Bernd Förtsch

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gogol:

Bernd Förtsch

4
31.08.07 10:55
Die stille Rückkehr von "Mister Dausend"
von Angela Göpfert
Das Börsenguru-Comeback des Jahres ist eines durch die Hintertür: Bernd Förtsch hat das "100-Prozent-Projekt" gestartet. Unterstützung erhält er dabei von einem BWL-Studienabbrecher. Man darf gespannt sein, wie viele Ahnungslose diesmal seinen Aktientipps Glauben schenken werden.


Man muss sich Bernd Förtsch als einen glücklichen Menschen vorstellen. Sisyphusgleich versucht der einstige Gebrauchtwagenhändler immer wieder aufs Neue, auch Privatinvestoren an seinem "exklusiven Börsenwissen" teilhaben zu lassen. Legendär ist Förtschs Aktientipp in der "3satbörse", als er das Kursziel für die Morphosys-Aktie, auf 1000 Euro anhob. Dank seiner Empfehlung wurde der Morphosys-Kurs für kurze Zeit in luftige Höhen getrieben, dann aber kam der rapide Absturz bis zum historischen Tiefstkurs von 4,77 Euro. Zuletzt lag der Titel bei rund 37 Euro.

"Scalping"-Vorwürfe nie bewiesen
Seit dieser vollmundigen, im breitesten Fränkisch vorgetragenen Empfehlung als "Mister Dausend" verspottet, agierte Förtsch zunehmend im Hintergrund: Der breit investierte Unternehmer mit Sitz in Kulmbach gibt unter anderem die Anlegerzeitschrift "Der Aktionär" heraus, berät den Vermögensaufbaufonds HAIG, startete im April den Online-Broker Flatex und ging im August mit seinem eigenen Internet-Sender, dem Deutschen Anleger Fernsehen (DAF), auf Sendung.

Immer wieder monierten Kritiker, dass Förtsch bestimmte Aktien empfiehlt, um die Performance seiner Fonds zu verbessern, oder gar um Kurse unzulässig zu manipulieren ("Scalping"). Nachweisen konnte man ihm das allerdings nicht.
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   * "Wir wollen keine marktengen Werte hochjubeln"

So bescheiden? Diesmal "nur" 100 Prozent Rendite
Nun wagt sich Förtsch mit seiner Börsenmedien AG erneut mit einer revolutionären Geschäftsidee aus der Deckung: dem "100-Prozent-Projekt". Für schlappe 1000 Euro werden die Teilnehmer per Mail und SMS "über wichtige Veränderungen und aktuelle Chancen im Aktienmarkt" informiert. Vor allem aber können sie im "virtuellen Aktienclub" die Entwicklung eines "Echtgelddepots" nachvollziehen, das innerhalb von zwei Jahren eine Rendite von 100 Prozent verspricht.

Obwohl auf der gleichnamigen Website noch ein Start "in Kürze" angekündigt wird, wurde das Echtgelddepot bereits im Mai aufgelegt, wie boerse.ARD.de im Gespräch mit dem Depotführer Florian Söllner erfahren konnte.


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gogol:

2.Teil

3
31.08.07 10:57
Mister Borussia Dortmund
Denn der 44-jahrige Förtsch hält sich auch bei seinem neuen Anlegerprodukt dezent im Hintergrund, sein Name taucht nur im Impressum auf. Stattdessen schickt er junge „Medientalente“ wie Stefan Eichner oder eben Florian Söllner vor ins Rampenlicht. Sie sind es, die die Anleger ködern sollen.

Zumindest Söllner ist darin nicht ganz unerfahren: Selbst ein Kind der "New Economy" – zwei Semester BWL, dann Gründung eines Startups – hat sich Söllner in der Vergangenheit vor allem als Chefredakteur von Zeitungen wie "Bluebull Today" hervorgetan. Diese empfahl zum Beispiel im März 2004 die Aktie des Fußballvereins Borussia Dortmund: Der BVB habe "das Gröbste überstanden", werde "das Tal der Tränen wieder sehr schnell verlassen", und die BVB-Aktie sollte "auf jeder Watchlist stehen". Damals lag die BVB-Aktie im Schnitt bei 2,8 Euro; diesen Wert sollte sie bis heute nie mehr erhalten, sie stürzte seither auf bis zu 1,64 Euro ab.

Erfahren im Umgang mit Börsengurus
Bei der selbsternannten "Ersten Multimediazeitung" konnte er dann auch erste Erfahrungen im Umgang mit eher zweifelhaften Börsenstars sammeln – "Bluebull Today" wurde von Michael "Mike" Lielacher herausgegeben: Anfang der 1990er Jahre noch ein umjubulter Wiener Börsenguru, meldete Lielacher mit seiner börsennotierten Firma Bluebull 2005 Konkurs an.

