Auch Renditen können lügen!
Obwohl die Riester-Rente erst im nächsten Jahr kommt und der Aufbau einer privaten Altersvorsorge erst ab 2002 gefördert wird, werden Verbraucher jetzt schon mit Traumrenditen in angeblich vielversprechende Geldanlagen gelockt.
Oftmals werden die Anleger mit veralteten Renditeangaben, mit falschen Vergleichen oder aber mit konstruierten Beispielsrechnungen in die Irre geführt und "geleimt".
Darauf macht die Verbraucher-Zentrale Nordrhein-Westfalen aufmerksam. Sie hatte einige fondsgebundene Lebensversicherungen (Kombination aus Risikolebensversicherung und Aktienfonds-Sparen) und Aktienfonds unter die Lupe genommen.
So wirbt zum Beispiel die Versicherungsgesellschaft AEGON für ihre fondsgebunde Lebensversicherung Moneymaxx mit einer Rendite von 13,7 Prozent. Dreist: Denn diese Rendite ist veraltet. Sie wurde für eine Geldanlage erzielt, die Ende 1999 auslief. Zur Erinnerung: Ab März 2000 stürzten die Aktien an vielen Märkten ins Bodenlose. Folge: Aktuelle Renditeangaben sehen gewiss nicht so schön aus wie die veralteten.
Auch der Vergleich von Äpfeln mit Birnen ist eine beliebte Methode, dass eigene Produkt besser aussehen zu lassen als es tatsächlich ist. Beispiel: Dresdner Bank. Die verglich in einem Werbespot die Rendite eines Sparbuchs von 1,7 Prozent mit der 79-Prozent-Rendite ihrer "Vermögensverwaltung mit Investmentfonds". Während das Sparbuch jedoch keine Verlustrisiken kennt, sind aktienbasierte Anlagen immer mit einem erheblichen Risiko ausgestattet.
Finanzprofi Thomas Geissler: "Kritisch zu sehen am Spot ist der Vergleich von Äpfeln mit Birnen. Auf der einen Seite ein Sparbuch mit einem Riskio gegen Null. Auf der anderen Seite eine Vermögensverwaltung aktienfondsbasierend mit einem erheblichen Marktrisiko. Vergleicht man nun Äpfel mit Äpfeln, so wirkt die auf den ersten Blick fantastische Rendite eher bescheiden. Wer im selben Zeitraum in vergleichbare Produkt selbst des gleichen Hauses investiert hat, hat die doppelte Rendite erzielt"
Was tun, wenn man aufgrund veralteter und geschönter Renditeangaben geschädigt wurde? Eventuell können Verbraucher ihre Fondssparverträge auch rückwirkend auflösen. Voraussetzung; Die Anlage wurde aufgrund von veralteten und damit überzogenen Renditeangaben getätigt. Zweite Voraussetzung: Die Anlage wurde bei einer persönlichen Beratung vermittelt. Nützlich ist es, einen Zeugen für diese mündliche Beratung zu haben.
Wichtig:
Ob man eventuell Schadensersatzansprüche aufgrund von Falschberatung und Verletzung von Informationspflichten geltend machen kann, muss in jedem Einzelfall genau geprüft werden. Dabei helfen Ihnen die Finanzexperten der Verbraucher-Zentralen.
Worauf soll man bei Anlageentscheidungen achten?
- Werden Sie misstrauisch, wenn Anbieter in der Werbung für ihre Finanzprodukte zweifelhafte Äpfel-Birnen-Vergleiche anstellen, zum Beispiel die Renditen eines risikoarmen Sparbuches oder von festverzinslichen Wertpapieren mit den Renditen von Aktienfonds vergleichen, die immer mit einem erheblichen Verlustrisiko verbunden sind.
- Misstrauen Sie allzu hohen Renditeversprechen in der Werbung. Renditeaussagen können im Prinzip immer nur für zurückliegende Zeiträume genannt werden. Bei der Wahl des Zeitraumes hat der Anbieter wunderbare Manipulationsmöglichkeiten, um die Renditen seiner Produkte möglichst gut aussehen zu lassen.
Wichtig auch: Wenn Sie mit Blick auf die Riester-Rente privat für das Alter vorsorgen wollen, legen Sie sich erst nächstes Jahr fest. Denn dann erst kommt die staatliche Förderung. Wer sich jetzt bindet, der kommt auch mit Umstellungsklausel von seinem Anbieter nicht mehr los.