr liegt. Das Verfassungsgericht hatte mit Urteil vom 9. März diese so genannte Spekulationssteuer für die Jahre 1997/98 für nichtig erklärt. Grund: Da den Finanzämtern wirksame Kontrollmöglichkeiten fehlten, haben letztlich nur die Ehrlichen ihre Gewinne versteuert.

Steuerexperten gehen jedoch davon aus, dass die Spekulationssteuer auch in den Jahren davor und – zumindest für eine gewisse Zeit – danach verfassungswidrig ist. Wirksame Kontrollmöglichkeiten gebe es erst seit diesem Jahr, sagt Seipl. So müssen zum Beispiel seit Januar Banken ihren Kunden eine Jahresbescheinigung erteilen, in der alle Einkünfte wie Zinsen, Dividenden und Spekulationsgewinne aufgelistet sind.

(SZ vom 30.03.2004)


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