Verbindungen zur "Kulmbach-Connection" bestehen bei Söllner spätestens seit November 2005. Damals legte er das Musterdepot des wöchentlichen Börsenbriefs "Open-Market-Reports" auf, das angeblich bereits "150 Prozent im Plus" liegt.

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gogol:

3.Teil

2
31.08.07 10:58
Der Guru hat immer Recht
Dabei ist das Perfide an solchen Echtgeld- oder Musterdepots stets: Je mehr Leute die empfohlenen Aktien kaufen, desto höher treiben sie die Kurse - und damit treten auch die Weissagungen der Propheten ein. Dieser Effekt tritt vor allem bei selten gehandelten, marktengen Papieren auf. Springt der Kleinanleger zu spät auf den fahrenden Zug auf, zahlt er einen wesentlich höheren Preis als der Depot-Manager.

Ein weiteres Problem bei kleinen Aktien: Sie sind zwar leicht zu kaufen, aber oftmals schwer zu verkaufen, weil sie wenig gehandelt werden. Bestes Beispiel für ein solch marktenges Papier ist übrigens die Aktie der Vectron Systems AG, die auf der Homepage des "100-Prozent-Projektes" als "Top-3-Performer" gelistet wird. Von dem Produzenten "intelligenter Kassensysteme" sind insgesamt gerade einmal 500.000 Aktien im Umlauf, an einem "normalen" Donnerstag werden sogar nur 200 Stück gehandelt, die allein ein Plus von 2,5 Prozent bewerkstelligen können.


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gogol:

1000 Euro Mitgliedsgebühr

 
31.08.07 10:59


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Kicky:

auch wenn man ihn bisher nicht verurteilt hat.....

 
31.08.07 12:07
aus Mangel an Beweisen juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/...3&anz=132&pos=0&nr=27430
hier Urteil des Bundesgerichtshofs zu Scalping ging wohl um Ochner

...O. war Redakteur von Börsenfachzeitschriften, trat in einschlägigen Fernsehsendungen (3-sat-börse; n-tv usw.) auf und gab dort Anlagetips. 1999 und 2000 galt er sowohl bei interessierten Privatanlegern als auch bei institutionellen Großanlegern als "der Anlagespezialist" und "Meinungsmacher" auf dem Gebiet des "Neuen Marktes".

Gegenstand des Verfahrens sind Vorwürfe, die im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Anlageberater stehen. In dieser Funktion beriet O. für den Bereich des "Neuen Marktes" zwei Aktienfonds mit erheblichem Anlagevolumen, die seine Anlageempfehlungen in der Regel sofort umsetzten. Das machten sich die Angeklagten zunutze. Nach den Feststellungen des Landgerichts gingen sie davon aus, daß eine Kaufempfehlung durch O. an die von ihm beratenen Fonds aufgrund der mit Sicherheit zu erwartenden Orders zu einem Kursanstieg führen würde. Um einen maximalen Gewinn zu erzielen, sollte sich O. zuvor selbst mit den jeweiligen Aktien ein-decken, deren Kurs anschließend durch eine Empfehlung, die die Größenordnung der von den Fonds zu erwerbenden Stückzahlen einschloß, in die Höhe treiben ("pushen") und die Aktien nach dem erwarteten Kursanstieg wieder verkaufen. In einem der Fälle, die den Angeklagten zur Last gelegt werden, hatte O. die Aktien innerhalb gut einer Stunde zunächst selbst erworben und anschließend mit Gewinn wieder verkauft, nachdem er in der Zwischenzeit die Empfehlung ausgesprochen hatte und diese von dem betreffenden Fonds umgesetzt worden war.

Auf diese Weise erwirtschaftete O. im Tatzeitraum vom 9. Oktober 2000 bis zum 23. Oktober 2000 teilweise für sich allein, teilweise für sich und K. sowie von diesem angeworbene private Geldgeber bei einem Aktienumsatz im Volumen von 846.421,10 € einen Gewinn von umgerechnet insgesamt 115.262,10 €. Den Geldgebern waren die Geschäfte im Hinblick auf die Möglichkeiten der Kursbeeinflussung durch O. als absolut sicher beschrieben worden. Die von den Angeklagten praktizierte Vorgehensweise -Erwerb von Aktien in der Absicht, diese anschließend zum Kauf zu empfehlen, um sie dann bei infolge der Empfehlung steigendem Kurs wieder zu verkaufen- bezeichnet man als "Scalping".

