BIPOP-CARIRE S.p.A., Brescia , Italien
Veröffentlichung gemäß Ziffer 2.1.4 Abs. 2 und 7.2 Abs.3 ZulBedNM
Das Unternehmen ist verpflichtet, der Deutsche Börse AG meldepflichtige Wertpapiergeschäfte unverzüglich, spätestens jedoch drei Börsentage nach Geschäftsabschluss mitzuteilen (Ziffer 7.2 Abs. 1 ZulBedNM).
Das Unternehmen hat der Deutsche Börse AG am 29. Januar 2002 folgendes Geschäft gemeldet:
Herr Luciano Fantuzzi ("Director") hat am 15. Oktober 2001 Stück 997000 Namens-Stammaktien der BIPOP-CARIRE S.p.A. - WKN
880064 - gekauft. Die Meldefrist wurde damit um 68 Börsentage überschritten.
Unter Berücksichtigung der Dauer der Verspätung und der in der Stellungnahme der Gesellschaft abgegebenen Begründung für die Verspätung hat die Deutsche Börse AG eine Geldstrafe in Höhe von Euro 33.500,- festgesetzt (Ziffer 2.1.4 Abs. 1 ZulBedNM).
Frankfurt am Main, 11. Juli 2002
Deutsche Börse AG
Vorstand