21.12.2001
Biodata Strafanzeige gegen Vorstand
SdK AktionärsNews
Die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) hat beim Landgericht Kassel Strafanzeige gegen den Vorstand der Biodata AG (WKN 542270), Lichtenfels, erstattet, das berichten die Wertpapierexperten in ihren „SdK AktionärsNews“.
Die SdK fordere die Staatsanwaltschaft auf, Ermittlungen gegen die Biodata-Verantwortlichen aufzunehmen wegen des Verdachts auf Kursbetrug gemäß § 88 Börsengesetz sowie verbotene Insidergeschäfte gemäß § § 38, 14 Wertpapierhandelsgesetz. Die Anzeige stütze sich auf zielgerichtet irreführende Verkündung eines angeblich bestehenden Großauftrags im Wege einer Ad-hoc-Meldung. Zur Begründung führe die SdK die Ad-hoc-Mitteilung der Biodata AG vom 24. August 2000 an, in der über einen Großauftrag von einem australischen Unternehmen berichtet worden sei. Dieser Auftrag hätte insgesamt zu Umsätzen von 20 Mio. Euro jährlich führen müssen. Tatsächlich sei der gemeldete Auftrag nie zustande gekommen. Kursbetrug vermute die SdK insbesondere, weil die überaus positive Ad-hoc-Meldung den Kurs der Aktie erheblich beeinflusst habe. Dass dies beabsichtigt gewesen sein könne, ergebe sich nach Auffassung der SdK aus dem Umstand, dass zwar umsatzrelevante Verträge gemeldet, das nicht zustande kommen des Vertrages aber verschwiegen worden sei.
Geprüft werden solle darüber hinaus, ob die Verantwortlichen auch gegen das Insiderhandelsverbot verstoßen hätten. Parallel zur Strafanzeige habe die SdK eine Münchner Kanzlei mit einer Schadensersatzklage gegen Biodata beauftragt.
Persönliche Finanzen
Biodata Strafanzeige gegen Vorstand
SdK AktionärsNews
Die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) hat beim Landgericht Kassel Strafanzeige gegen den Vorstand der Biodata AG (WKN 542270), Lichtenfels, erstattet, das berichten die Wertpapierexperten in ihren „SdK AktionärsNews“.
Die SdK fordere die Staatsanwaltschaft auf, Ermittlungen gegen die Biodata-Verantwortlichen aufzunehmen wegen des Verdachts auf Kursbetrug gemäß § 88 Börsengesetz sowie verbotene Insidergeschäfte gemäß § § 38, 14 Wertpapierhandelsgesetz. Die Anzeige stütze sich auf zielgerichtet irreführende Verkündung eines angeblich bestehenden Großauftrags im Wege einer Ad-hoc-Meldung. Zur Begründung führe die SdK die Ad-hoc-Mitteilung der Biodata AG vom 24. August 2000 an, in der über einen Großauftrag von einem australischen Unternehmen berichtet worden sei. Dieser Auftrag hätte insgesamt zu Umsätzen von 20 Mio. Euro jährlich führen müssen. Tatsächlich sei der gemeldete Auftrag nie zustande gekommen. Kursbetrug vermute die SdK insbesondere, weil die überaus positive Ad-hoc-Meldung den Kurs der Aktie erheblich beeinflusst habe. Dass dies beabsichtigt gewesen sein könne, ergebe sich nach Auffassung der SdK aus dem Umstand, dass zwar umsatzrelevante Verträge gemeldet, das nicht zustande kommen des Vertrages aber verschwiegen worden sei.
Geprüft werden solle darüber hinaus, ob die Verantwortlichen auch gegen das Insiderhandelsverbot verstoßen hätten. Parallel zur Strafanzeige habe die SdK eine Münchner Kanzlei mit einer Schadensersatzklage gegen Biodata beauftragt.
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