Im vorliegenden Revisionsverfahren ging es vor allem um die höchstrichterlich bislang nicht geklärte Streitfrage, ob "Scalping" als verbotenes Insidergeschäft gemäß §§ 13, 14, 38 Abs.1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) oder als unzulässige Kursmanipulation nach dem zur Tatzeit geltenden § 88 Nr. 2 Börsengesetz a.F. (jetzt § 20a Abs.1 Nr. 2 WpHG) einzustufen ist. Die Vorinstanz war der vom Landgericht Frankfurt am Main im "Fall Prior" und der im Schrifttum verbreiteten Ansicht gefolgt, wonach in diesen Fällen ein Insidergeschäft vorliege.

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat im Hinblick auf die Entstehungsgeschichte des § 20a WpHG, der auf den Entwurf einer EG-Richtline über Insidergeschäfte und Marktmanipulation zurückgeht, entschieden, daß hier die Vorschriften über eine verbotene Kursmanipulation anzuwenden sind; um ein Insidergeschäft handelt es sich nicht. Die für § 88 Nr. 2 BörsenG a.F. erforderliche Täuschungshandlung sah der Bundesgerichtshof im vorliegenden Fall darin, daß die Empfehlungen an die Fonds mit dem Ziel der Kursbeeinflussung ausgesprochen wurden. Bei dieser Sachlage kam es nicht darauf an, ob die jeweiligen Aktien auch bei sachgerechter Beurteilung empfehlenswert waren, worauf sich der Angeklagte O. unter anderem berufen hatte.

zu Förtsch und 3Sat gibt es einen interessanten Thread bei Finanzennet (vermutlich eher Ariva)
forum.finanzen.net/forum/663200/31586/thread
 
Kicky:

Sascha Opel wurde verurteilt

 
31.08.07 12:15
war wohl Sascha Opel,der damals für den Aktionär tätig war
hier noch eine interessante Diskussion bei Ariva
www.stock-world.de/detail/board/181831/thread.m?secu=1743
ledzep:

Frick

 
31.08.07 13:47
auch so ein Spezi dieser Abzocktätigen wird hoffentlich der Nächste sein, der für seine Machenschaften verurteilt wird.
gogol:

mir ging es bei diesem Artikel um folgendes

 
31.08.07 14:36
vor ca 2-3 Monaten liefen sich alle heiß,
von verurteilen, schadensersatz u.a. war beim Bäcker die rede,
die staatsanwaltschaft ermittelt,
Bafin eingeschaltet
und nun geht einer der größten windeier an die öffentlichkeit und damit keimt beimir der verdacht auf
alle geprellten sollen noch einmal zahlen und was viel schlimmer ist
bei allen wahrnungen die hier gepostet wurden glaube ich diese typen sammeln wieder lemminge ein und meisten sind es leute von frick die nun zu ...gehen und nicht mirbekommen wie die gleiche Scheisse in neuen tüten abläuft

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Fintelwuselwix:

vergeßt mir den Prior nicht!!

 
31.08.07 14:42
der gehört in diese Auflistung dringend mit rein!
ORAetLabora:

ach wir können doch hier nicht alle aufzählen,

 
31.08.07 14:52
das würde unseren Rahmen sprengen...

gogol:

Morgan Creek Energy.

 
31.08.07 14:54
Anleger ohne Langzeitgedächtnis?
von Angela Göpfert
Oh no! Nicht schon wieder! Nach einer Börsenbrief-Empfehlung explodiert der Kurs des Pennystocks Morgan Creek Energy. Doch nicht nur Börsenbrief-Lemmingen und Frick-Fans ist dieser "Highflyer" bestens bekannt.
Bild zum Artikel "Börsenguru" Markus Frick hatte die Aktie bereits vor einem Jahr empfohlen

Der österreichische Börsenbrief "tradersreport" scheint es tatsächlich geschafft zu haben: In ihrer heutigen Ausgabe rieten die Analysten von "tradersreport", die Aktie des Öl-Explorationsunternehmens Morgan Creek Energy bis zu einem Kurs von 0,45 Euro zu kaufen. Das erste Kursziel liege vorerst bei 0,70 Euro, bei positiven Bohrergebnissen könnte auch sehr schnell wieder die 1-Euro-Marke ins Visier genommen werden.

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Kornblum:

Fricki ist seit Zeiten des neuen Marktes

2
31.08.07 15:01
Förtschs´Partner und mal ganz ehrlich wer sich nicht die Mühe macht im Internet mal kurz über den Frick und Förtsch zu recherchieren, der hat doch wirklich eine Bestrafung verdient. Wenn mann den Begriff Markus Frick googelt kommt einem der Betrug von Frick doch schon auf der ersten Seite wie eine Lawine entgegen. Habe kein Verständnis mehr, wenn Leute jetzt noch reinfallen!
gogol:

durch solche Volltrottel

 
31.08.07 15:06
werden aber alle Berater in einen Topf geschmissen und ich glaube es gibt auch vernünftige

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