Regierungskommission stößt Debatte um Mitbestimmung an
Berlin - Die Regierungskommission, die Vorschläge für mehr Transparenz in großen Aktiengesellschaften erarbeitet, will die Struktur der Aufsichtsräte deutscher Firmen überprüfen. Die Kontrollgremien müssten den Anforderungen durch den internationalen Wettbewerb besser gerecht werden, sagte der Kommissionsvorsitzende Gerhard Cromme. Er schlug eine Verkleinerung der Aufsichtsräte vor. Dazu müsste jedoch in vielen Fällen die bisherige Praxis der Mitbestimmung geändert werden. Cromme ist selbst Aufsichtsratschef von Thyssen-Krupp.
Bei der Weiterentwicklung des so genannten "Corporate Governance Kodex" zur Unternehmensführung käme dem Aufsichtsrat eine herausragende Bedeutung zu, sagte Cromme. Die Kontrollgremien der deutschen Unternehmen müssten professioneller werden. In den heutigen Sitzungen mit bis zu 30 Teilnehmern sei keine vertrauensvolle Diskussion mehr möglich. "Die Aufsichtsräte müssen in Zukunft insgesamt kleiner werden, wenn sie ihre Aufgaben effizient erfüllen wollen", sagte Cromme. Wenn es gelänge, die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder auf 14 zu senken, sei "schon viel gewonnen."
Für eine grundlegende Reform müsste aber das Mitbestimmungsgesetz von 1976 geändert werden. Demnach muss zum Beispiel in Aktiengesellschaften mit mehr als 20 000 Beschäftigten der Aufsichtsrat aus je zehn Vertretern der Arbeitnehmer und der Kapitalseite bestehen. Cromme sagte, angesichts der zunehmenden Internationalisierung bestehe hier "dringender Anpassungsbedarf".
Die Gewerkschaften lehnen solche Änderungswünsche bislang ab. Cromme schlug vor, sowohl die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder als auch die Zahl der Mandate von Vorständen zu begrenzen. Die vom Kodex empfohlene Höchstzahl von fünf externen Aufsichtsratssitzen für Vorstände sei "eher eine großzügige Obergrenze". Den häufigen Wechsel vom Posten des Vorstandschefs auf den Aufsichtsratsvorsitz wollte Cromme nicht bewerten. Hier komme es auf den Einzelfall an. Cromme war bei Thyssen-Krupp selbst Vorstandschef, bevor er in den Aufsichtsrat wechselte.
Die so genannte Cromme-Kommission arbeitet Empfehlungen aus, mit denen die Arbeit der deutschen Aktiengesellschaften transparenter gemacht werden soll. In jüngster Zeit hatte sie vor allem durch Vorschläge zur Offenlegung der Vorstandsgehälter von sich reden gemacht. Künftig soll es dazu eine strenge Selbstverpflichtung geben. Bislang veröffentlichen nur die wenigsten Konzerne die genauen Gehälter der Spitzenmanager.
Mit Blick auf die Vergütung von Aufsichtsräten befürwort die Corporate Governance-Kommission eine fixe und einer variable Komponente. Bei den Bezügen von Firmenvorständen bekräftigte Cromme den Vorschlag, Chefgehälter aus einem festen und einem erfolgsabhängigen Teil und vor allem "transparent und nachvollziehbar" zu gestalten. dpa/rtr/dgw
Berlin - Die Regierungskommission, die Vorschläge für mehr Transparenz in großen Aktiengesellschaften erarbeitet, will die Struktur der Aufsichtsräte deutscher Firmen überprüfen. Die Kontrollgremien müssten den Anforderungen durch den internationalen Wettbewerb besser gerecht werden, sagte der Kommissionsvorsitzende Gerhard Cromme. Er schlug eine Verkleinerung der Aufsichtsräte vor. Dazu müsste jedoch in vielen Fällen die bisherige Praxis der Mitbestimmung geändert werden. Cromme ist selbst Aufsichtsratschef von Thyssen-Krupp.
Bei der Weiterentwicklung des so genannten "Corporate Governance Kodex" zur Unternehmensführung käme dem Aufsichtsrat eine herausragende Bedeutung zu, sagte Cromme. Die Kontrollgremien der deutschen Unternehmen müssten professioneller werden. In den heutigen Sitzungen mit bis zu 30 Teilnehmern sei keine vertrauensvolle Diskussion mehr möglich. "Die Aufsichtsräte müssen in Zukunft insgesamt kleiner werden, wenn sie ihre Aufgaben effizient erfüllen wollen", sagte Cromme. Wenn es gelänge, die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder auf 14 zu senken, sei "schon viel gewonnen."
Für eine grundlegende Reform müsste aber das Mitbestimmungsgesetz von 1976 geändert werden. Demnach muss zum Beispiel in Aktiengesellschaften mit mehr als 20 000 Beschäftigten der Aufsichtsrat aus je zehn Vertretern der Arbeitnehmer und der Kapitalseite bestehen. Cromme sagte, angesichts der zunehmenden Internationalisierung bestehe hier "dringender Anpassungsbedarf".
Die Gewerkschaften lehnen solche Änderungswünsche bislang ab. Cromme schlug vor, sowohl die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder als auch die Zahl der Mandate von Vorständen zu begrenzen. Die vom Kodex empfohlene Höchstzahl von fünf externen Aufsichtsratssitzen für Vorstände sei "eher eine großzügige Obergrenze". Den häufigen Wechsel vom Posten des Vorstandschefs auf den Aufsichtsratsvorsitz wollte Cromme nicht bewerten. Hier komme es auf den Einzelfall an. Cromme war bei Thyssen-Krupp selbst Vorstandschef, bevor er in den Aufsichtsrat wechselte.
Die so genannte Cromme-Kommission arbeitet Empfehlungen aus, mit denen die Arbeit der deutschen Aktiengesellschaften transparenter gemacht werden soll. In jüngster Zeit hatte sie vor allem durch Vorschläge zur Offenlegung der Vorstandsgehälter von sich reden gemacht. Künftig soll es dazu eine strenge Selbstverpflichtung geben. Bislang veröffentlichen nur die wenigsten Konzerne die genauen Gehälter der Spitzenmanager.
Mit Blick auf die Vergütung von Aufsichtsräten befürwort die Corporate Governance-Kommission eine fixe und einer variable Komponente. Bei den Bezügen von Firmenvorständen bekräftigte Cromme den Vorschlag, Chefgehälter aus einem festen und einem erfolgsabhängigen Teil und vor allem "transparent und nachvollziehbar" zu gestalten. dpa/rtr/dgw