Die neue Bescheidenheit/ Was wir eh, alle machen!

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proxicomi:

Die neue Bescheidenheit/ Was wir eh, alle machen!

 
28.01.01 17:24
S T E U E R N



Die neue Bescheidenheit

Zukünftig müssen Spekulationsgewinne nur noch zur Hälfte versteuert werden

Von Eberhard Abelein



Nach Schätzungen der Banken erzielt jeder zweite deutsche Anleger Kapitaleinkünfte, die den jährlichen Sparerfreibetrag von 3100 Mark (Verheiratete: 6200 Mark) übersteigen. Diese werden grundsätzlich mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Der Fiskus fordert allerdings pauschalierte Steuervorauszahlungen für solche Einnahmen. Je nach Anlageart sind dies die Zinsabschlagsteuer oder die Kapitalertragsteuer.

Die Zinsabschlagsteuer in Höhe von 30 Prozent plus Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent wird auf folgende Anlagen erhoben:

- festverzinsliche Wertpapiere in- und ausländischer Emittenten;

- Investmentzertifikate;

- Konten inländischer Kreditinstitute.

Ausgenommen von der Zinsabschlagsteuer sind hingegen Erträge aus Konten, die mit nicht mehr als einem Prozent verzinst werden, und Erträge aus einzelnen Guthaben unter 20 Mark pro Jahr. Auch Bausparguthaben sind befreit, wenn der Bausparer Anspruch auf eine Wohnungsbauprämie oder eine Arbeitnehmerzulage hat.

Kapitalertragsteuer plus Solidaritätszuschlag zahlen Anleger auf folgende Erträge:

- Gewinnanteile (dazu gehören auch Dividenden) und sonstige Bezüge aus Anteilsrechten an Körperschaften sowie aus Genussrechten, mit denen das Recht am Gewinn und Liquidationserlös einer Kapitalgesellschaft verbunden ist;

- Zinsen auf Erträge von Lebensversicherungen, die kürzer als zwölf Jahre laufen;

- Zinsen auf bestimmte Wandelanleihen, Gewinnobligationen und Genussrechte, die Gläubigerrechte verkörpern;

- Einnahmen aus stillen Beteiligungen;

- Zinsen aus Hypotheken, Grundschulden, Renten und Rentenschulden.

Der Gesetzgeber hat die Kapitalertragsteuer zu Beginn des Jahres von 25 auf 20 Prozent gesenkt. Von 2002 an wird das Halbeinkünfteverfahren zudem das bisherige Anrechnungsverfahren ablösen. Für Aktionäre, deren Kapitalerträge den jährlichen Sparerfreibetrag übersteigen, bedeutet dies, dass sie nur noch die Hälfte der ausgeschütteten Dividenden versteuern müssen. Das von deutschen Unternehmen ausbezahlte Körperschaftsteuer-Guthaben wird es dann allerdings nicht mehr geben.

Profitieren werden davon Aktionäre mit einer hohen Einkommensteuerbelastung. Sie werden zukünftig nur mehr die Hälfte ihrer Dividendeneinkünfte mit ihrem persönlichen Steuersatz versteuern. Anders sieht es für Kleinanleger aus, deren Dividendeneinkünfte den Freibetrag nicht übersteigen. Sie müssen auf die Rückerstattung der 25-prozentigen Körperschaftsteuer verzichten, ohne von der halbierten Besteuerung zu profitieren.

Den Großteil der Gewinne erzielen Aktiensparer allerdings meist durch die Wertsteigerungen der Papiere. Das Plus dabei: Sind zwischen Erwerb und Verkauf von Aktien mindestens zwölf Monate vergangen, bleiben Kursgewinne steuerfrei.

Wer hingegen seine Papiere innerhalb der so genannten Spekulationsfrist von zwölf Monaten verkauft und dabei Gewinne erzielt hat, musste bisher den gesamten Gewinn versteuern. Das ist dank der Steuerreform künftig anders: Nur noch die Hälfte der Spekulationsgewinne ist danach steuerpflichtig. Für Gewinne, die beim Verkauf ausländischer Wertpapiere erzielt werden, gilt dies schon vom 1. Januar diesen Jahres. Für inländische Papiere tritt die Neuregelung allerdings erst am 1. Januar nächsten Jahres in Kraft.

Spekulationsgewinne können zudem mit Verlusten aus Spekulationsgeschäften verrechnet werden - sogar ein Jahr rückwirkend. Das Finanzamt ändert im Nachhinein einen bestandskräftigen Steuerbescheid. Sind die Gewinne des Vorjahres niedriger als die Verluste, können Anleger verbleibende Verluste mit Spekulationsgewinnen künftiger Jahre verrechnen. Diese Regel gilt zeitlich unbegrenzt.

Hat ein Aktiensparer beispielsweise im Jahr 2000 Gewinne aus Aktienverkäufen innerhalb der Spekulationsfrist von zwölf Monaten in Höhe von 15 000 Mark erzielt, im Jahr 2001 hingegen einen Verlust von 4000 Mark, kann er diesen beim Finanzamt geltend machen. Das heißt: Der steuerpflichtige Gewinn von 15 000 Mark im Jahr 2000 verringert sich rückwirkend auf 11 000 Mark.

