Die Katze ist im Brunnen. Oder ist das Kind jetzt aus dem Sack?
Das Durcheinander um die geplante Einfuehrung einer Spekulations-
steuer hat offensichtlich ein Ende. Die Regierungskoalition plant
fuer den Maerz kommenden Jahres die Einfuehrung einer pauschalen
Spekulationssteuer von 15 Prozent auf Gewinne aus dem Verkauf von
Aktien, Fonds und nicht selbstgenutzten Immobilien. Die bislang
gueltige Spekulationsfrist von einem Jahr, resp. 10 Jahre fuer
Immobilien, wird ersatzlos gestrichen. Fuer Aktienbesitzer soll
zusaetzlich gelten, dass bereits erworbene Pakete, die nach Ein-
fuehrung der Steuer veraeußert werden, ebenfalls pauschal mit 1,5
Prozent versteuert werden sollen. Diese 1,5 Prozent sollen aller-
dings nicht vom Gewinn, sondern auf den Verkaufserloes abgerechnet
werden. Der Ursprung dieser willkuerlich scheinenden 1,5 Prozent-
Marke liegt darin, dass bei allen alten Wertpapiertransaktionen
von einem Gewinn von 10 Prozent ausgegangen wird. Damit ent-
spraechen die 1,5 Prozent des Volumens wiederum den 15 Prozent,
die es auf den Gewinn zu versteuern gaebe. Wer nachweisen kann,
keinen Gewinn gemacht zu haben, wird von der Steuer nicht betroffen.
Steuergesetzgebung sollte sich nicht nach kurzfristigen Trends
richten. Wer jedoch die letzten beiden Jahre verfolgt hat, dem
muss die Annahme, dass jeder Verkauf an der Boerse ein Gewinn von
10 Prozent war, bitter aufstoßen.
Das Durcheinander um die geplante Einfuehrung einer Spekulations-
steuer hat offensichtlich ein Ende. Die Regierungskoalition plant
fuer den Maerz kommenden Jahres die Einfuehrung einer pauschalen
Spekulationssteuer von 15 Prozent auf Gewinne aus dem Verkauf von
Aktien, Fonds und nicht selbstgenutzten Immobilien. Die bislang
gueltige Spekulationsfrist von einem Jahr, resp. 10 Jahre fuer
Immobilien, wird ersatzlos gestrichen. Fuer Aktienbesitzer soll
zusaetzlich gelten, dass bereits erworbene Pakete, die nach Ein-
fuehrung der Steuer veraeußert werden, ebenfalls pauschal mit 1,5
Prozent versteuert werden sollen. Diese 1,5 Prozent sollen aller-
dings nicht vom Gewinn, sondern auf den Verkaufserloes abgerechnet
werden. Der Ursprung dieser willkuerlich scheinenden 1,5 Prozent-
Marke liegt darin, dass bei allen alten Wertpapiertransaktionen
von einem Gewinn von 10 Prozent ausgegangen wird. Damit ent-
spraechen die 1,5 Prozent des Volumens wiederum den 15 Prozent,
die es auf den Gewinn zu versteuern gaebe. Wer nachweisen kann,
keinen Gewinn gemacht zu haben, wird von der Steuer nicht betroffen.
Steuergesetzgebung sollte sich nicht nach kurzfristigen Trends
richten. Wer jedoch die letzten beiden Jahre verfolgt hat, dem
muss die Annahme, dass jeder Verkauf an der Boerse ein Gewinn von
10 Prozent war, bitter aufstoßen.