Barrierefreies Internet wird Wirklichkeit

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HENRIETTE:

Barrierefreies Internet wird Wirklichkeit

 
08.08.02 11:59
Barrierefreies Internet wird Wirklichkeit
digital advertising AG: Erster professioneller Dienstleister zur Erstellung „Allgemein zugänglicher Websites“

Unterhaching, 8. August 2002 - Modernes Design und barrierefreie Gestaltung sind keine Gegensätze. Und auch die hippste Homepage verfehlt ihr Ziel, wenn sie nur für einen Teil der Besucher nutzbar ist. Gerade Menschen mit einer Behinderung eröffnet das Internet ungeahnte Möglichkeiten. Doch dazu müssen bereits in der ersten Entwurfsphase einige Punkte beachtet werden.

„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“, Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz. Damit dies Wirklichkeit wird, wurde zum 1. Mai 2002 das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) ratifiziert. Denn die Statistik beweist: Menschen mit einer Behinderung sind überdurchschnittlich häufig im Internet. Zu wenig allerdings sind bislang die Erfordernisse behinderter User bekannt. Die Programmierer wissen in der Regel gar nicht, dass sie etwa 20 Prozent der potenziellen Nutzer Ihrer Websites den Zugang verwehren.

In einem ersten Schritt gelten die Forderungen zunächst nur für öffentliche Einrichtungen. Doch in einem zweiten Schritt sollen auch die Wirtschafts-unternehmen ihre Internetpräsenz nach den neuen Gestaltungsregeln ausrichten.

Die digital advertising AG - Multimediaagentur aus München - hat sich umgehend mit den neuen Anforderungen und Standards vertraut gemacht, um Behinderten ab sofort ein Surfen ohne Hürden und Hindernisse zu ermöglichen. In einem eigens im Unternehmen eingerichteten Testlabor werden die Sites auf Herz und Nieren geprüft.

Die d|a AG berät Kunden und Interessenten bei der Umsetzung dieser neuen Richtlinien umfassend und ermöglicht somit eine einfache und unproblematische Gestaltung von barrierefreien Websites. Dabei werden die diversen besonderen Ausgabemedien, wie z.B. der Screen Reader oder die Braille-Zeile für Sehbehinderte Internetnutzer, berücksichtigt.


Eine Allianz,Post oder Microsoft kann es sich nicht leisten nicht umzustellen.
cu Henrys
HENRIETTE:

Null Umsatz

 
20.12.02 13:48
Barrierefrei wird Web-Standard

Das World Wide Web Consortium (W3C) hat seine Richtlinien für behindertengerechte Browser verabschiedet. Die User Agents Accessibility Guidelines 1.0 wenden sich zwar in ihrer Wortwahl ausdrücklich an die Entwickler von User Agents, also etwa Web-Browsern; doch die zwölf Regeln, die den Kern der Empfehlung ausmachen, beziehen sich gleichermaßen auf Zugangssoftware und auf den Inhalt, der damit dargestellt werden soll.

Beispiele sind die Forderung, dass sich Inhalt und Browser mit unterschiedlichen Ein- und Ausgabegeräten vertragen müssen, etwa zur Sprachausgabe oder zur Wiedergabe in Blindenschrift. Die W3C-Anforderung, konfigurierbare Navigationsmechanismen für Wiedergabeprogramme vorzusehen, wirkt sich für Web-Autoren sogar stärker aus als für Software-Entwickler. Serielle Navigation, etwa durch aufeinander folgende Menüauswahlen, verlangt nämlich anders aufbereitete Inhalte als die gemeinhin bequemere Direktnavigation, etwa durch Hyperlinks oder eingetippte Vorgaben. Hübscher Nebeneffekt: Die Richtlinien helfen auch Anwendern mit gerätebedingten Handicaps, etwa beim Browsen mit dem kleinen Display eines PDA.

Damit sich niemand aus der breiten angesprochenen Entwicklerschar in ungewohnten Begrifflichkeiten verliert, enthalten die Richtlinien zusätzlich ein Glossar, und eine gesonderte UAAG-FAQ beantwortet die häufigsten Fragen zum Thema.

Die W3C-Arbeitsgruppe hinter dem jetzt erschienenen Standard hat sich die Arbeit nicht leicht gemacht: Die ersten Versionen datieren aus dem Jahr 1998, und bis zum letzten Vorschlag der Richtlinien vom 16. Dezember, der einen Tag später durch die offiziellen Empfehlungen ersetzt wurde, hat es über 60 dokumentierte Entwicklungsschritte gegeben. Als Konsequenz wurden die W3C-Experten mittlerweile vom Bundesinnenministerium überholt: Hiesige Admins können sich schon seit Juli mit der amtlichen Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengesetz vertraut machen. Ein besserer Zugang zu dieser im besten Amtsdeutsch verfassten so genannten BITV findet sich hier. (hps/c`t)


Klingelts ????????

cu Henrys
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