Microsoft-Gründer Bill Gates versucht mit seinem ersten persönlichen Auftritt im Kartellverfahren gegen seinen Konzern mögliche harte Sanktionen zu verhindern. Die Strafen würden nur der Konkurrenz nutzen.
Gates hofft darauf, ein Bundesgericht in Washington davon zu überzeugen, dass die von neun US-Bundesstaaten geforderten Sanktionen gegen sein Unternehmen das Geschäftsmodell, die Innovationskraft, die gesamte Computerindustrie sowie die Verbraucher schädigen würden. Es wäre für Microsoft in gewissen Fällen "extrem schwierig, wenn nicht unmöglich", die Forderungen der klagenden Staaten zu erfüllen, behauptete Gates, der auch Chairman von Microsoft ist.
Seine Aussage und das Kreuzverhör könnten Rechtsexperten zufolge eine zentrale Rolle in der vermutlich letzten Phase des Monopolprozesses spielen. Die zuständige Bezirksrichterin Colleen Kollar-Kotelly muss entscheiden, ob die 2001 erzielte außergerichtliche Entscheidung zwischen dem Justizministerium und neun US-Bundesstaaten sowie dem Softwarekonzern ausreicht oder ob härtere Sanktionen erforderlich sind.
Microsoft war des Monopolmissbrauchs schuldig befunden worden. Neun andere Bundesstaaten und der District of Columbia lehnten die in der außergerichtlichen Einigung vorgeschlagenen Sanktionen allerdings als wirkungslos ab.
Ihrer Meinung nach soll Microsoft unter anderem dazu gezwungen werden, eine schlankere Version seines marktdominierenden Betriebssystems Windows zu entwickeln. Außerdem soll Microsoft anderen Softwareentwicklern Teile seines Programmcodes offen legen. Anders könne das Unternehmen nicht davon abgehalten werden, seine Monopolstellung weiterhin zu missbrauchen, insbesondere in neueren Märkten für Mobilgeräte oder interaktives Fernsehen.
Vergangenes Jahr hatte ein Berufungsgericht die Verstöße von Microsoft gegen das Monopolgesetz bestätigt, hob allerdings die Entscheidung des im Kartell-Hauptverfahrens zuständigen Richters Thomas Penfield Jackson auf. Der Richter hatte die Zerschlagung des Konzerns angeordnet. Die derzeitige Verfahrensphase dauert seit über fünf Wochen, in den ersten Wochen präsentierten die Bundesstaaten ihre Zeugen.
Gates sieht Microsoft-Existenz bedroht
Die Vorschläge der Staaten würden "alle Elemente des Erfolges von Microsoft untergraben und Microsoft, anderen Unternehmen, die auf Microsoft-Produkte gebaut haben, und den Unternehmen und Verbrauchern, die PC-Software verwenden, starken Schaden zufügen", sagt Gates in seiner rund 160 Seiten umfassenden schriftlichen Zeugenaussage, die er vor dem Kreuzverhör durch die Anwälte der Staaten am Montag vorlegte.
Die vorgeschlagenen Sanktionen würden Microsoft des wirtschaftlichen Werts seiner zwei wichtigsten Produkte, das Betriebssystem Windows und die Bürosoftware Office, berauben. Das würde einen "massiven Transfer des geistigen Eigentums von Microsoft zu seinen Rivalen" bewirken, behauptete Gates weiter. Windows und Office generieren zusammen über 60 Prozent des gesamten Konzernumsatzes.
Peinliche Videoaussage
Obwohl Gates zum ersten Mal live als Zeuge aufgerufen wird, hatte er in dem Marathonverfahren bereits einen Auftritt, den keiner so schnell vergessen wird. 1998 wurde er während der Hauptphase des Verfahrens von einem Ermittler verhört. Die Videoaufnahme seiner Aussage wurde Richter Penfield Jackson vorgespielt. Das Video trug maßgeblich zu dessen Urteil bei. Gates, in seiner üblichen Art im Sessel wippend, zeigte sich uninformiert, ausweichend und beantwortete zahlreiche Fragen des Ermittlers mit "Ich weiß nicht" oder "Ich kann mich nicht erinnern". Der Staatsanwalt legte aber E-Mails vor, die im Widerspruch zu diesen Aussagen standen.
Penfield Jackson bezeichnete die Aussage von Gates später als verstellt, trotzig und arrogant. Der Richter sagte Reportern, dass Gates über eine "Arroganz verfügt, die von Macht und ungetrübtem Erfolg herrührt". Die Offenheit gegenüber den Medien führte dazu, dass Penfield Jackson von dem Verfahren entfernt wurde.
Die Microsoft-Anwälte sind zuversichtlich, dass Gates dieses Mal einen besseren Auftritt hinlegen wird und Richterin Kollar-Kotelly klar vor Augen führen kann, mit welchen Auswirkungen die Computerindustrie seiner Meinung nach zu leben hätte, sollte die Richterin nach dem Willen der klagenden Bundessaaten entscheiden.
