hab da mal ne frage. bin mit meinem pkw innerorts mit 35 km/h zuviel geblitzt worden. von der zuständigen polizeibehörde bekam ich post, mich zu diesem vergehen zu äußern. da mir ein führerscheienzug drohte und ich mein auto brauch um zur uni zu kommen, schrieb ich unter angaben, dass ich zum gegenwärtigen zeitpunkt das auto nicht gefahren habe. (auf dem bild war ich nicht eindeutig zu erkennen) ich bekam einen vorladungstermin um die sache zu klären. mein bekannter auf der bußgelstelle riet mir, auf die vorladung nicht zu reagieren und auch nicht abzusagen. irgendwann würden die netten kollegen von der polizei versuchen, mich bei mir daheim aufzusuchen um die ganze sache zu klären. ich sollte dann nur zu diesem zeitpunkt "nicht daheim" sein. er meinte, die ganze sache würde dann wegen nichtermittelbarkeit eingestellt werden.
jetzt hab ich aber gleich nach dem ersten vorladungstermin einen bescheid von der bussgeldstelle bekommen, in dem ich aufgefordert werde, meinen führerschein für 4 wochen abzugeben und 118 € strafe zu zahlen.
kann es sein, dass seitens der behörde ein vervahrensfehler vorliegt, wenn ich gleich nach dem ersten vorladungstermin so einen bescheid bekomme???
ich bitte die juristen hier am board um eine kurze rückinfo.
danke im vorraus
snaker
jetzt hab ich aber gleich nach dem ersten vorladungstermin einen bescheid von der bussgeldstelle bekommen, in dem ich aufgefordert werde, meinen führerschein für 4 wochen abzugeben und 118 € strafe zu zahlen.
kann es sein, dass seitens der behörde ein vervahrensfehler vorliegt, wenn ich gleich nach dem ersten vorladungstermin so einen bescheid bekomme???
ich bitte die juristen hier am board um eine kurze rückinfo.
danke im vorraus
snaker