bezeichnen, oder muss er dafür zuerst im Gefängnis gesessen haben?
Ich frage, um für die Zukunft gerüstet zu sein (Thomas Haffa, Hero Alting, etc.).
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Hunzinger nennt Geldstrafe wegen Insidergeschäften "absurd hoch"
Frankfurt (vwd) - Public-Relations-Berater Moritz Hunzinger hat seine vom Frankfurter Amtsgericht verhängte Geldstrafe über 52.000 DEM wegen Insidergeschäften als "absurd hoch" bezeichnet. Die Strafe sei "nicht gerechtfertigt", sagte der Vorstand und Mehrheitsgesellschafter der am Neuen Markt notierten Hunzinger Information AG, Frankfurt, am Dienstag zu vwd. Er werde sie aber zahlen und damit sei der Fall für ihn "abgehakt".
Das Amtsgericht Frankfurt hatte den PR-Berater am Freitag wegen Aktienhandels mit Insiderwissen zu der Geldstrafe verurteilt. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass Hunzinger im Jahr 1997 vor der offiziellen Bekanntgabe seiner Beteiligungsverhandlungen mit der Ferenczy Media Holding, München, Aktien seines Unternehmens gekauft und diese danach gewinnbringend wieder verkauft hat. Die Beteiligung kam nicht zustande, der Kurs der Hunzinger-Titel stieg aber nach Bekanntgabe der Verhandlungen.
Ein Sprecher des Gerichts sagte, die ursprünglich auf den 6. Juli angesetzte Verhandlung sei vorgezogen worden, da der Rechtsanwalt von Hunzinger den Einspruch seines Mandanten gegen den Strafbefehl am vergangenen Dienstag eingegrenzt hatte. Der Anwalt hat zudem vor Gericht ein verschlechtertes Einkommen von Hunzinger geltend gemacht, woraufhin der Richter die Strafe auf 52.000 DEM festsetzte. Der ursprüngliche Strafbefehl hatte auf 97.500 DEM gelautet. Nach Angaben des Gerichtssprechers sowie der Staatsanwaltschaft Frankfurt laufen derzeit keine weiteren Gerichtsverfahren gegen den PR-Berater. +++ Frances Palgrave
vwd/24.4.2001/pal/zwi
24. April 2001, 15:25
Hunzinger Information AG: 609710
Ich frage, um für die Zukunft gerüstet zu sein (Thomas Haffa, Hero Alting, etc.).
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Hunzinger nennt Geldstrafe wegen Insidergeschäften "absurd hoch"
Frankfurt (vwd) - Public-Relations-Berater Moritz Hunzinger hat seine vom Frankfurter Amtsgericht verhängte Geldstrafe über 52.000 DEM wegen Insidergeschäften als "absurd hoch" bezeichnet. Die Strafe sei "nicht gerechtfertigt", sagte der Vorstand und Mehrheitsgesellschafter der am Neuen Markt notierten Hunzinger Information AG, Frankfurt, am Dienstag zu vwd. Er werde sie aber zahlen und damit sei der Fall für ihn "abgehakt".
Das Amtsgericht Frankfurt hatte den PR-Berater am Freitag wegen Aktienhandels mit Insiderwissen zu der Geldstrafe verurteilt. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass Hunzinger im Jahr 1997 vor der offiziellen Bekanntgabe seiner Beteiligungsverhandlungen mit der Ferenczy Media Holding, München, Aktien seines Unternehmens gekauft und diese danach gewinnbringend wieder verkauft hat. Die Beteiligung kam nicht zustande, der Kurs der Hunzinger-Titel stieg aber nach Bekanntgabe der Verhandlungen.
Ein Sprecher des Gerichts sagte, die ursprünglich auf den 6. Juli angesetzte Verhandlung sei vorgezogen worden, da der Rechtsanwalt von Hunzinger den Einspruch seines Mandanten gegen den Strafbefehl am vergangenen Dienstag eingegrenzt hatte. Der Anwalt hat zudem vor Gericht ein verschlechtertes Einkommen von Hunzinger geltend gemacht, woraufhin der Richter die Strafe auf 52.000 DEM festsetzte. Der ursprüngliche Strafbefehl hatte auf 97.500 DEM gelautet. Nach Angaben des Gerichtssprechers sowie der Staatsanwaltschaft Frankfurt laufen derzeit keine weiteren Gerichtsverfahren gegen den PR-Berater. +++ Frances Palgrave
vwd/24.4.2001/pal/zwi
24. April 2001, 15:25
Hunzinger Information AG: 609710