Met@box AG erwirkt einstweilige Verfügung gegen Deutsche Börse AG
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Hildesheim, 8. März 2002. Die Hildesheimer Met@box AG (Neuer Markt:MBX, WKN
692120) hat beim Landgericht Frankfurt am Main am 8. März 2002 eine einstweilige
Verfügung gegen die Deutsche Börse AG erwirkt.
Danach wird der Deutschen Börse AG untersagt, bei Vermeidung einer
Ordnungsstrafe in Höhe von bis zu 250.000 Euro, die am 1. Oktober 2001 in Kraft
getretenen Änderungen des Regelwerks des Neuen Marktes im Bereich Delisting
gegenüber dem Hildesheimer Technologieunternehmen vor Ablauf eines halben Jahres
anzuwenden. Die Gesellschaft ist damit in die Lage versetzt, ihren
Konsolidierungskurs weiter fortzusetzen.
Für weitere Informationen:
Melanie Hoffmann
Management Public & Investor Relations
Met@box AG
Tel: 05121/75 33-116
Fax 05121/75 33 75
E-Mail: hoffmann@metabox.de
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 08.03.2002
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WKN: 692 120; ISIN: DE0006921208; Index:
Notiert: Neuer Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg,
Hannover, München und Stuttgart
082009 Mär 02