Bilanzierung von Ehefrauen

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Bilanzierung von Ehefrauen

 
01.04.02 14:21
Unverständlicherweise ist die bilanzielle Behandlung von Ehefrauen in der Literatur noch wenig behandelt, obwohl sie zu den Gegenständen des täglichen Bedarfs gehören und sehr verbreitet sind. Die vorliegende Untersuchung versucht, dem durch einige kurze Hinweise abzuhelfen.

1. Zuordnung zu den Vermögensposten

Ehefrauen sind als notwendiges Betriebsvermögen zu aktivieren, wenn sie dem Ehemann dauernd zu dienen bestimmt sind. Die Zuordnung zum Anlage- oder Umlaufvermögen ist davon abhängig, ob es sich nach der Auffassung des Eigentümers um einen Gebrauchs- oder Verbrauchsgegenstand handelt. An dieser Stelle muß davor gewarnt werden, im ersten Überschwung der Gefühle Frauen den immateriellen Wirtschaftsgütern zuzurechnen - es stellt sich stets heraus, daß sie äußerst materiell sein können. Eher empfiehlt es sich, je nach dem vorliegenden Exemplar eine langfristige Verbindlichkeit zu passivieren. Umstritten ist die Frage, ob Frauen aufgrund der verschiedensten Nutzungszusammenhänge auch in unterschiedliche Wirtschaftsgüter (ähnlich wie bei Gebäuden) aufzuteilen sind. Abschn.13 EStR gibt dazu keine erschöpfende Auskunft.

2. Bewertung

Da Frauen heute überwiegend fertig angeschafft werden, weil das sogenannte Inzestverbot die Eigennutzung selbsthergestellter Frauen praktisch ausschließt, kommen für die Bewertung grundsätzlich nur Anschaffungskosten in Frage. Im Gegensatz zu den klaren Verhältnissen bei den meisten Anschaffungsvorgängen wird dieser Betrag jedoch nicht in einer Summe, sondern in kleinen Teilbeträgen entrichtet. Dabei werden für Kinobesuche, Eis, Geschenke etc. mit der Zeit Unsummen aufgewendet, die sich klarer buchhalterischer Erfassung meist entziehen. Diese Ausgaben werden, obwohl sie eindeutig den Charakter von Werbungskosten haben, steuerlich nicht als solche anerkannt, so dass sie sich nicht steuermindernd auswirken. Dieser Nachteil sollte alle Kulturstaaten veranlassen, so bald wie möglich auf das in fortschrittlichen Ländern Afrikas entwickelte moderne Verfahren überzugehen und den sogenannten Brautpreis in einer Summe an die Eltern zu zahlen.

3. Abschreibung

Liegen die Anschaffungskosten fest, so ist bei der längerfristig genutzten Ehefrau die AfA zu klären.Früher wurden Frauen stets degressiv abgeschrieben, da man davon ausging, daß sie mit der Inanspruchnahme wesentlich in der allgemeinen Wertschätzung sanken. Die Auffassung darüber hat sich inzwischen gewandelt, so daß auch die lineare Abschreibung zulässig ist. Einige Verfechter der degressiven Abschreibung wollen diese auch weiterhin beibehalten; sie argumentieren damit, die degressive Abschreibung habe den Vorteil, daß sich die abnehmenden Abschreibungsbeträge mit den zunehmenden Kosten für Instandhaltung und Reparatur zu einem in der Summe gleichbleibenden Aufwand zusammenfassen lassen. Das Hauptproblem ist die noch nicht ausdiskutierte Frage der Nutzungsdauer.

Auch die AfA-Tabellen helfen hier nicht weiter, da die lange erwarteten Spezial-AfA-Tabellen noch immer nicht erschienen sind, obwohl die zuständigen Referenten des BMF schon lange an ihnen arbeiten. Problematisch ist die starke Differenz von Lebensdauer und betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer. Zur Zeit arbeitet man an einer Umstellung der Tabellen nach Baujahr, wesentlichen Konstruktionsmerkmalen (Massivbau, Leichtbau, Erhaltungszustand usw). Dabei wird wohl eine Pauschalisierung der ansetzbaren Anschaffungskosten mtl. Unterhaltungskosten x Vervielfältiger herauskommen. Ein weiteres Problem stellen die Teilwertabschreibungen dar. Keinesfalls sind hier die Wiederbeschaffungskosten anzusetzen (wer würde so etwas schon wiederbeschaffen), sondern der Einzelveräußerungspreis abzüglich der meist erheblichen Veräußerungskosten. Je nach Verkehrsfähigkeit werden oft erhebliche Abschläge nötig. Bei jüngeren Frauen können auch Zuschreibungen in Frage kommen, jedoch handelt es sich bei den Ausgaben für Friseur, Kosmetik, Bekleidung, Urlaub etc. um Erhaltungsaufwand, der nicht zu aktivieren ist. Nur bei größeren Überholungen (Liften, andere kosmetische Operationen) geht der BFH in ständiger Rechtsprechung von nachträglichen Herstellungskosten aus und verlangt eine Zuschreibung.

