Je nach Vertrag und Anbieter reicht der garantierte Ertrag nicht mal für den Inflationsausgleich
Im Kampf um Rentenreform-Kunden ist bei den Lebensversicherern in jüngster Zeit ein Argument immer öfter zu hören: Nur bei einer privaten Rentenpolice gebe es einen Mindestzins, und zwar immerhin 3,25 Prozent. Das klingt gut, kann aber in die Irre führen.
Ihre Garantien beschwören die Lebensversicherer besonders gern, seit sich die Bundesbürger mit Aktien und Aktienfonds eine blutige Nase geholt haben. Die Aachener und Münchener, zweitgrößter Lebensversicherer des Landes, hat sogar ihren Rentenreform-Tarif entsprechend benannt: „Privat-Rente mit Garantie“, heißt das Angebot – was genau genommen für jedes Angebot zutrifft. Schließlich müssen alle Anbieter mit Förderzertifikat sicherstellen, dass zu Rentenbeginn mindestens die gezahlten Beiträge als Alterskapital vorhanden sind.
Aber der Versicherungsbranche geht es darum, den verlässlichen Ertrag hervorzuheben. „Eine Garantie in diesem Umfang geht über die Minimalforderung des Gesetzgebers hinaus“, schreibt etwa der Versichererverband GDV auf seiner Homepage. Das für die Rente „aufgebaute Kapital und die darüber hinaus erwirtschafteten Erträge werden über die gesamte Laufzeit des Vertrages mit dem Mindestsatz von 3,25 Prozent verzinst“.
Wer jetzt schon mit seinem Bankberater schimpfen will, weil das gute alte Sparbuch meist weniger bringt, sollte sich zurückhalten: Die Lebensversicherer garantieren tatsächlich 3,25 Prozent – aber nur auf einen Teil der Prämien. Wie groß dieser Teil ist, weiß der Kunde normalerweise leider nicht. Michael Kronenberg, gerichtlich zugelassener Versicherungsberater aus Wuppertal, erläutert die Praxis so: „Von dem Geld des Kunden zweigt die Gesellschaft erst mal etwas ab für den eigentlichen Versicherungsschutz, dann einen größeren Brocken für sich. Der Rest ist der so genannte Sparanteil, der zum Kapitalaufbau übrig bleibt. Nur darauf gibt es Zinsen.“
Bei der Kapitallebensversicherung, der bislang häufigsten Altersvorsorge der Bundesbürger, geht mitunter ein Drittel des Geldes für die teure Verwaltung und den Risikoschutz verloren. Bereits vor zwei Jahren errechnete Kronenberg: Bei den kostenintensiven Gesellschaften blieben von den damals sogar noch 4 Prozent Mindestzins am Ende nur knapp 1 bis 2 Prozent effektiv übrig.
Zu einem ähnlichen Ergebnis kam auch die Stiftung Warentest bei einer Studie zu privaten Rentenversicherungen. Die errechneten Mindestrenditen lagen zwar etwas höher, zwischen zwei und drei Prozent, doch hatte die Stiftung Warentest einen Jahresbeitrag von 2400 DM bei den Modellrechnungen zu Grunde gelegt. Bei den Riester-Verträgen geht es jedoch in der Masse um sehr viel kleinere Beträge. Und je kleiner die Prämie ist, desto mehr geht im Verhältnis für Verwaltungskosten verloren.
Die so gern angepriesenen 3,25 Prozent wird also kein Riester-Sparer als Mindestzins effektiv bekommen. „Riester-Renten von Lebensversicherern“, so hat Kronenberg aktuell errechnet, „garantieren im Schnitt knapp den Sparbuch- Zins. Und das gleicht nicht mal den Inflationsverlust aus.“ Wer es genau wissen will, sollte bei seiner Gesellschaft nach dem Effektivzins unter Berücksichtigung der Kosten fragen. Gibt es keine Antwort darauf, hat der Versicherer sicher allen Grund dazu.
Quelle: Sueddeutsche Zeitung