Die Lynch"justiz"

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Libuda:

Die Lynch"justiz"

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16.11.05 18:47
Speku-Besteuerung = Schwachsinn, die sich nur Juristen ohne ökonomischen Verstand ausgedacht haben können, über die Ludwig Thoma nicht umsonst sagte: "Mittelmäßige Menschen mit einem durchschnittlichen Verstand."

Das mag bei Immobilien noch angemessen sein, führt aber bei Aktien zu einer Doppelbesteuerung. Denn an diesen ökonomischen Laien ist vorbeigegangen, dass die Kursgewinne schon einer Besteuerung unterzogen wurden: nämlich momentan einer Körperschaftsteuer von 25%, früher sogar mit über 50%. Auf lange Sicht gesehen sind nämlich Aktienkurssteigerungen das Ergebnis einbehaltener Gewinne. Einbehalten Gewinne werden aber mit 25% Körperschaftssteuer belegt. Ohne diese Versteuerung der einbehaltenen Gewinne hätte mehr in das Unternehmen investiert werden können, die folgenden Gewinne wären höher und damit auch der Aktienkurs. Diese fehlende Kursgewinne durch die schon erhobenen Körperschaftssteuer hat also schon zu einer Besteuerung von Kursgewinnen geführt.

Diese nicht ganz so einfachen Zusammenhänge gehen aber den offensichtlich ökonomisch unfähigen Juristen, die den Quatsch zusammengezimmert haben, am Ar..... vorbei. Schlimm ist dabei, dass sie die Risikokapitalbildung mit einer Doppelbesteuerung belegen und die Wachstumschancen jenseits einer konjunkturellen Belebung lynchen.





Klaus_Dieter:

Ja auf lange Sicht

 
16.11.05 18:49
Grundsätzlich hast Du auf lange Sicht recht!

Aber eben nicht im Einzelfall - und dieses erst Recht nicht bei Pennystocks, oder eben bei Unternehmen, die nie erfolgreich werden, und vorher mit sehr sehr hohen Fantasieaufschlägen gehandelt wurden!
Mumax:

keine Doppelbesteuerung

 
04.01.06 20:47
Aha, einbehaltene Unternehmensgewinne müssen also auch mit 25% versteuert werden - diese Info hatte ich noch gesucht.

Auf der anderen Seite möchte ich der Schlußfolgerung der Doppelbesteuerung widersprechen. Die ganze Sache muß man im Zusammenhang mit dem Halbeinkünfteverfahren sehen. Die Körperschaftsteuer ist nämlich nicht wirklich halbiert worden sondern beträgt weiterhin 50% allerdings nur auf die Hälfte der Gewinne. Die andere Hälfte muß der Anteilseigner als Dividenden mit der Einkommensteuer versteuern. (Deswegen kann Körperschaftsteuer heute nicht mehr angerechnet werden).

Der Fiskus fragt sich nun natürlich was passiert wenn die Gewinne nicht ausgeschüttet werden. Hier guckt er für die andere Hälfte nach einem Jahr Spekulationsfrist in die Röhre.

Somit wäre eine Kursgewinnsteuer auf die Hälfte der Kursgewinne steuersystematisch sinnvoll. Wenn man nun einen durchschnittlichen Grenzsteuersatz der Anteilseigner von 40% annähme, ergäbe sich genau die vorgeschlagene Abgeltungssteuer von 1/2 * 40% = 20%.

Die Abgeltungssteuer wäre natürlich für Anleger mit wenig Einkommen eine ganz schöne Härte. Ich denke mir allerdings, daß unsere rot-schwarze Regierung denkt, daß - bei der real in Deutschland existierenden Aktienkultur - die linke Klientel sowieso kaum in Aktien anlegt :-)
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