Der Bundesfinanzhof hat mittlerweile auch die Frage entschieden, welche Regel gilt, wenn Anleger Anteile eines Unternehmens zu unterschiedlichen Zeitpunkten kaufen und verkaufen. Danach müssen Finanzämter grundsätzlich davon ausgehen, dass die zuerst gekauften Aktien auch zuerst wieder verkauft werden. Diese Regel ist für den Anleger günstiger als das früher angewandte Lifo-Verfahren. Es unterstellte dem Anleger, die zuletzt angeschafften Papiere zuerst verkauft zu haben.

Die Freigrenzen für Gewinne aus privaten Spekulationsgeschäfte verdoppeln sich durch das Halbeinkünfteverfahren von 999,99 Mark auf 1999,99 Mark pro Jahr. Darauf sollten Anleger beim Verkauf von Aktien immer achten, denn wird dieser Betrag überschritten, veranlagt das Finanzamt nicht nur die darüber hinausgehenden, sondern die gesamten Kursgewinne zum persönlichen Steuersatz. Für Investmentfonds wird es keine Verdoppelung der Freigrenzen geben. Diese Benachteiligung gegenüber der direkten Anlage sollte für den Sparer aber kein Problem darstellen. Die Ausgabeaufschläge beim Kauf machen Investmentfonds naturgemäß nur für längerfristige Engagements interessant. Erträge aus offenen Investmentfonds können Anleger wie bisher zum größten Teil steuerfrei kassieren. Denn Kursgewinne aus dem An- und Verkauf von Wertpapieren, die Fondsmanager innerhalb der Spekulationsfrist erzielen, müssen vom Anleger genauso wenig versteuert werden wie die Wertsteigerung des Fonds insgesamt - wenn er den Fonds mindestens ein Jahr und einen Tag im Depot hält.

Im Allgemeinen sollten Privatanleger, die ihre Sparerfreibeträge überschritten haben, darauf achten, ihre Zinseinnahmen möglichst niedrig zu halten und weitere Kapitalerträge eher über Wertsteigerungen zu erzielen. Für all diejenigen, die sich nicht für Investitionen in Aktien begeistern und ihr Geld lieber konservativ anlegen möchten, sind Niedrigzinsanleihen durchaus attraktiv. Diese Wertpapiere notieren häufig unter dem Rückzahlungskurs. Den - sicheren - Gewinn beim Verkauf können Anleger steuerfrei kassieren, vorausgesetzt, sie halten die Anleihen länger als ein Jahr.

Mehr zum Thema: www.zeit.de/2001/04/Steuern


gruß
proxi
Zwergnase:

Hatte leider letztes Jahr nix zu versteuern (heul) o.T.

 
28.01.01 17:37
Stox Dude:

@proxicomi..bedeuted dies, das ich fuer einen

 
28.01.01 18:25
erzielten Gewinn in D, z.B. ACG , Steuern entrichten muss, obwohl
ich im Ausland lebe?Das waere Sc......  !
In den USA, wird ein "Nicht-Amerikaner" , den anfallenden Steuern
befreit.In HK wird keine Kapitalertragssteuer oder Spekulationssteuer
erhoben. z.B. ich koennte heute kaufen & morgen verkaufen und kein
inland Revenue Dep. wuerde an der Tuer klopfen.
Es waere am besten fuer den deutschen Anleger, sich ein Online Konto
im Ausland einzurichten und in D zu traden, oder?
proxicomi:

Machs wie ich, auf den Caymans traden.

 
28.01.01 18:31
diese ständige sonne, das warme wasser ist schon belastend, da wäre ich lieber in old europe. aber die frauen wollen mich nicht weglassen:)


gruß
proxi


merke: jeder stirnt für sich allein....
      jeder versteuert für sich allein....

wir sind doch alle ehrlich, oder?
Zwergnase:

@stox dude: Das kommt darauf an, ob du in HK dei-

 
28.01.01 18:39
nen Wohnsitz hast oder deinen gew. Aufenthalt in D (> 180 Tage) bzw. in D überhaupt steuerlich noch geführt wirst. Hast du deinen Wohnsitz od. gew. Aufenthalt noch in D und wirst hier steuerlich geführt, mußt du hier deine StE abgeben und Gewinne vesteuern, wohingegen auch deine Einkünfte in HK mit berücksichtigt werden. Im einzelnen wird dies auch in bes. Doppelbesteuerungsabkommen zwischen D und anderen Staaten (z.B. HK) geregelt. Grundsätzlich ist es für einen Deutschen Anleger, der im Inland wohnt günstig, z.B. in USA ein Depot/Konto zu unterhalten, da diese Banken gegenüber dem deutschen Fiskus keine Auskünfte erteilen. Größere Geldtransfers ins Ausland sind allerdings hier meldepflichtig, was die Finanzbehörden im Einzelfall veranlassen könnten, nachzufragen (z.B. bei einer Betriebsprüfung beim Anleger oder Geldinstitut), für welche Zwecke der Geldtransfer getätigt wurde. Dies ist ein ziemlich komplexes Thema und daher hier nicht so detailliert zu besprechen. Es kommt auch vieles auf den Einzelfall an. Grüße von ZN
Stox Dude:

wohnsitz

 
28.01.01 18:49
@Zwergnase- Habe keinen Wohnsitz in Deutschland, bin steuerlich nicht
           gemeldet.
@proxicomi  Natuerlich sind wir alle "ehrlich". How r the Cayman's
           Mit gefaellt dort das  Hyatt Regency Hotel besonders.
           Eine meiner Firmen ist in der Naehe eingetragen. BVI.
           Bitte teile mit uns die Frauen, sei kein egoist.(hahaha)

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