an die juristen hier im board,

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snaker:

an die juristen hier im board,

 
18.06.02 09:18
hab da mal ne frage. bin mit meinem pkw innerorts mit 35 km/h zuviel geblitzt worden. von der zuständigen polizeibehörde bekam ich post, mich zu diesem vergehen zu äußern. da mir ein führerscheienzug drohte und ich mein auto brauch um zur uni zu kommen, schrieb ich unter angaben, dass ich zum gegenwärtigen zeitpunkt das auto nicht gefahren habe. (auf dem bild war ich nicht eindeutig zu erkennen) ich bekam einen vorladungstermin um die sache zu klären. mein bekannter auf der bußgelstelle riet mir, auf die vorladung nicht zu reagieren und auch nicht abzusagen. irgendwann würden die netten kollegen von der polizei versuchen, mich bei mir daheim aufzusuchen um die ganze sache zu klären. ich sollte dann nur zu diesem zeitpunkt "nicht daheim" sein. er meinte, die ganze sache würde dann wegen nichtermittelbarkeit eingestellt werden.
jetzt hab ich aber gleich nach dem ersten vorladungstermin einen bescheid von der bussgeldstelle bekommen, in dem ich aufgefordert werde, meinen führerschein für 4 wochen abzugeben und 118 € strafe zu zahlen.
kann es sein, dass seitens der behörde ein vervahrensfehler vorliegt, wenn ich gleich nach dem ersten vorladungstermin so einen bescheid bekomme???
ich bitte die juristen hier am board um eine kurze rückinfo.
danke im vorraus

snaker
db24.de:

haste keinen Rechtsschutz ???

 
18.06.02 09:25
wenn nicht berufe Dich mal auf das Messprotokol und die Eichung des Gerätes !! Soweit ich weis muss das Ding alle 3 Monate Geeicht werden ansonsten sind die Dinger ziemlich ungenau laut ADAC und TÜV !!



kalle4712:

Einen tollen Bekannten hast Du.

 
18.06.02 09:25
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Behörden so leicht aufgeben.

Im Gegenteil: Es haben schon viele versucht, sich vor den Konsequenzen ihres Handelns zu drücken. Daher gehe ich davon aus, dass die Behörden Standard-Verfahren anwenden werden. Sie werden Dich wahrscheinlich kriegen.

Statt den Ratschlag Deines Bekannten zu beachten und Dich noch tiefer reinzureiten, solltest Du in den sauren Apfel beißen.
Slash:

Hast du mal darüber nachgedacht

 
18.06.02 09:30
einfach den Führerschein abzugeben und zu deinem Fehler zu stehen? Versuch es doch mal mit dem Fahrrad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Möglichkeit soll bestehen.

Gruß slash
taos:

Steh doch morgens ein paar Minuten früher auf.

 
18.06.02 09:31
Da gibt es dann auch keinen Grund in der Stadt 35 km/h zuviel zu fahren.

Gib deinen Führerschein ab und wir haben Ruhe vor solchen Fahrern.

Taos
Thomastrada.:

Ohne Gewähr:

 
18.06.02 09:32
Wenn das Bild Dich tatsächlich nicht zu erkennen gibt (und nur dann!!), stehen (bzw. standen in der Vergangenheit) die Chancen gut, dass Du so davon kommst (kamst) - so Erzählungen von Freunden.

Du musst nur glaubhaft machen, dass das Auto an unzählige Freunde zu verleihen für Dich absolut normal sei und Du keinen Überblick hättest, wer wann gefahren sei.

Die werden Dir dann zur Auflage machen, ein Fahrtenbuch zu führen und damit wsl. das Verfahren einstellen.

Frag' mich aber bitte nicht, was Du denen wie und wann mitteilen musst.

Gruß,
T.
DeathBull:

Thomastradamus genau das kann ich bestätigen

 
18.06.02 09:41
keine Strafe beim ersten mal, aber Auflage ein Fahrtenbuch zu führen. Ob das ein Grundsatz ist weiß ich aber auch nicht.

an die juristen hier im board, 695622
blindfish:

erstmal eine wichtige frage:

 
18.06.02 09:43
wie lange ist die überschreitung her? die verjährungsfrist beträgt 3 monate - wenn sie dich bis dahin nicht ermittelt haben, war's das... deshalb macht es unter umständen schon sinn, erstmal nichts zu sagen (die fragen nach - du sagst, du bist nicht gefahren - die fragen, wer dann gefahren ist - usw...). ist das auto auf dich oder auf deine eltern angemeldet?

@slash + taos
stimmt - aber jetzt ist das kind schon in den brunnen gefallen - und er lernt ja auch daraus (gell, snaker ;-) )

gruß, blindfish :-)
calexa:

Du hast interessente Freunde....

 
18.06.02 09:44
Aber um Deine Frage zu beantworten:
Die Polizei hat keinen Verfahrensfehler begangen. Sie kriegen Dich erst mal als Halter dran. Da Du auch keine Angaben gemacht hast, wer denn sonst das Fahrzeug gefahren hat, bekommst Du den Bescheid. Du brauchst die Polizeinicht für dumm halten, die Ausrede von wegen man selber habe das Autonicht gefahren, hören dieimmer wieder (ich selberbekomme das im Gerichtimmer mit).

Auf die Vorladung solltest Du reagieren. Denn im Gegensatz zu Deinem unwissenden Bekannten besucht die Polizei einen nicht zu Hause. AUf eine Vorladung hat man zu erscheinen, wennnicht,dann droht Dir ein weiteres Bußgeld und am Ende die Zwangshaft (vgl. OWiG, PAG).

Ach noch etwas: Stehst DU eigentlich nicht zu Deinen Fehlern?

So long,
Calexa
www.carstenlexa.de
www.direcdesign.de
Thomastrada.:

@blindfish

 
18.06.02 09:46
Ich seh das mit dem Lernen etwas zwiespältig. Sollte er tatsächlich glimpflich aus der Sache raus kommen, lernt er eher, dass man sich um die Konsequenzen des eigenen Handelns nicht zu scheren braucht...

Gruß,
T.
Reila:

@snaker

 
18.06.02 09:55
Wenn Du auf dem Foto nicht erkennbar bist ...? Die Polizei bzw Straßenverkehrsbehörde vergleicht Dein Foto schon mal mit dem Foto, welches bei der Meldestelle hinterlegt ist (Paß/Ausweis). Unter Umständen hast Du schon da schlechte Karten, weil markante Ähnlichkeiten auffallen (z.B. Kinnpartie). Natürlich kannst du behaupten, Dein Bekannter aus Mazedonien hätte das Auto gefahren. Und der sieht ganz genauso aus wie Du. Falls Du Widerspruch einlegst, entscheidet das ein Richter. Und der ist völlig frei in seiner Entscheidung. Du müßtest Auskunft geben, brauchst nur Angehörige nicht zu belasten. Oder wird er glauben, daß ein Student sein Auto an x Freunde ausleiht und das ständig? Naja. Natürlich kann man auch das Meßprotokoll der Polizei angreifen. Anwälte kennen unsichere Meßgeräte. Es könnte auch durch den Standort zu Reflexionen gekommen sein, etc. Setz den Aufwand, den Du treiben müßtest ins Verhältnis zu Deinem Mehraufwand bei einmonatigem Fahrverbot. Es wird sich nicht lohnen.

R.

PS: Grundsätzlich hat Dein Bekannter von der Bußgeldstelle natürlich Recht. Oft läuft es auch so, aber natürlich nicht immer. Die Polizei ist nicht blöd und kennt diese Nummer schon. Vielleicht haben sie das Foto auch den Nachbarn gezeigt. Na rat mal, wie Nachbarn da reagieren ...
blindfish:

re

 
18.06.02 10:03
@thomastradamus
ja, stimmt auch... aber ich gehe einfach mal davon aus, dass snaker ein vernünftiger zeitgenosse ist und etwas daraus lernt - auch wenn (oder gerade weil) er mit einem blauen auge davonkommen sollte (da könnte es jetzt allerdings schon zu spät sein)...

also, snaker: 35 sind halt scho a bisserl viel!!! (10 oder 15 km/h kann ja mal passieren) :-)

@calexa
punkte oder fahrverbot geht über die halterhaftung allerdings nicht... meine meinung zum thema "zu seinen fehlern stehen" ist die, dass man eher etwas lernt, wenn man gerade nochmal davongekommen ist (das hat einfach einen positiveren touch als die strafe, bei der man doch eher dazu neigt, die behörden zu verfluchen - auch wenn das natürlich dem gleichkommt, nicht an sich selbst kritikfähig zu sein)

gruß, blindfish :-)
snaker:

danke für die vielen ratschläge und danke auch

 
18.06.02 10:45
für die zahlreichen moralprädigten. ich weiß ja das ich einen fehler gemacht hab!!!

gruß snaker
erdna:

@snaker

 
18.06.02 10:59
falls abstreiten möchtest gefahren zu sein, solltest du folgendens bedenken.

