Barrierefreies Internet wird Wirklichkeit
digital advertising AG: Erster professioneller Dienstleister zur Erstellung „Allgemein zugänglicher Websites“
Unterhaching, 8. August 2002 - Modernes Design und barrierefreie Gestaltung sind keine Gegensätze. Und auch die hippste Homepage verfehlt ihr Ziel, wenn sie nur für einen Teil der Besucher nutzbar ist. Gerade Menschen mit einer Behinderung eröffnet das Internet ungeahnte Möglichkeiten. Doch dazu müssen bereits in der ersten Entwurfsphase einige Punkte beachtet werden.
„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“, Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz. Damit dies Wirklichkeit wird, wurde zum 1. Mai 2002 das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) ratifiziert. Denn die Statistik beweist: Menschen mit einer Behinderung sind überdurchschnittlich häufig im Internet. Zu wenig allerdings sind bislang die Erfordernisse behinderter User bekannt. Die Programmierer wissen in der Regel gar nicht, dass sie etwa 20 Prozent der potenziellen Nutzer Ihrer Websites den Zugang verwehren.
In einem ersten Schritt gelten die Forderungen zunächst nur für öffentliche Einrichtungen. Doch in einem zweiten Schritt sollen auch die Wirtschafts-unternehmen ihre Internetpräsenz nach den neuen Gestaltungsregeln ausrichten.
Die digital advertising AG - Multimediaagentur aus München - hat sich umgehend mit den neuen Anforderungen und Standards vertraut gemacht, um Behinderten ab sofort ein Surfen ohne Hürden und Hindernisse zu ermöglichen. In einem eigens im Unternehmen eingerichteten Testlabor werden die Sites auf Herz und Nieren geprüft.
Die d|a AG berät Kunden und Interessenten bei der Umsetzung dieser neuen Richtlinien umfassend und ermöglicht somit eine einfache und unproblematische Gestaltung von barrierefreien Websites. Dabei werden die diversen besonderen Ausgabemedien, wie z.B. der Screen Reader oder die Braille-Zeile für Sehbehinderte Internetnutzer, berücksichtigt.
Eine Allianz,Post oder Microsoft kann es sich nicht leisten nicht umzustellen.
cu Henrys
digital advertising AG: Erster professioneller Dienstleister zur Erstellung „Allgemein zugänglicher Websites“
Unterhaching, 8. August 2002 - Modernes Design und barrierefreie Gestaltung sind keine Gegensätze. Und auch die hippste Homepage verfehlt ihr Ziel, wenn sie nur für einen Teil der Besucher nutzbar ist. Gerade Menschen mit einer Behinderung eröffnet das Internet ungeahnte Möglichkeiten. Doch dazu müssen bereits in der ersten Entwurfsphase einige Punkte beachtet werden.
„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“, Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz. Damit dies Wirklichkeit wird, wurde zum 1. Mai 2002 das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) ratifiziert. Denn die Statistik beweist: Menschen mit einer Behinderung sind überdurchschnittlich häufig im Internet. Zu wenig allerdings sind bislang die Erfordernisse behinderter User bekannt. Die Programmierer wissen in der Regel gar nicht, dass sie etwa 20 Prozent der potenziellen Nutzer Ihrer Websites den Zugang verwehren.
In einem ersten Schritt gelten die Forderungen zunächst nur für öffentliche Einrichtungen. Doch in einem zweiten Schritt sollen auch die Wirtschafts-unternehmen ihre Internetpräsenz nach den neuen Gestaltungsregeln ausrichten.
Die digital advertising AG - Multimediaagentur aus München - hat sich umgehend mit den neuen Anforderungen und Standards vertraut gemacht, um Behinderten ab sofort ein Surfen ohne Hürden und Hindernisse zu ermöglichen. In einem eigens im Unternehmen eingerichteten Testlabor werden die Sites auf Herz und Nieren geprüft.
Die d|a AG berät Kunden und Interessenten bei der Umsetzung dieser neuen Richtlinien umfassend und ermöglicht somit eine einfache und unproblematische Gestaltung von barrierefreien Websites. Dabei werden die diversen besonderen Ausgabemedien, wie z.B. der Screen Reader oder die Braille-Zeile für Sehbehinderte Internetnutzer, berücksichtigt.
Eine Allianz,Post oder Microsoft kann es sich nicht leisten nicht umzustellen.
cu Henrys