bzw. Industrieobligationen
Alarmsirenen schrillen
Von Dirk Kirschbaum
Der »klassische Warrant« war ein Optionsschein, der von den Aktiengesellschaften verbunden mit einer Anleihe, herausgegeben wurde. Der Optionsschein war aber ein Call, und diese Konstruktion ist, im Gegensatz zum sogenannten »Reverse Convertible«, seriös (im Sinne von nicht überraschend) und über dem Nennbetrag gesichert, wenn das Unternehmen nicht in die Insolvenz gerät. Das Geschäft läuft folgendermaßen ab: Eine Aktiengesellschaft braucht Geld und will dieses in Form einer Schuldverschreibung (Anleihe), auch Industrieobligation genannt, auf dem Kapitalmarkt beschaffen. Die Anleihe ist festverzinslich, aber mit einem ausgesprochen niedrigen Zinssatz versehen.
Das Bonbon, das nun die Aktiengesellschaft dazugibt, ist ein Optionsschein, weshalb die gesamte Anleihe auch Optionsanleihe genannt wird. Da Anleihe und Optionsschein nach dem Kauf voneinander getrennt werden können, es sich folglich dann um zwei voneinander unabhängige Finanztitel handelt, kann man die Anleihe wieder verkaufen und mit dem Optionsschein spekulieren. Nach der Logik des tüchtigen Unternehmens erhöht ja das billige Geld die Geschäftsfähigkeit des Unternehmens, so daß die Aktie einen Wertzuwachs erfahren müßte und damit steigt, wobei folglich der Optionsschein in den profitablen Bereich kommen müßte. Das Unternehmen agiert jedoch nicht als klassischer Stillhalter, sondern schreibt bei Einlösung des Optionsscheins Schulden in Kapital um, womit eigentlich »neue Aktien« emittiert werden. Diese klassischen Optionsscheine haben in der Regel Laufzeiten von fünf Jahren und mehr und sind heute eher die Ausnahme.
Egal wie die Konstruktion der Finanztitel auch ist, immer will ein Fremder möglichst billiges Geld von einem Dritten und verspricht dafür gute Chancen auf zusätzliche Rendite. Dieses Versprechen ist stets eine »Wenn-dann-Konstruktion«. Wenn wir Gewinne machen, dann ...; wenn der Marktpreis steigt, dann ...; wenn wir überleben, dann... . Geht dagegen ein persönlich haftender Einzelunternehmer, etwa der Krämer um die Ecke, zur Bank, weil er Geld für Investitionen braucht, so fragt die Bank nach Sicherheiten. So zum Beispiel nach dem von der Oma vererbten Häuschen. Würde der Krämer sagen: Ich garantiere Ihnen zwölf Prozent von meinem Gewinn oder eine Beteiligung an meinem Laden«, würde die Bank sicherlich dankend ablehnen.
Der Anleger muß sich bei allen angebotenen Konstruktionen immer der Tatsache bewußt machen, daß irgendwer Geld von ihm will, das billiger ist als die Verpflichtungen, die er bei einem Bankkredit eingehen würde. Deshalb sollten immer alle Alarmsirenen schrillen, bevor man seinem Nachbarn Geld gibt. Man muß immer fragen: »Wenn das alles so sicher ist, warum geht er dann nicht zur Bank und leiht sich das Geld von ihr?«
Ist das nicht auch eine Wandelschuldverschreibung was er meint?