FRANKFURT (dpa-AFX) - Mit dem jähen Platzen der High-Tech-Blase im Jahre 2000 wurde der Niedergang des lukrativsten deutschen Aktienmarktes aller Zeiten eingeläutet. Inzwischen hat der Neue Markt auch sein zweites Gesicht, das als Kapitalvernichter, verloren: Institutionelle Anleger sind kaum noch engagiert, Kleinanleger lassen seit Monaten die Finger vom NEMAX und damit den vereinzelten Daytradern das Feld - der langsame Tod von Europas größtem Markt für so genannte Wachstumswerte scheint unaufhaltsam.
Ein Frankfurter Richter hat am Dienstag die Anwendung des bislang gewichtigsten Rettungsankers der Deutschen Börse verhindert und damit den Weg in die Bedeutungslosigkeit des NEMAX verlängert: Das Oberlandesgericht verbot der Deutschen Börse per Eilentscheidung zunächst die Verbannung von sechs Unternehmen wegen ihres niedrigen Börsenwerts. Unter diesen so genannten Delisting-Regeln riskieren jene Aktiengesellschaften den Ausschluss vom Neuen Markt, deren Kurs über längere Zeit unter einen Euro fällt, und deren Martkapitalisierung geringer als 20 Millionen Euro ist.
BÖRSE: GERICHT STELLT UNTERNEHMENSINTERESSEN ÜBER DEN KAPITALMARKT
Fünf der Kläger hätten bereits zum 27. April nach diesen Regeln ausgeschlossen werden sollen. Das Urteil bezog sich auf die Unternehmen NSE Software AG , LetsBuyIt.com , InfoGenie , e.multi Digitale Dienste , GfN und Wizcom . Sie bleiben nun bis auf weiteres am Neuen Markt notiert.
Der Verlierer dieser Entscheidung ist nach Ansicht der Deutschen Börse der Kapitalmarkt: "Das Gericht hat die Interessen einzelner Unternehmen höher bewertet als das Interesse des Kapitalmarkts, Unternehmen mit nicht erfolgreichen Geschäftsmodellen vom Markt auszuschließen," kommentierte Rainer Riess, bei der Deutschen Börse für den Neuen Markt zuständig. Die Börse prüfe nun die Möglichkeit, die Regeln mit Hilfe des neuen 4. Finanzmarktf örderungsgesetzes wieder einzuführen.
Aktienhhändler in Frankfurt bringen das Urteil auf den Punkt: "Das halte ich für den Gesamtmarkt sehr negativ", sagte ein Praktiker im Gespräch mit dpa-AFX. Nun werde weiterhin nicht "die Spreu vom Weizen getrennt", fügte er an. Andererseits hätte auch grünes Licht für das Delisting der rufschädigenden "Penny Stocks" keinen spürbaren Schub für den NEMAX gebracht, urteilte ein Händler. So fand das Urteil am Neuen Markt keinen nennenswerten Niederschlag in den Kursen: Der NEMAX 50 lag mit Verlusten von mehr als einem Prozent bei 878 Punkten und damit bei weniger als einem Zehntel seines Allzeithochs vor rund zwei Jahren./mr/aka
Ein Frankfurter Richter hat am Dienstag die Anwendung des bislang gewichtigsten Rettungsankers der Deutschen Börse verhindert und damit den Weg in die Bedeutungslosigkeit des NEMAX verlängert: Das Oberlandesgericht verbot der Deutschen Börse per Eilentscheidung zunächst die Verbannung von sechs Unternehmen wegen ihres niedrigen Börsenwerts. Unter diesen so genannten Delisting-Regeln riskieren jene Aktiengesellschaften den Ausschluss vom Neuen Markt, deren Kurs über längere Zeit unter einen Euro fällt, und deren Martkapitalisierung geringer als 20 Millionen Euro ist.
BÖRSE: GERICHT STELLT UNTERNEHMENSINTERESSEN ÜBER DEN KAPITALMARKT
Fünf der Kläger hätten bereits zum 27. April nach diesen Regeln ausgeschlossen werden sollen. Das Urteil bezog sich auf die Unternehmen NSE Software AG , LetsBuyIt.com , InfoGenie , e.multi Digitale Dienste , GfN und Wizcom . Sie bleiben nun bis auf weiteres am Neuen Markt notiert.
Der Verlierer dieser Entscheidung ist nach Ansicht der Deutschen Börse der Kapitalmarkt: "Das Gericht hat die Interessen einzelner Unternehmen höher bewertet als das Interesse des Kapitalmarkts, Unternehmen mit nicht erfolgreichen Geschäftsmodellen vom Markt auszuschließen," kommentierte Rainer Riess, bei der Deutschen Börse für den Neuen Markt zuständig. Die Börse prüfe nun die Möglichkeit, die Regeln mit Hilfe des neuen 4. Finanzmarktf örderungsgesetzes wieder einzuführen.
Aktienhhändler in Frankfurt bringen das Urteil auf den Punkt: "Das halte ich für den Gesamtmarkt sehr negativ", sagte ein Praktiker im Gespräch mit dpa-AFX. Nun werde weiterhin nicht "die Spreu vom Weizen getrennt", fügte er an. Andererseits hätte auch grünes Licht für das Delisting der rufschädigenden "Penny Stocks" keinen spürbaren Schub für den NEMAX gebracht, urteilte ein Händler. So fand das Urteil am Neuen Markt keinen nennenswerten Niederschlag in den Kursen: Der NEMAX 50 lag mit Verlusten von mehr als einem Prozent bei 878 Punkten und damit bei weniger als einem Zehntel seines Allzeithochs vor rund zwei Jahren./mr/aka