© 2002 Financial Times Deutschland
Gates hofft darauf, ein Bundesgericht in Washington davon zu überzeugen, dass die von neun US-Bundesstaaten geforderten Sanktionen gegen sein Unternehmen das Geschäftsmodell, die Innovationskraft, die gesamte Computerindustrie sowie die Verbraucher schädigen würden. Es wäre für Microsoft in gewissen Fällen "extrem schwierig, wenn nicht unmöglich", die Forderungen der klagenden Staaten zu erfüllen, behauptete Gates, der auch Chairman von Microsoft ist.
Seine Aussage und das Kreuzverhör könnten Rechtsexperten zufolge eine zentrale Rolle in der vermutlich letzten Phase des Monopolprozesses spielen. Die zuständige Bezirksrichterin Colleen Kollar-Kotelly muss entscheiden, ob die 2001 erzielte außergerichtliche Entscheidung zwischen dem Justizministerium und neun US-Bundesstaaten sowie dem Softwarekonzern ausreicht oder ob härtere Sanktionen erforderlich sind.
Microsoft war des Monopolmissbrauchs schuldig befunden worden. Neun andere Bundesstaaten und der District of Columbia lehnten die in der außergerichtlichen Einigung vorgeschlagenen Sanktionen allerdings als wirkungslos ab.
Ihrer Meinung nach soll Microsoft unter anderem dazu gezwungen werden, eine schlankere Version seines marktdominierenden Betriebssystems Windows zu entwickeln. Außerdem soll Microsoft anderen Softwareentwicklern Teile seines Programmcodes offen legen. Anders könne das Unternehmen nicht davon abgehalten werden, seine Monopolstellung weiterhin zu missbrauchen, insbesondere in neueren Märkten für Mobilgeräte oder interaktives Fernsehen.
Vergangenes Jahr hatte ein Berufungsgericht die Verstöße von Microsoft gegen das Monopolgesetz bestätigt, hob allerdings die Entscheidung des im Kartell-Hauptverfahrens zuständigen Richters Thomas Penfield Jackson auf. Der Richter hatte die Zerschlagung des Konzerns angeordnet. Die derzeitige Verfahrensphase dauert seit über fünf Wochen, in den ersten Wochen präsentierten die Bundesstaaten ihre Zeugen.
Gates sieht Microsoft-Existenz bedroht
Die Vorschläge der Staaten würden "alle Elemente des Erfolges von Microsoft untergraben und Microsoft, anderen Unternehmen, die auf Microsoft-Produkte gebaut haben, und den Unternehmen und Verbrauchern, die PC-Software verwenden, starken Schaden zufügen", sagt Gates in seiner rund 160 Seiten umfassenden schriftlichen Zeugenaussage, die er vor dem Kreuzverhör durch die Anwälte der Staaten am Montag vorlegte.
Die vorgeschlagenen Sanktionen würden Microsoft des wirtschaftlichen Werts seiner zwei wichtigsten Produkte, das Betriebssystem Windows und die Bürosoftware Office, berauben. Das würde einen "massiven Transfer des geistigen Eigentums von Microsoft zu seinen Rivalen" bewirken, behauptete Gates weiter. Windows und Office generieren zusammen über 60 Prozent des gesamten Konzernumsatzes.
Peinliche Videoaussage
Obwohl Gates zum ersten Mal live als Zeuge aufgerufen wird, hatte er in dem Marathonverfahren bereits einen Auftritt, den keiner so schnell vergessen wird. 1998 wurde er während der Hauptphase des Verfahrens von einem Ermittler verhört. Die Videoaufnahme seiner Aussage wurde Richter Penfield Jackson vorgespielt. Das Video trug maßgeblich zu dessen Urteil bei. Gates, in seiner üblichen Art im Sessel wippend, zeigte sich uninformiert, ausweichend und beantwortete zahlreiche Fragen des Ermittlers mit "Ich weiß nicht" oder "Ich kann mich nicht erinnern". Der Staatsanwalt legte aber E-Mails vor, die im Widerspruch zu diesen Aussagen standen.
Penfield Jackson bezeichnete die Aussage von Gates später als verstellt, trotzig und arrogant. Der Richter sagte Reportern, dass Gates über eine "Arroganz verfügt, die von Macht und ungetrübtem Erfolg herrührt". Die Offenheit gegenüber den Medien führte dazu, dass Penfield Jackson von dem Verfahren entfernt wurde.
Die Microsoft-Anwälte sind zuversichtlich, dass Gates dieses Mal einen besseren Auftritt hinlegen wird und Richterin Kollar-Kotelly klar vor Augen führen kann, mit welchen Auswirkungen die Computerindustrie seiner Meinung nach zu leben hätte, sollte die Richterin nach dem Willen der klagenden Bundessaaten entscheiden.
© 2002 Financial Times Deutschland