Revision möglich
Deutsche Börse verliert Streit um Begriff "Dax"
Die Deutsche Börse hat im Rechtsstreit mit der Commerzbank um die Nutzung des Begriffs „Dax“ bei der Emission von Optionsscheinen eine Niederlage erlitten.
HB FRANKFURT. Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied am Dienstag, Deutschlands zweitgrößtes Geldhaus dürfe bei Zertifikaten Bezug auf den Leitindex nehmen, ohne dabei Lizenzgebühren zahlen zu müssen. Der Börse drohen damit früheren Angaben zufolge im Extremfall Einnahmeausfälle im hohen einstelligen Millionenbereich. Der OLG-Kartellsenat ließ wegen der Auswirkung seiner Entscheidung auf den Wertpapierhandel Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) zu (Az.: 11 U 40/06). Die Deutsche Börse deutete an, dass sie von diesem Recht Gebrauch machen wird.
„Nach der heutigen Entscheidung verhält sich eine Bank beim Handel mit Dax-bezogenen Optionsscheinen nicht wettbewerbswidrig, weil hierdurch nicht der Dax oder ein sonstiger Index zum Zwecke der Rufausbeutung übernommen wird“, erklärte der Senat. Vielmehr greife das Institut „auf eine veröffentlichte und frei zugängliche Information“ zurück. Folglich dürfe die Bank darauf hinweisen, dass die Bezugsgröße der Wertpapiere der Leitindex sei. Nicht gestattet sei aber die Verwendung des Begriffs Dax im Sinne einer Marke, da diese von der Börse geschützt sei.
Ein Sprecher der Deutschen Börse bekräftigte, der Handelsbetreiber halte weiter an seiner Rechtsauffassung fest und erwäge, in Revision zu gehen. Zuerst wolle die Börse jedoch auf die Urteilsbegründung warten, fügte er hinzu. In der ersten Instanz im Sommer 2006 hatte das Landgericht sich noch auf die Seite der Deutschen Börse gestellt.
Die Commerzbank sieht sich nach dem OLG-Urteil in ihrer Rechtsauffassung bestätigt, dass der Dax „ohne Abschluss eines Lizenzvertrages und damit ohne Zahlung von Lizenzgebühren bei Wertpapieremissionen in Bezug genommen werden kann“.
Quelle: HANDELSBLATT, Dienstag, 13. Februar 2007, 10:54 Uhr
Euer
Einsamer Samariter
Deutsche Börse verliert Streit um Begriff "Dax"
Die Deutsche Börse hat im Rechtsstreit mit der Commerzbank um die Nutzung des Begriffs „Dax“ bei der Emission von Optionsscheinen eine Niederlage erlitten.
HB FRANKFURT. Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied am Dienstag, Deutschlands zweitgrößtes Geldhaus dürfe bei Zertifikaten Bezug auf den Leitindex nehmen, ohne dabei Lizenzgebühren zahlen zu müssen. Der Börse drohen damit früheren Angaben zufolge im Extremfall Einnahmeausfälle im hohen einstelligen Millionenbereich. Der OLG-Kartellsenat ließ wegen der Auswirkung seiner Entscheidung auf den Wertpapierhandel Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) zu (Az.: 11 U 40/06). Die Deutsche Börse deutete an, dass sie von diesem Recht Gebrauch machen wird.
„Nach der heutigen Entscheidung verhält sich eine Bank beim Handel mit Dax-bezogenen Optionsscheinen nicht wettbewerbswidrig, weil hierdurch nicht der Dax oder ein sonstiger Index zum Zwecke der Rufausbeutung übernommen wird“, erklärte der Senat. Vielmehr greife das Institut „auf eine veröffentlichte und frei zugängliche Information“ zurück. Folglich dürfe die Bank darauf hinweisen, dass die Bezugsgröße der Wertpapiere der Leitindex sei. Nicht gestattet sei aber die Verwendung des Begriffs Dax im Sinne einer Marke, da diese von der Börse geschützt sei.
Ein Sprecher der Deutschen Börse bekräftigte, der Handelsbetreiber halte weiter an seiner Rechtsauffassung fest und erwäge, in Revision zu gehen. Zuerst wolle die Börse jedoch auf die Urteilsbegründung warten, fügte er hinzu. In der ersten Instanz im Sommer 2006 hatte das Landgericht sich noch auf die Seite der Deutschen Börse gestellt.
Die Commerzbank sieht sich nach dem OLG-Urteil in ihrer Rechtsauffassung bestätigt, dass der Dax „ohne Abschluss eines Lizenzvertrages und damit ohne Zahlung von Lizenzgebühren bei Wertpapieremissionen in Bezug genommen werden kann“.
Quelle: HANDELSBLATT, Dienstag, 13. Februar 2007, 10:54 Uhr
Euer
Einsamer Samariter