Eilt nicht, aber
"Dürfen Auftragsbestände unter bestimmten Umständen aktiviert werden?"
Offensichtlich ist ja der Verstoß gegen das Realisationsprinzip, da keine LuL erfolgt ist. Lediglich Gewinnhoffnung aus schwebendem Geschäft... Also eigentlich ein klarer Fall!
Trotzdem könnte man ja auf immateriellen Vermögensgegenstand argumentieren, z.B. wenn Mengen und Preise schon konkret festgehalten sind (Gewinnspanne also nicht mehr fraglich) und die Auftragsbestände ein mit großer Bedeutung wesentlicher Bestandteil des Unternehmenswertes wären... Was wäre wenn der Auftragsbestand entgeltlich von einem anderen Unternehmen erworben wurde?
Gibts da vielleicht ein BFH-Urteil? Aktivierung JA / NEIN
Grüße,
JG
www.chart-me.de
"Dürfen Auftragsbestände unter bestimmten Umständen aktiviert werden?"
Offensichtlich ist ja der Verstoß gegen das Realisationsprinzip, da keine LuL erfolgt ist. Lediglich Gewinnhoffnung aus schwebendem Geschäft... Also eigentlich ein klarer Fall!
Trotzdem könnte man ja auf immateriellen Vermögensgegenstand argumentieren, z.B. wenn Mengen und Preise schon konkret festgehalten sind (Gewinnspanne also nicht mehr fraglich) und die Auftragsbestände ein mit großer Bedeutung wesentlicher Bestandteil des Unternehmenswertes wären... Was wäre wenn der Auftragsbestand entgeltlich von einem anderen Unternehmen erworben wurde?
Gibts da vielleicht ein BFH-Urteil? Aktivierung JA / NEIN
Grüße,
JG
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