Das Bundesverfassungsgericht muss über die Klagen allein erziehender Mütter und Väter gegen den Abbau von Steuervorteilen entscheiden. Etwa 100 Betroffene haben Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Zehn von ihnen - darunter Ilse Brücke, eine Halbschwester von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) - gaben den Schriftsatz persönlich beim höchsten deutschen Gericht in Karlsruhe ab. Sie wenden sich gegen ein seit Januar geltendes Gesetz, wonach der - bisher für die Zusatzbelastung allein Erziehender gewährte - Haushaltsfreibetrag von etwa 2870 Euro stufenweise abgeschmolzen wird.
Von 2005 an gilt für allein Erziehende die gleiche Steuerklasse wie für Singles; für „Neufälle“, die erst von 2002 an allein die Betreuung eines Kindes übernommen haben, fällt der Freibetrag schon jetzt weg.
Ilse Brücke, Sonderschullehrerin und Mutter zweier 5 und 15 Jahre alten Söhne, sagte, für sie bedeute die Neuregelung pro Monat rund 75 Euro weniger im Portemonnaie. Damit würden bestimmte Dinge wie etwa Urlaub schwierig. Auf die Frage, wie ihr Bruder, der Bundeskanzler, zu der Angelegenheit stehe, sagte die 47-Jährige aus Paderborn: „Er ist nicht glücklich mit der Situation, denke ich.“
„Es ist völlig unzeitgemäß, allein Erziehende schlechter zu stellen“, sagte Sigrid Granter, Vorsitzende des „Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV)“ in Baden-Württemberg. Die von der rot-grünen Koalition auf den Weg gebrachte Neuregelung sei wegen der steigenden Zahl von Einelternfamilien nicht nachvollziehbar. „Uns brennt die materielle Not auf den Nägeln“, sagte Granter.
Laut Statistischem Bundesamt erzogen im Jahr 2000 rund 1,7 Millionen Mütter und etwa 300.000 Väter ihre Kinder alleine - fast drei Mal so viele wie vor 30 Jahren. Nach Ansicht des VAMV, der die Verfassungsbeschwerden unterstützt, gleicht die Kindergelderhöhung um rund 16 Euro im Monat die steuerlichen Zusatzlasten nicht aus. „Neufälle“ mit einem Jahreseinkommen von 30.500 Euro müssten auf mehr als 1000 Euro im Jahr verzichten.
Die VAMV-Bundesvorsitzende Edith Schwab beruft sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1982: Weil allein Erziehende weder vom Ehegattensplitting profitieren noch die Betreuungslast auf zwei Personen verteilen können, hatten die Richter ihnen eine zusätzliche Steuerentlastung gewährt. In der Folge wurde der - nun wieder gekippte - Haushaltsfreibetrag eingeführt.
Nach Ansicht der Unionsfraktion im Bundestag zeigt die Klage „das gesamte Desaster rot-grüner Familienpolitik“. Laut Armutsbericht der Bundesregierung seien allein Erziehende die am stärksten von Armut betroffene Bevölkerungsgruppe, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Maria Böhmer: „Die Abschaffung des Haushaltsfreibetrags wird Einelternfamilien noch stärker als bisher von Sozialhilfe abhängig machen.“
Ina Lenke, familienpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, sprach von einer „dramatischen Schlechterstellung“ der allein Erziehenden. „Ausgerechnet denjenigen, für die das Erziehen eines oder mehrerer Kinder mit den größten Schwierigkeiten verbunden ist, verwehrt Rot-Grün die Unterstützung.“
Die Grünen-Finanzexpertin Christine Scheel hatte am Wochenende eine Reform des Ehegatten-Splittings gefordert. Die daraus resultierenden Steuereinnahmen könnten in die Familienförderung gesteckt werden. Den Grünen schwebe vor, künftig allen berufstätigen Eltern über ein Stufenmodell Steuervorteile zu verschaffen. Die VAMV- Bundesvorsitzende Schwab bezeichnete das Splitting als ein „Relikt aus alten Zeiten“, mit dem allein der Trauschein subventioniert werde.
