ANALSTEN/NEUE REGELN

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ANALSTEN/NEUE REGELN klecks1
klecks1:

ANALSTEN/NEUE REGELN

 
15.05.01 06:54
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Thema der Woche: Neue Regeln für Analysten



Die dramatischen Verluste am Neuen Markt haben einen ganzen Berufsstand mit in die Tiefe gerissen: die Analysten. Nun will der Analystenverband DVFA den Ruf der Analysten wieder aufpolieren und hat heute eine Neufassung der Standesrichtlinien sowie Vorschläge für eine bessere Vergleichbarkeit von Unternehmensratings unterbreitet. Die wichtigsten Änderungen:


· Verbot des Eigenhandels von Wertpapieren, für die der jeweilige Analyst zuständig ist

· Kontrolle und Freigabe von Researchberichten nach dem sogenannten "Vier-Augen-Prinzip": Jede Analyse muss von einem zweiten Kollegen überprüft werden

· Potenzielle Interessenskonflikte innerhalb eines Finanzinstituts, wie sie zum Beispiel bei einer Bewertung des Unternehmens und der gleichzeitigen Betreuung des Börsenganges auftreten können, sind offen zu legen

· Privatanleger dürfen das Standesgericht anrufen. Das Standesgericht der DVFA arbeitet nach privatrechtlichen Grundsätzen und kann bei Verstößen Geldbußen bis zu 5000 Euro verhängen sowie geführte Mitglieder aus dem Verband ausschließen.

· Analysten müssen die Informationsquellen und den Informationsumfang zur Bewertung eines Unternehmens offen legen, ebenso die angewandten Methoden, die zur Urteilsfindung führen. Das Ratingergebnis soll dann von einer individuellen Skala auf eine allgemein anerkannte sogenannte Master-Skala umgerechnet werden.



Der Analystenverband hat nach eigenen Angaben mehr als 1200 persönliche Mitglieder - dies entspricht etwa 80 Prozent der im engen Sinne als Analysten arbeitenden Kapitalmarktexperten.

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KORREKTUR: ANALYSTEN o.T.

 
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