Liebe Ariva-Gemeinde !
Ich habe eine arbeitsrechtliche Frage bezüglich anrechenbare Reisezeiten im Sinne von Arbeitszeiten.
Ich selber arbeite in einem Beratungsunternehmen (kein öffentlicher Dienst !) und habe deshalb auch regelmäßig Kundentermine außerhalb der Firma (Präsentationen, Interviews etc.).
Bei unserer Firma ist es üblich, daß die Reisezeiten (Fahrzeiten) nur zur Hälfte als Arbeitszeit angerechnet werden, was ich ja auch bei Flügen bzw. Zugfahrten einsehe. Jedoch trifft dies auch bei Terminen zu, bei denen man selber als per Auto anreist (also sich nicht entspannt zurücklehnt, sondern selber "Fahrzeugführer" ist).
Im Arbeitsvertrag ist hinsichtlich dieser Reisezeitenfrage nichts geklärt bzw. vereinbart.
Da ich in Kürze wieder Personalgespräch habe, wäre ich den kundigen Arbeitsjuristen oder Personalbearbeiter unter Euch dankbar, wenn Ihr mir die Rechtslage bezüglich dieser Reisezeiten (ernsthaft und wenn möglich mit Quellenangabe) mitteilen könntet.
Ein Euch ewig dankbarer
Numpsi99
Ich habe eine arbeitsrechtliche Frage bezüglich anrechenbare Reisezeiten im Sinne von Arbeitszeiten.
Ich selber arbeite in einem Beratungsunternehmen (kein öffentlicher Dienst !) und habe deshalb auch regelmäßig Kundentermine außerhalb der Firma (Präsentationen, Interviews etc.).
Bei unserer Firma ist es üblich, daß die Reisezeiten (Fahrzeiten) nur zur Hälfte als Arbeitszeit angerechnet werden, was ich ja auch bei Flügen bzw. Zugfahrten einsehe. Jedoch trifft dies auch bei Terminen zu, bei denen man selber als per Auto anreist (also sich nicht entspannt zurücklehnt, sondern selber "Fahrzeugführer" ist).
Im Arbeitsvertrag ist hinsichtlich dieser Reisezeitenfrage nichts geklärt bzw. vereinbart.
Da ich in Kürze wieder Personalgespräch habe, wäre ich den kundigen Arbeitsjuristen oder Personalbearbeiter unter Euch dankbar, wenn Ihr mir die Rechtslage bezüglich dieser Reisezeiten (ernsthaft und wenn möglich mit Quellenangabe) mitteilen könntet.
Ein Euch ewig dankbarer
Numpsi99