Heute hat der Europäische Gerichtshof entschieden das die in Deutschland praktizierte
Besteuerung der Umsätze von Spielhallen nicht mit der 6.EG-Richtlinie vereinbar ist
und daher gegen Gemeinschaftsrecht verstößt.
D.h. alle Umsätze mit Geldspielgeräten dürfen nicht der Umsatzsteuer unterworfen werden.
Dieses bedeutet für den Fiskus Milliarden an Erstattungen an die Spielhallenbetreiber.
Eichel und das BMF waren in dieser Angelegenheit seit Jahren untätig und haben den
Schaden dadurch unnötig erhöht.
Besteuerung der Umsätze von Spielhallen nicht mit der 6.EG-Richtlinie vereinbar ist
und daher gegen Gemeinschaftsrecht verstößt.
D.h. alle Umsätze mit Geldspielgeräten dürfen nicht der Umsatzsteuer unterworfen werden.
Dieses bedeutet für den Fiskus Milliarden an Erstattungen an die Spielhallenbetreiber.
Eichel und das BMF waren in dieser Angelegenheit seit Jahren untätig und haben den
Schaden dadurch unnötig erhöht.