DGAP-Ad hoc: Carrier1 S.A. deutsch
Carrier1 International S.A. beantragt Einleitung des 'gestion contrôlée'-Verfahr
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Carrier1 International S.A. beantragt Einleitung des 'gestion contrôlée'-
Verfahrens in Luxemburg
Luxemburg, 12. Februar 2002 - Carrier1 International S.A. ("das Unternehmen"),
( Neuer Markt: CJN; Nasdaq: CONE), gibt heute bekannt, dass es bei dem
zuständigen Gericht in Luxemburg die Einleitung des 'gestion contrôlée'-
Verfahrens beantragt hat. Das Unternehmen erwartet, dass seine
Tochtergesellschaften in Kürze, in vielen Fällen noch innerhalb dieser Woche, in
den jeweiligen Jurisdiktionen ähnliche Schritte oder Insolvenzverfahren
einleiten werden.
Carrier1 hat die Einleitung des gestion controlée -Verfahrens beantragt, um
eine geordnete Verwertung seiner Vermögenswerte zu erreichen. Das Unternehmen
erwartet, dass das gestion controlée -Verfahren und das damit verbundene
Moratorium bezüglich der Gläubigeransprüche es ermöglichen, Transaktionen, die
die Veräußerung des Unternehmens als Ganzes oder von Teilen davon beinhalten, in
Betracht zu ziehen und zu verfolgen. Es besteht allerdings keine Gewissheit,
daß eine solche Transaktion auch tatsächlich stattfinden wird. Carrier1 geht
davon aus, dass die Gesellschaft im Verlauf des Verfahrens liquidiert wird,
rechnet aber nicht damit, dass die Aktionäre noch eine finanzielle Entschädigung
erhalten werden. Die Gesellschaft rechnet ferner nicht damit, die am 5. Februar
2002 fälligen Zinszahlungen für ihre Euro- und Dollar-Anleihen zu leisten.
Das Unternehmen erwartet, dass die an der Nasdaq gehandelten ADRs und die am
Neuen Markt gehandelten Aktien im Laufe des Verfahrens 'delistet' werden. Das
'gestion contrôlée'-Verfahren beinhaltet unter anderem, dass ab jetzt alle
Maßnahmen des Managements der Zustimmung eines vom Gericht bestellten
offiziellen Verwalters bedürfen und dass ein Zahlungs-Moratorium eingerichtet
wird.
Weitere Informationen: Silke Wunderle, Carrier1 International; Tel. +49 69
66442 338; silke.wunderle@carrier1.com
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 12.02.2002
--------------------------------------------------
WKN: 932 485; ISIN: LU0107939984; Index: NEMAX 50
Notiert: Neuer Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Berlin, Bremen, Düsseldorf,
Hamburg, Hannover, München und Stuttgart
Carrier1 International S.A. beantragt Einleitung des 'gestion contrôlée'-Verfahr
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Carrier1 International S.A. beantragt Einleitung des 'gestion contrôlée'-
Verfahrens in Luxemburg
Luxemburg, 12. Februar 2002 - Carrier1 International S.A. ("das Unternehmen"),
( Neuer Markt: CJN; Nasdaq: CONE), gibt heute bekannt, dass es bei dem
zuständigen Gericht in Luxemburg die Einleitung des 'gestion contrôlée'-
Verfahrens beantragt hat. Das Unternehmen erwartet, dass seine
Tochtergesellschaften in Kürze, in vielen Fällen noch innerhalb dieser Woche, in
den jeweiligen Jurisdiktionen ähnliche Schritte oder Insolvenzverfahren
einleiten werden.
Carrier1 hat die Einleitung des gestion controlée -Verfahrens beantragt, um
eine geordnete Verwertung seiner Vermögenswerte zu erreichen. Das Unternehmen
erwartet, dass das gestion controlée -Verfahren und das damit verbundene
Moratorium bezüglich der Gläubigeransprüche es ermöglichen, Transaktionen, die
die Veräußerung des Unternehmens als Ganzes oder von Teilen davon beinhalten, in
Betracht zu ziehen und zu verfolgen. Es besteht allerdings keine Gewissheit,
daß eine solche Transaktion auch tatsächlich stattfinden wird. Carrier1 geht
davon aus, dass die Gesellschaft im Verlauf des Verfahrens liquidiert wird,
rechnet aber nicht damit, dass die Aktionäre noch eine finanzielle Entschädigung
erhalten werden. Die Gesellschaft rechnet ferner nicht damit, die am 5. Februar
2002 fälligen Zinszahlungen für ihre Euro- und Dollar-Anleihen zu leisten.
Das Unternehmen erwartet, dass die an der Nasdaq gehandelten ADRs und die am
Neuen Markt gehandelten Aktien im Laufe des Verfahrens 'delistet' werden. Das
'gestion contrôlée'-Verfahren beinhaltet unter anderem, dass ab jetzt alle
Maßnahmen des Managements der Zustimmung eines vom Gericht bestellten
offiziellen Verwalters bedürfen und dass ein Zahlungs-Moratorium eingerichtet
wird.
Weitere Informationen: Silke Wunderle, Carrier1 International; Tel. +49 69
66442 338; silke.wunderle@carrier1.com
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 12.02.2002
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WKN: 932 485; ISIN: LU0107939984; Index: NEMAX 50
Notiert: Neuer Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Berlin, Bremen, Düsseldorf,
Hamburg, Hannover, München und Stuttgart