Böse Steuerfalle für Anleger
Die Besteuerung für Fondsanteile hat sich geändert. Was auf den ersten Blick nur Nachteile bietet, birgt auf den zweiten auch Chancen
von Ralf Kopp (Welt am Sonntag, 29.04.2004)
Mit dem in Kraft getretenen neuen Investmentsteuergesetz werden Geldmarktfonds, Rentenfonds, Mischfonds und offene Immobilienfonds künftig anders besteuert. Unter anderem werden Zwischengewinne nicht mehr berücksichtigt. Das hat teilweise kuriose Folgen. Beispiel: Ein Rentenfonds schüttet am 1. August jeden Jahres seine Erträge aus. Wer nun am 31. Juli Fondsanteile kauft, bezahlt die Zwischengewinne mit, denn die sind bereits für zehn Monate angefallen, aber noch nicht ausgeschüttet, also Bestandteil des Kurses. Schüttet der Fonds seine Erträge dann am 1. August aus, muss der Anleger die Erträge eines ganzen Jahres versteuern - obwohl er nur für einen Tag Erträge gewonnen hat.
Das wirkt höchst unerfreulich, birgt aber Chancen. Denn wer seine Fonds geschickt steuert, zahlt künftig weniger Steuern. Und so geht's: Aufgelaufene Zwischengewinne sorgen für Kursgewinne. Realisiert der Anleger diese Kursgewinne durch Verkauf der Fondsanteile, werden steuerpflichtige Erträge in steuerfreie Kursgewinne verwandelt.
Das lässt sich ausnutzen, indem der Anleger einen Tag nach der Ausschüttung Fondsanteile erwirbt, und sie einen Tag vor der nächsten Ausschüttung ein Jahr später wieder verkauft. Damit sind alle aufgelaufenen Erträge im Kurs enthalten, auch ohne an der Ausschüttung teilgenommen zu haben. Spielt der Anleger das Spiel zwei Jahre lang, zahlt er nur auf eine Ausschüttung Steuern, die restlichen Erträge sind Kursgewinne, die nun steuerfrei sind, da die Spekulationsfrist von zwölf Monaten überschritten wurde. Zwei Tage später, also einen Tag nach der Ausschüttung, kauft der Anleger seine Fonds zurück. Und so weiter. Im Ergebnis reduziert er seine Steuern so um die Hälfte.
All das hat zwei Konsequenzen. Erstens: Wer seine Nachsteuerrendite optimieren will, schichtet von Direktanlagen wie Termingeld oder Anleihen in entsprechende Fonds um.
Zweitens: Der Anleger muss künftig jedes Jahr berechnen, ob der Verkauf seiner Fondsanteile unmittelbar vor dem Ausschüttungstag zu einem Steuervorteil führt. Werden die Erträge am Ausschüttungstag nicht ausgeschüttet, sondern thesauriert, müssen sie übrigens ebenfalls versteuert werden.
Natürlich ist das nur relevant, wenn der Sparer-Freibetrag überschritten wird, und natürlich lohnt sich der Arbeitsaufwand nur für größere Beträge. Außerdem müssen die Kosten für An- und Verkauf gering gehalten werden. Geldmarktfonds und viele Rentenfonds können zwar ohne Ausgabeaufschlag erworben werden, bei Fonds mit Ausgabeaufschlag sollte der Anleger verhandeln - will er den Fonds ja nicht verkaufen, sondern nur sehr kurzfristig aus- und wieder einsteigen. 90 Prozent Rabatt sind da meist herauszuholen.
Und dann erzählt mir der Staat, dass sie die Steuern einfacher machen. Haha
Dirk
Die Besteuerung für Fondsanteile hat sich geändert. Was auf den ersten Blick nur Nachteile bietet, birgt auf den zweiten auch Chancen
von Ralf Kopp (Welt am Sonntag, 29.04.2004)
Mit dem in Kraft getretenen neuen Investmentsteuergesetz werden Geldmarktfonds, Rentenfonds, Mischfonds und offene Immobilienfonds künftig anders besteuert. Unter anderem werden Zwischengewinne nicht mehr berücksichtigt. Das hat teilweise kuriose Folgen. Beispiel: Ein Rentenfonds schüttet am 1. August jeden Jahres seine Erträge aus. Wer nun am 31. Juli Fondsanteile kauft, bezahlt die Zwischengewinne mit, denn die sind bereits für zehn Monate angefallen, aber noch nicht ausgeschüttet, also Bestandteil des Kurses. Schüttet der Fonds seine Erträge dann am 1. August aus, muss der Anleger die Erträge eines ganzen Jahres versteuern - obwohl er nur für einen Tag Erträge gewonnen hat.
Das wirkt höchst unerfreulich, birgt aber Chancen. Denn wer seine Fonds geschickt steuert, zahlt künftig weniger Steuern. Und so geht's: Aufgelaufene Zwischengewinne sorgen für Kursgewinne. Realisiert der Anleger diese Kursgewinne durch Verkauf der Fondsanteile, werden steuerpflichtige Erträge in steuerfreie Kursgewinne verwandelt.
Das lässt sich ausnutzen, indem der Anleger einen Tag nach der Ausschüttung Fondsanteile erwirbt, und sie einen Tag vor der nächsten Ausschüttung ein Jahr später wieder verkauft. Damit sind alle aufgelaufenen Erträge im Kurs enthalten, auch ohne an der Ausschüttung teilgenommen zu haben. Spielt der Anleger das Spiel zwei Jahre lang, zahlt er nur auf eine Ausschüttung Steuern, die restlichen Erträge sind Kursgewinne, die nun steuerfrei sind, da die Spekulationsfrist von zwölf Monaten überschritten wurde. Zwei Tage später, also einen Tag nach der Ausschüttung, kauft der Anleger seine Fonds zurück. Und so weiter. Im Ergebnis reduziert er seine Steuern so um die Hälfte.
All das hat zwei Konsequenzen. Erstens: Wer seine Nachsteuerrendite optimieren will, schichtet von Direktanlagen wie Termingeld oder Anleihen in entsprechende Fonds um.
Zweitens: Der Anleger muss künftig jedes Jahr berechnen, ob der Verkauf seiner Fondsanteile unmittelbar vor dem Ausschüttungstag zu einem Steuervorteil führt. Werden die Erträge am Ausschüttungstag nicht ausgeschüttet, sondern thesauriert, müssen sie übrigens ebenfalls versteuert werden.
Natürlich ist das nur relevant, wenn der Sparer-Freibetrag überschritten wird, und natürlich lohnt sich der Arbeitsaufwand nur für größere Beträge. Außerdem müssen die Kosten für An- und Verkauf gering gehalten werden. Geldmarktfonds und viele Rentenfonds können zwar ohne Ausgabeaufschlag erworben werden, bei Fonds mit Ausgabeaufschlag sollte der Anleger verhandeln - will er den Fonds ja nicht verkaufen, sondern nur sehr kurzfristig aus- und wieder einsteigen. 90 Prozent Rabatt sind da meist herauszuholen.
Und dann erzählt mir der Staat, dass sie die Steuern einfacher machen. Haha
Dirk