Frankfurt, 29. Aug (Reuters) - Die Deutsche Börse plant die Einführung eines Kapitalmarktkodexes für Unternehmen und Investmentbanken und will damit speziell die Transparenz bei Börsengängen erhöhen. Rainer Riess, Head of Primary Market der Deutschen Börse, stellte am Mittwoch in Frankfurt ein Konzept vor, das sich insbesondere auf die Rolle des Emissionsprospektes als zentrales Informationsmedium im Rahmen eines Börsengangs konzentriert. "Ziel muss es sein, dass der Emittent nach Einleitung des Börsenzulassungsverfahrens bis zum Ende der Stabilisierungsfrist nach Notierungsaufnahme keine Informationen über das Unternehmen (...) in den Kapitalmarkt bringen darf, die nicht im Emissionsprospekt enthalten sind", sagte Riess. Bei Verstößen gegen diese Regeln soll eine Verschiebung der Emission bis zur Erstellung eines neuen Prospektes möglich sein.
Im Rahmen eines Börsenganges haften die beteiligten Konsortialbanken sowie das Unternehmen für den Inhalt des Emissionsprospektes. Anleger können sich vor Gericht auf den Inhalt berufen.
Der Kodex, der voraussichtlich Mitte 2002 vorgelegt werde, solle als Teil des Regelwerks am Neuen Markt für die dort gelisteten Unternehmen verbindlich sein, sagte Riess. Für Gesellschaften an anderen Segmenten könne er auf freiwilliger Basis gelten. Punkte, die sich in dem Reglement nicht sinnvoll festlegen ließen, werde die Börse als "Anregung an den Gesetzgeber formulieren", fügte er hinzu.
Diskutiert werden nach den Worten von Riess auch die Verbesserung der formellen und materiellen Qualität der Emissionsprospekte, was auch die Aufnahme von zukunftsgerichteten Statements beinhalte. Außerdem werde darüber nachgedacht, im Einklang mit internationalen Kapitalmarktstandards die Verteilung von Unternehmensanalysen bei Börsengängen durch die Konsortialbanken zu befristen. Er wies darauf hin, dass nach diesen Standards vier Wochen vor und 30 bis 40 Tage nach einer Notierungsaufnahme keine solchen Reports veröffentlicht werden dürften. "Dies könne auch für Deutschland eine Option sein", sagte Riess.
ben/ban
Im Rahmen eines Börsenganges haften die beteiligten Konsortialbanken sowie das Unternehmen für den Inhalt des Emissionsprospektes. Anleger können sich vor Gericht auf den Inhalt berufen.
Der Kodex, der voraussichtlich Mitte 2002 vorgelegt werde, solle als Teil des Regelwerks am Neuen Markt für die dort gelisteten Unternehmen verbindlich sein, sagte Riess. Für Gesellschaften an anderen Segmenten könne er auf freiwilliger Basis gelten. Punkte, die sich in dem Reglement nicht sinnvoll festlegen ließen, werde die Börse als "Anregung an den Gesetzgeber formulieren", fügte er hinzu.
Diskutiert werden nach den Worten von Riess auch die Verbesserung der formellen und materiellen Qualität der Emissionsprospekte, was auch die Aufnahme von zukunftsgerichteten Statements beinhalte. Außerdem werde darüber nachgedacht, im Einklang mit internationalen Kapitalmarktstandards die Verteilung von Unternehmensanalysen bei Börsengängen durch die Konsortialbanken zu befristen. Er wies darauf hin, dass nach diesen Standards vier Wochen vor und 30 bis 40 Tage nach einer Notierungsaufnahme keine solchen Reports veröffentlicht werden dürften. "Dies könne auch für Deutschland eine Option sein", sagte Riess.
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