Big Brother bei den Banken

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vega2000:

Big Brother bei den Banken

 
20.02.02 09:41

Systematische Rasterung
Experten kritisieren Details der Finanzmarkt-Reform


So weit sind sich wohl alle einig: Um wettbewerbsfähig zu sein, braucht der Finanzplatz Deutschland eine Reform. Anleger müssen besser vor betrügerischen Machenschaften einiger Unternehmer geschützt werden; gleichzeitig darf das Risiko der Firmen, mit Schadensersatzklagen überzogen zu werden, nicht unüberschaubar sein. Geldwäsche muss so weit wie möglich bekämpft werden; die Bürger haben jedoch ein berechtigtes Interesse daran, dass die sensiblen Daten ihrer Bankverbindungen geschützt bleiben.

Es ist ein komplexes Projekt, das sich die Bundesregierung mit dem Vierten Finanzmarktförderungsgesetz vorgenommen hat. An diesem Mittwoch steht die öffentliche Expertenanhörung vor dem Finanzausschuss des Bundestags an. Auch wenn der Entwurf zu dem Gesetz, das Mitte des Jahres in Kraft treten soll, bei Verbraucherschützern, Banken oder Börsen weitgehend auf Zustimmung trifft, gibt es Kritik an einzelnen Details der geplanten Regelungen.

Für Bankkunden besonders interessant ist das so genannte „Konto- screening“: Zur Bekämpfung der Geldwäsche sollen Kreditinstitute verpflichtet werden, Sicherungssysteme einzurichten, die ihnen auffällige Kontobewegungen automatisch melden. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass das Institut „Sachverhalten, die aufgrund des Erfahrungswissens über die Methoden der Geldwäsche zweifelhaft oder ungewöhnlich sind, (...) vor dem Hintergrund der laufenden Geschäftsbeziehung und einzelner Transaktionen nachgehen“ muss.

Umfassende Kontrolle

Doch wann ist eine Transaktion auffällig? Ein Beispiel: Auf das Konto eines Kunden gehen monatlich 2000 Euro Gehalt ein. Er braucht nur sein Auto zu verkaufen und schon taucht ein ungewöhnlicher Betrag auf seinem Konto auf. Muss die Bank dem in Zukunft nachgehen? Gewollt ist das wohl kaum. Doch die systematische „Rasterung“ zum Zweck der allgemeinen Kriminalitäts- und Terrorismusbekämpfung bedeutet „im Ergebnis eine umfassende Kontrolle des finanziellen Verhaltens aller Bürger durch die Kreditwirtschaft“, bemängeln Banken und Sparkassen in der Stellungnahme des Zentralen Kreditausschusses (ZKA). Die Institute befürchten einen „erheblichen Vertrauensverlust ihrer Kunden“.

Scharfe Kritik übt der ZKA auch am neuen automatischen Abrufsystem: Die geplante Allfinanzaufsicht soll unmittelbaren Zugriff auf Dateien der Banken erhalten, die den Namen, Tag und Ort der Geburt, nicht aber den Kontostand des Kunden nennen. „Dadurch kann die Bundesanstalt auf einen Blick feststellen, bei welchen Instituten eine bestimmte Person (...) Kontenbeziehungen unterhält“, heißt es in der Begründung zu dem Gesetzentwurf. Der ZKA sieht darin jedoch einen unverhältnismäßigen Eingriff in Rechtspositionen des Kunden, vor allem in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Daneben seien auch die voraussichtlichen Kosten „unverhältnismäßig“.

Bei Anlegerschützern finden ebenfalls nicht alle geplanten Regelungen Anklang. Zwar soll es endlich eine Norm geben, nach der Aktionäre Schadensersatz wegen unterlassener, verspäteter oder falscher Ad-hoc-Meldungen verlangen können. Doch die Pflicht zum Ersatz des Schadens trifft nicht etwa das Organ, das falsch gehandelt hat, sondern das Unternehmen – und damit letztlich wieder die Aktionäre.

Trotz der unterschiedlichen Interessen sind sich die Experten jedoch einig, dass das Gesetz möglichst bald in Kraft treten soll. Strittige Punkte könnten zur Not auf das Fünfte Finanzmarktförderungsgesetz verschoben werden, das sich angesichts zahlreicher geplanter Finanzmarkt-Richtlinien der Europäischen Union bereits abzeichnet, heißt es einmütig.

Quelle: Sueddeutsche Zeitung




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