nach meinem wissen, kann man dir dein gesicht mittels einer software genau zuordnen. um zu beweisen, dass du gefahren bist reicht ca. 1/3 deines gesichtes auf dem foro. dieses verfahren ist sehr teuer. solltest man dieses verfahren durchführen und dir nachweisen können, dass du gefahren bist hast du auch noch die kosten für diesen nachweis an der backe.
ich könnte mir auch vorstellen, dass man dann wegen falschaussage gegen dich ermittelt (aber das wissen sicher die juristen besser).

mir ist es neulich übrigen ähnlich ergangen.
ich war auch genau 35 km/h zu schnell (auf der b9 von bonn nach koblenz)
der monat ohne führerschein war aber leichter zu überstehen, als ich dachte.

ein tip noch:
wenn du den bescheid bekommst, dass du den führerschein abgeben sollst, hast du 4 monate zeit den zeitpunkt zu wählen, wann du ihn abgibst. wenn du im sommer in den urlaub fährst wäre es ratsam, den führerschein in dieser zeit abzugeben. (hat mir leider nichts genutzt, weil ich keinen urlaub mache :-( ))


gruss
erdna
Grinch:

Jupperla... da könnte Erdna recht haben...

 
18.06.02 11:06
auf den Fotos die ich hier mal gekriegt habe, sah der Baby-Benz aus wie ein UFO und ich wie ein Ausserirdischer... warum hab ich jetzt das dringende Bedürfniss nach hause zu telefonieren??? Der wagen war auf meinen Vater zugelassen und deshalb haben wir (Probezeit) gesagt er wäre gefahren... nach 3 Wochen kam ein Bussgeldbescheid und Aufforderung zur Nachschulung direkt an mich, obwohl die mich noch nie gesehen hatten und auch keine Veranlassung hatten mich zu verdächtigen. Aber der Herr Grinch hat so nen Euro-Führerschein, und da ist das bild bekanntlich nicht im Original drinnen, sondern nur als Aufdruck. Die haben die Bilder bearbeitet und den PC nach ähnlichkeiten suchen lassen...

An deiner Stelle würde ich den Lappen einfach abgeben sonst kriegst du nur noch ärger!!!
blindfish:

falschaussagen sind immer gefährlich...

 
18.06.02 11:14
...wenn, dann nichts sagen - aber NICHT lügen!!  (als betroffener musst du nichts AKTIV tun, was dich belasten könnte - nur PASSIV machen lassen, deshalb muss man auch bei einem alko-test nicht pusten, wohl aber sich ins krankenhaus bringen lassen zur blutabnahme)

@grinch
ich dachte, du warst auf einem AUTOBAHNPARKPLATZ - wie konnten sie dich da blitzen??? oder stammt das ufo-foto vom parkplatz und du musst jetzt wegen "zurschaustellung des grinch-body" zur nachschulung... *gggg*
Grinch:

@ohnesehhilfeiseszappendusteraquarianer:

 
18.06.02 11:18
Da sag ich einfach: NÖÖÖÖ (äusserst nasal betont!!!) Ich halte mich von dort immer fern... da sind ja immer wälder in der nähe... und jäger die es auf ein garstig Borstentier wie es der Grinch von geburt an ist abgesehen haben... ja so ein Grinch-kopf ist ein gar verziehrend zimmerschmuck... ;-))
Thomastrada.:

Was sagt uns dies?

 
18.06.02 11:19
Am besten erstmal alle Fotos, die an irgendwelche Behörden gehen, so bearbeiten, dass ein Wiedererkennen (auch für PC-Programme) unmöglich ist! :-)

Gruß,
T.
Grinch:

@Thom: Oder, soweit möglich die alte Pappe

 
18.06.02 11:23
behalten... Wenn ich mir das mal so überlege... Iss das schon der erste schritt in den Überwachungsstaat!?! Die können ja eigentlich meine Gewohnheiten überwachen usw... und wie sieht das mit Formularen aus??? Da haben die auch gleich die Fingerabdrücke... und haarproben in ihren Sitzen...  
blindfish:

@grinch

 
18.06.02 11:36
Willkommen im Leben!

(Vielleicht doch besser in den Wald??)

;-))
€uro:

haste keinen Rechtschreibschutz ??? o.T.

 
18.06.02 11:41
doous:

Auf der letztjährigen ...

 
18.06.02 11:53
... Buchmesse in Frankfurt wurde doch ein Rechtsratgeber von zwei ehemaligen Verkehrspolizisten vorgestellt. Mit vielen nuetzlichen Ratschlägen :)
Das Buch sorgte ganz schoen fuer Furore.

Einem Bekannten hat es zumindest geholfen.

An den Titel kann ich mich leider nicht mehr erinnern.

doous
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