Zehn am Neuen Markt gelistete Unternehmen haben sich am Mittwoch öffentlich zur Einhaltung national und international anerkannter Standards für faire und verantwortungsvolle Unternehmensführung verpflichtet. Sie wollen dadurch das Vertrauen der Anleger zurückgewinnen.
Die Erklärung enthält alle Soll-Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex der Bundesregierung sowie die meisten Anregungen des Kodex. "Es ist erfreulich, dass die Unternehmen die Initiative ergreifen. Sie setzen einen Best-Practice-Standard für gute Corporate Governance und stärken damit das Vertrauen der Anleger", sagte Christian Strenger, Aufsichtsrat der DWS Investment und Mitglied der Regierungskommission Corporate Governance.
Auch die Deutsche Schutzvereinigung für den Wertpapierbesitz (DSW) begrüßte die Initiative. "Die Unternehmen, die die Corporate-Governance-Erklärung unterschreiben, stellen die Investoren in den Mittelpunkt und erhöhen die Attraktivität ihrer Aktien", sagte Marc Tüngler von der DSW.
Vorteile für Aktionäre
Der Deutsche Corporate Governance Kodex unterscheidet zwischen Empfehlungen und Anregungen; Abweichungen von den Empfehlungen sind von den Unternehmen zu erklären. Die nun unterzeichnete Erklärung geht über den deutschen Corporate Governance Kodex hinaus: Sie enthält alle Empfehlungen sowie die meisten Anregungen und macht diese verpflichtend.
Unter dieser Maßgabe verpflichten sich die Unternehmen zum Beispiel zu einer Verkürzung der Fristen für die Berichtspflicht auf 45 Tage für Quartalsberichte. Sie erleichtern die Stimmrechtsausübung der Aktionäre in der Hauptversammlung durch die Bereitstellung eines unabhängigen Vertreters, übertragen Teile der Hauptversammlung im Internet und berufen bei Vorliegen eines Übernahmeangebots in angezeigten Fällen eine außerordentliche Hauptversammlung ein.
Gehälter werden offen gelegt
Zusätzlich erklären sich diese Unternehmen bereit, Vorstands- und Aufsichstratsvergütung individualisiert nach fixen und variablen Bestandteilen offenzulegen, Beratungs- und Vermittlungsmandate von Aufsichtsratsmitgliedern zu erläutern sowie ein Audit Committee bei einem Aufsichtrat von mehr als drei Mitgliedern einzurichten, deren Vorsitzender nicht gleichzeitig Vorsitzender des Aufsichtsrats oder ehemaliges Vorstandsmitglied sein darf. Dies soll der Erhöhung der Kompetenz und Wirksamkeit der Kontrollfunktion in den Aufsichtsräten dienen.
Zehn Vorreiter
Die Unternehmen, die die Erklärung unterzeichnet haben, sind:
Die Erklärung enthält alle Soll-Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex der Bundesregierung sowie die meisten Anregungen des Kodex. "Es ist erfreulich, dass die Unternehmen die Initiative ergreifen. Sie setzen einen Best-Practice-Standard für gute Corporate Governance und stärken damit das Vertrauen der Anleger", sagte Christian Strenger, Aufsichtsrat der DWS Investment und Mitglied der Regierungskommission Corporate Governance.
Auch die Deutsche Schutzvereinigung für den Wertpapierbesitz (DSW) begrüßte die Initiative. "Die Unternehmen, die die Corporate-Governance-Erklärung unterschreiben, stellen die Investoren in den Mittelpunkt und erhöhen die Attraktivität ihrer Aktien", sagte Marc Tüngler von der DSW.
Vorteile für Aktionäre
Der Deutsche Corporate Governance Kodex unterscheidet zwischen Empfehlungen und Anregungen; Abweichungen von den Empfehlungen sind von den Unternehmen zu erklären. Die nun unterzeichnete Erklärung geht über den deutschen Corporate Governance Kodex hinaus: Sie enthält alle Empfehlungen sowie die meisten Anregungen und macht diese verpflichtend.
Unter dieser Maßgabe verpflichten sich die Unternehmen zum Beispiel zu einer Verkürzung der Fristen für die Berichtspflicht auf 45 Tage für Quartalsberichte. Sie erleichtern die Stimmrechtsausübung der Aktionäre in der Hauptversammlung durch die Bereitstellung eines unabhängigen Vertreters, übertragen Teile der Hauptversammlung im Internet und berufen bei Vorliegen eines Übernahmeangebots in angezeigten Fällen eine außerordentliche Hauptversammlung ein.
Gehälter werden offen gelegt
Zusätzlich erklären sich diese Unternehmen bereit, Vorstands- und Aufsichstratsvergütung individualisiert nach fixen und variablen Bestandteilen offenzulegen, Beratungs- und Vermittlungsmandate von Aufsichtsratsmitgliedern zu erläutern sowie ein Audit Committee bei einem Aufsichtrat von mehr als drei Mitgliedern einzurichten, deren Vorsitzender nicht gleichzeitig Vorsitzender des Aufsichtsrats oder ehemaliges Vorstandsmitglied sein darf. Dies soll der Erhöhung der Kompetenz und Wirksamkeit der Kontrollfunktion in den Aufsichtsräten dienen.
Zehn Vorreiter
Die Unternehmen, die die Erklärung unterzeichnet haben, sind: