Bilanz-Skandale als Anlegerschreck

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Arbeiter:

Bilanz-Skandale als Anlegerschreck

 
06.07.02 23:12

Bilanz-Skandale als Anlegerschreck

Wahrheit und Klarheit herrschen in kaum einer Bilanz. Denn alle gängigen Bilanzierungs-Standards lassen Bewertungs-Spielräume offen – ganz legal.
Unterschiedliche Bilanz-Systeme laden zum Tricksen ein Die deutsche Bilanz nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) steht seit Jahren in der Kritik: sie lässt Spielraum bei der Bewertung von Vermögenswerten, erlaubt Bildung und Auflösung von Rückstellungen in Milliardenhöhe. Damit kann der unehrliche Kaufmann sich nach Belieben reich oder arm rechnen: reich, wenn er den Anlegern einen Gewinneinbruch verheimlichen will. Arm, wenn das Finanzamt an die Tür klopft. Viele Unternehmen stellen zur Zeit ihre Bilanzierung um – auf den „International Accounting Standard“ (IAS) – der soll ab 2005 Pflicht sein in der EU. Oder auf das vielgelobte US-Bilanz-System „US GAAP“. In der Übergangsphase sind die Bilanzen kaum noch vergleichbar, neue Tore für Manipulationen tun sich auf. Überdies auch das bislang als vorbildlich und transparent geltende US-GAAP ist seit Enron und WorldCom heftig in der Kritik – auch dieses System hat Lücken. Und obwohl die USA eine mächtige, spezialisierte Aufsichtsbehörde haben, die SEC, war offensichtlich gegen die Bilanztrickser kein Kraut gewachsen. In Deutschland gibt es nach wie vor keine vergleichbare Behörde, und die einzigen Kontrolleure – Aufsichtsräte und Wirtschaftsprüfer – haben in vielen Fällen versagt.


Bilanzen - die Basis der Börse

Die Börse geht von den Gewinnen und Verlusten in der Bilanz aus, um den Wert einer Aktie zu bestimmen – jenseits von Angst, Hysterie, Hoffnung oder Hype ist die Bilanz das Fundament jeglicher Aktien-Bewertung. Während des High-Tech-Booms war der Druck der Kapitalmärkte auf die Unternehmenslenker unerbittlich: wer nicht mithalten konnte mit den phantastischen Gewinn- und Umsatz-Sprüngen der Top-Unternehmen, der wurde eiskalt abgestraft. Das veranlasste viele Manager, ihre Bilanzen bis zum letzten Cent auszuwringen – als dann der Abschwung kam erst recht.


Die beliebtesten Bilanz-Tricks

Immobilien-Bewertung
Der Wert von Immobilien ändert sich mit der Zeit. In die Bilanz muss man eine Wertminderung ja nicht gleich eintragen – sagen sich viele Manager. Das schützt den Gewinn vor Abzügen durch Abschreibungen.

Goodwill-Abschreibungen zeitlich strecken
Goodwill entsteht bei Übernahmen – so heißt die Differenz zwischen den tatsächlichen Vermögenswerten einer gekauften Firma (Gebäude, Grundstücke, Maschinen) und dem gezahlten Kaufpreis. Der Goodwill kann durch den Wert von immateriellen Gütern (z.B. Patente, Markennamen o.ä.) erheblich sein. Er muss abgeschrieben werden – aber nicht auf einmal. Man kann ihn auf bis zu 40 Jahre verteilen – je nach Bilanz-Bedarf.

Abschreibungen auf Lagerbestände nach hinten schieben
Unverkäufliche Ladenhüter haben ein Unternehmen in der Produktion viel Geld gekostet – wenn man sie möglichst spät abschreibt, bleibt der Gewinn hoch.

Daneben gibt es noch eine Menge anderer Möglichkeiten für legale kreative Buchführung – oft ist es eben Ansichtssache, ob eine Ausgabe eine Investition ist (die dann auf die Haben-Seite zum Vermögen gehört), oder eine Ausgabe (die als Kosten gelten muss).

Eindeutig illegal ist es hingegen, sich Umsätze einfach auszudenken – so verkaufte Flow-Tex Horizontalbohrmaschinen, die nie gebaut wurden und der Telematik-Anbieter Comroad hatte gar 99% aller Umsätze schlicht erfunden.


taos:

Die Umsätze von Comroad

 
06.07.02 23:28
waren zwar erfunden, aber Comroad hatte immer gute Zahlen.

Taos


Arbeiter:

Soll das jetzt einer verstehen ? o.T.

 
06.07.02 23:51
taos:

Das war der Schlachtruf der Comroad Fans.

 
07.07.02 00:02
Damit wurde jede Argumentation kaputt gemacht. Und damit die Argumente auch wirklich keine Chance hatten, wurden immer wieder Comroad Ad Hoc’s mit besseren Zahlen in die Threads kopiert.

Taos

Nassie:

re:Arbeiter

 
07.07.02 00:23
Dein Beitrag ist mir viel zu undifferenziert.
Die Bilanzierungsspielräume nach HGB sind sehr gering. Daher streben viele
Unternehmen die Umstellung auf IAS oder US-Gaap an. Dieses ist in Deutschland
aber nur für den Konzernabschluß zugelassen.
Die ganzen Betrügereien spielen sich bisher im Konzernabschluß ab.
Nach HGB gilt noch das alte Prinzip von 1895 nämlich dem Vorsichtsprinzip
und dem Gläubigerschutz verpflichtet zu sein.
Mit diesen Grundsätzen kann ich gut leben. Denn hier werden Unternehmen nicht
künstlich reich gerechnet und nicht unrealisierte Gewinne ausgewiesen.
Die damit zulässigerweise gebildeten stillen Reserven können zwar nicht im Sinne  von Shareholder-Value ausgeschüttet werden, sind aber ein schönes Polster
für schwierige Zeiten.
Daher bin ich auch strikt gegen die Ausbreitung der Anglo-Amerikanischen Rechnungslegungsvorschriften.
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