4. Sonderfälle

Schon vor Jahren wurde geklärt, daß Zuschreibungen wegen bestehender Schwangerschaft unzulässig sind. Nach der Kuh-Kalb-Theorie des BFH ist vielmehr ein dem zusätzlichen Futteraufwand der Mutter entsprechender Betrag als Herstellungskosten des Babys anzusetzen. Bei (nichtgewerblicher) Fremdnutzung ist (soweit diese Nutzung überhaupt bekannt ist) keine Forderung zu aktivieren, da hierbei keine Mieterträge realisiert werden. Diese Forderungen sind erfahrungsgemäß uneinbringlich, so daß sie wieder voll abgeschrieben werden müßten. Es ergibt sich also keine Auswirkung auf den Totalgewinn. Bei der Nutzung anderer Frauen ist kein Bilanzposten zu aktivieren, da diese Frauen dem Eigentümer (Ehemann) zuzurechnen sind und somit ein Bilanzierungsverbot besteht. Ledige Frauen sind nur als gewillkürtes Betriebsvermögen zulässig, da sie meist nicht zur dauernden Nutzung bestimmt sind.

Zum Schluß noch ein Wort an alle männlichen Leser:

Es finden sich immer noch Bilanzen mit unzulässig aufgeblähtem Vermögen. In fast allen diesen Fällen zeigt sich bei näherer Betrachtung, dass das spezielle männliche Vermögen (lat.: potentia) aktiviert wurde. Doch auch hier gilt das strenge Niederstwertprinzip. Zwar klagen viele Frauen darüber, daß diese "potentia" im allgemeinen viel zu selten aktiviert würde - dennoch hat dieses Vermögen in der Bilanz nichts zu suchen, da es sich um immaterielle Werte handelt, die wegen der schwierigen Bewertbarkeit (meist Überbewertung) und der Unsicherheit zukünftiger Nutzungsmöglichkeiten nicht bilanzierungsfähig sind, auch wenn manche Männer es für ihr wichtigstes Vermögensteil halten. Diese Männer wollten sich damit trösten, dass dieses Vermögen auch ohne Bilanzierung einen wesentlichen Teil ihres Eigenkapitals darstellt - und es ist gut, gerade auf diesem Gebiet reichlich stille Reserven zu halten.  
ruhrpottzocker:

Auf die Prügel, die du bekommen wirst,

 
01.04.02 14:26
bin ich gespannt, Happy End !

Aber ich glaube, bei dem schönen Wetter ist keine da !
Happy End:

Keine Prügel erhalten, RZ ;-))

 
01.04.02 19:27
zombi17:

Ist auch ganz einfach , happy

 
01.04.02 19:32
Wer bei dem Wetter im Internet hängt ,hat die Einschläge nicht gespürt.
Das ist für mich der Beweis , das sich hier nur Zurückgebliebene rumtreiben.



Gruß Zombi
Bilanzierung von Ehefrauen 624985home.arcor.de/gifworld/gifg/bilder/ghost23.gif" style="max-width:560px" >
Happy End:

Wie Du???

 
01.04.02 19:34
Brina:

ach häppilein, ohne uns seid ihr doch gar nicht

 
01.04.02 20:07
lebensfähig.

zum thema abschreibung: verdient erstmal soviel, um überhaupt irgendetwas abschreiben zu können.


liebste grüße

sabrina
ruhrpottzocker:

Scheint heute dein Glückstag zu sein, Happy o.T.

 
01.04.02 20:24
Happy End:

Das war gestern - und heute?

 
02.04.02 12:53
fosca:

Nur zur Info Happy

 
02.04.02 13:14
in solch fortschrittlichen Laendern wie Indien muss die Familie der Braut je nach Kaste und Stand nicht nur die komplette Hochzeit bezahlen, sondern auch noch eine Abfindung an die Familie des kleinen Prinzen sowie eine Mitgift. Allein so ein indisches Hochzeitskleid kostet schon Unsummen. Der kleine Prinz sieht dann zur Vollkommenheit oft auch noch wie Stuhl aus.
Das ist der Grund, warum man hier in Indien nur die Geburt eines Jungen feiert.
Ansonsten hast Du in Deiner Studie etwas vergessen. Warum bist Du bereit die Kosten einzugehen? Der Teil fehlt. Und, Dein Vermoegen kann Dich ganz schnell in den Hintern treten, wenn Du es rational und lieblos betrachtest.
BizzBabe:

dafür gibts keine Haue - ist einfach zu alt. :oP

 
02.04.02 13:50
fosca: "Und, Dein Vermoegen kann Dich ganz schnell
                     in den Hintern treten, wenn Du es rational und lieblos betrachtest."  - du sagst es! :o)
ruhrpottzocker:

Ich finde, die Frauen hier sind einfach

 
02.04.02 23:30
viel zu zahm !!

Mannomann, wenn ich eine wär !
BizzBabe:

hehe, wie gut, dass DU keine Frau bist!

 
03.04.02 00:25
:o) bis bald lieber Zocker - B. :o)


Bilanzierung von Ehefrauen 625776
ruhrpottzocker:

Hi bizzibabylein !

 
03.04.02 00:43
Du hast Recht !

DU kannst das viel besser ! Ich weiss das, und ich schätze das sehr !

Wärmstens, liebes Mädchen

Dein RZ
Happy End:

RZ und bizzbabe, bahnt sich da was an?

 
03.04.02 18:10
...oder ist da schon was am Laufen?  ;-)))

@fosca: interessanter Einwurf...

Gruß
Happy End
BizzBabe:

was du alles NICHT weißt, Happy . . . . ;o)))

 
03.04.02 18:40
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