H A U P T V E R S A M M L U N G
Die Macht der Kleinen
Viele Unternehmen haben im Kursrausch des vergangenen Jahres vollmundig Gewinn- und Umsatzprognosen versprochen. Jetzt zeigt sich, dass mancher zu sehr geprahlt hat: Die Planziele werden nicht erreicht. Die Börse quittiert das mit kräftigen Kursverlusten. Kleinanleger sind davon besonders betroffen. Die Ersten setzen sich gegen fahrlässige Manager zur Wehr.
Rechte des Aktionärs
Wie nimmt man seine Rechte wahr?
Aktiengesetz soll geändert werden
Aktionärsrecht im Ausland
Der Börsen- und Businesskalender
Jedes Jahr im Frühling präsentieren die Aktiengesellschaften in so genannten Hauptversammlungen „ihren“ Aktionären die Geschäftsergebnisse des vergangenen Jahres. Angesichts der teilweise dramatischen Kursstürze, die viele Kleinanleger um einen Großteil ihres sauer Ersparten gebracht haben, dürfte dieses Jahr manche Aktionärsversammlung hitzig werden.
Als Kleinanleger weiß man zwar, dass auf den Jahreshauptversammlungen der AGs Aufsichtsrat und Vorstand Rede und Antwort stehen müssen. Das deutsche Aktiengesetz sieht für den Anteilseigner auf der Hauptversammlung aber noch viel weiter reichende Rechte vor. Viele wissen das gar nicht. Damit bleibt eine wichtige Chance, die Geschäftspolitik „seiner“ Gesellschaft mitzubestimmen, ungenutzt. Schade: Man muss sich nämlich nicht alles gefallen lassen.
ir
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Rechte des Aktionärs
finanzen.focus.de/D/DS/DSE/DSE30/dse30.htm
Die Macht der Kleinen
Viele Unternehmen haben im Kursrausch des vergangenen Jahres vollmundig Gewinn- und Umsatzprognosen versprochen. Jetzt zeigt sich, dass mancher zu sehr geprahlt hat: Die Planziele werden nicht erreicht. Die Börse quittiert das mit kräftigen Kursverlusten. Kleinanleger sind davon besonders betroffen. Die Ersten setzen sich gegen fahrlässige Manager zur Wehr.
Rechte des Aktionärs
Wie nimmt man seine Rechte wahr?
Aktiengesetz soll geändert werden
Aktionärsrecht im Ausland
Der Börsen- und Businesskalender
Jedes Jahr im Frühling präsentieren die Aktiengesellschaften in so genannten Hauptversammlungen „ihren“ Aktionären die Geschäftsergebnisse des vergangenen Jahres. Angesichts der teilweise dramatischen Kursstürze, die viele Kleinanleger um einen Großteil ihres sauer Ersparten gebracht haben, dürfte dieses Jahr manche Aktionärsversammlung hitzig werden.
Als Kleinanleger weiß man zwar, dass auf den Jahreshauptversammlungen der AGs Aufsichtsrat und Vorstand Rede und Antwort stehen müssen. Das deutsche Aktiengesetz sieht für den Anteilseigner auf der Hauptversammlung aber noch viel weiter reichende Rechte vor. Viele wissen das gar nicht. Damit bleibt eine wichtige Chance, die Geschäftspolitik „seiner“ Gesellschaft mitzubestimmen, ungenutzt. Schade: Man muss sich nämlich nicht alles gefallen lassen.
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