Vom Ruhm vieler Börsenstars am Neuen Markt, ist nichts geblieben außer frustrierten Anlegern. Versuche die Firmen auf Schadenersatz zu verklagen blieben bisher erfolglos.
EM.TV, Metabox, Gigabell, Infomatec - am Neuen Markt wurden sie einst als Börsenstars gefeiert. Jetzt versuchen viele ihrer Aktionäre Schadenersatzansprüche gegen betrügerische Vorstände und Aufsichtsräte durchzusetzen. Aber ein löchriges Haftungsrecht und hohe Prozess- und Anwaltskosten erschweren den Weg zum Gericht. In Deutschland ist es bisher noch keinem Aktionär gelungen, einen Vorstand in die Haftung zu zwingen.
Nun scheint sich hier eine Möglichkeit für geprellte Anleger aufzutun. Ein Anwalt aus Frankfurt wagt zusammen mit dem Prozess-Finanzierer "Foris" einen Vorstoß in ein neues Rechtsgebiet. Mit einem Treuhand-Modell wollen sie Betroffenen ohne finanzielles Risiko zu ihrem Recht verhelfen.
Ihr Präzedenzfall ist der Skandal um EM.TV. Das rechtliche Konstrukt ist angelehnt an die Sammelklage in den USA. Geschädigte EM.TV-Aktionäre treten ihre Ansprüche gegen das Unternehmen EM.TV an einen Treuhänder ab. Dieser klagt alle Ansprüche zusammen unter seinem Namen in einer Klage bei Gericht ein. Das Prozessrisiko trägt die Prozess-Finanzierer. Gewinnt der Treuhänder die Klage, bekommt der Prozess-Finanzierer ein Drittel der eingeklagten Summe. Das übrige Geld wird den Anlegern ausgezahlt.
Das Treuhand-Modell ist ein Novum in Deutschland. Der Vorteil liegt auf der Hand: Durch die Bündelung der Ansprüche kommt eine große Schadenssumme zusammen. Erst dadurch wird das Interesse eines Prozess-Finanzierers und großer Kanzleien geweckt. Ein weiterer Vorteil: Alle Informationen laufen in einer Kanzlei zusammen. Das erleichtert die Beweisführung.
Aber noch ist unklar, ob das rechtliche Konstrukt des Treuhand-Modells vor Gericht Bestand haben wird. Deshalb rät Rechtsanwalt Klaus Nieding vom Deutschen Anleger-Schutzbund geschädigten Kleinanlegern, erst einmal abzuwarten.
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