Quelle: manager-magazin.de
Zehn von ihnen - darunter Ilse Brücke, eine Halbschwester von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) - gaben den Schriftsatz persönlich beim höchsten deutschen Gericht in Karlsruhe ab. Sie wenden sich gegen ein seit Januar geltendes Gesetz, wonach der - bisher für die Zusatzbelastung allein Erziehender gewährte - Haushaltsfreibetrag von etwa 2870 Euro stufenweise abgeschmolzen wird.
Von 2005 an gilt für allein Erziehende die gleiche Steuerklasse wie für Singles; für „Neufälle“, die erst von 2002 an allein die Betreuung eines Kindes übernommen haben, fällt der Freibetrag schon jetzt weg.
Ilse Brücke, Sonderschullehrerin und Mutter zweier 5 und 15 Jahre alten Söhne, sagte, für sie bedeute die Neuregelung pro Monat rund 75 Euro weniger im Portemonnaie. Damit würden bestimmte Dinge wie etwa Urlaub schwierig. Auf die Frage, wie ihr Bruder, der Bundeskanzler, zu der Angelegenheit stehe, sagte die 47-Jährige aus Paderborn: „Er ist nicht glücklich mit der Situation, denke ich.“
„Es ist völlig unzeitgemäß, allein Erziehende schlechter zu stellen“, sagte Sigrid Granter, Vorsitzende des „Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV)“ in Baden-Württemberg. Die von der rot-grünen Koalition auf den Weg gebrachte Neuregelung sei wegen der steigenden Zahl von Einelternfamilien nicht nachvollziehbar. „Uns brennt die materielle Not auf den Nägeln“, sagte Granter.
Laut Statistischem Bundesamt erzogen im Jahr 2000 rund 1,7 Millionen Mütter und etwa 300.000 Väter ihre Kinder alleine - fast drei Mal so viele wie vor 30 Jahren. Nach Ansicht des VAMV, der die Verfassungsbeschwerden unterstützt, gleicht die Kindergelderhöhung um rund 16 Euro im Monat die steuerlichen Zusatzlasten nicht aus. „Neufälle“ mit einem Jahreseinkommen von 30.500 Euro müssten auf mehr als 1000 Euro im Jahr verzichten.
Die VAMV-Bundesvorsitzende Edith Schwab beruft sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1982: Weil allein Erziehende weder vom Ehegattensplitting profitieren noch die Betreuungslast auf zwei Personen verteilen können, hatten die Richter ihnen eine zusätzliche Steuerentlastung gewährt. In der Folge wurde der - nun wieder gekippte - Haushaltsfreibetrag eingeführt.
Nach Ansicht der Unionsfraktion im Bundestag zeigt die Klage „das gesamte Desaster rot-grüner Familienpolitik“. Laut Armutsbericht der Bundesregierung seien allein Erziehende die am stärksten von Armut betroffene Bevölkerungsgruppe, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Maria Böhmer: „Die Abschaffung des Haushaltsfreibetrags wird Einelternfamilien noch stärker als bisher von Sozialhilfe abhängig machen.“
Ina Lenke, familienpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, sprach von einer „dramatischen Schlechterstellung“ der allein Erziehenden. „Ausgerechnet denjenigen, für die das Erziehen eines oder mehrerer Kinder mit den größten Schwierigkeiten verbunden ist, verwehrt Rot-Grün die Unterstützung.“
Die Grünen-Finanzexpertin Christine Scheel hatte am Wochenende eine Reform des Ehegatten-Splittings gefordert. Die daraus resultierenden Steuereinnahmen könnten in die Familienförderung gesteckt werden. Den Grünen schwebe vor, künftig allen berufstätigen Eltern über ein Stufenmodell Steuervorteile zu verschaffen. Die VAMV- Bundesvorsitzende Schwab bezeichnete das Splitting als ein „Relikt aus alten Zeiten“, mit dem allein der Trauschein subventioniert werde.
Quelle: manager-magazin.de