Borsig AG: Verhandlungsdauer erzwingt Insolvenzantrag
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Babcock Borsig AG: Verhandlungsdauer erzwingt Insolvenzantrag
Oberhausen, 5. Juli 2002. Nachdem die Verhandlungen mit Eigentümern und Banken
der Babcock Borsig AG auch im Laufe des gestrigen Tages noch nicht
abgeschlossen werden konnten und am heutigen Tage fortgesetzt werden, war der
Vorstand der Babcock Borsig AG aus insolvenzrechtlichen Gründen gezwungen, noch
am Donnerstag beim zuständigen Amtsgericht Duisburg Insolvenzantrag zu stellen.
Mit dem Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen, Wolfgang Clement,
ist vereinbart, die Verhandlungen intensiv fortzuführen, um doch noch zu einer
Lösung hinsichtlich des Restrukturierungsplans zu gelangen.
In einem solchen Fall könnte die Babcock Borsig AG den Insolvenzantrag noch so
rechtzeitig zurückziehen, dass für die Gesellschaft keine nachteiligen
Entwicklungen einträten.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 05.07.2002