Zusätzliche Steuern schröpfen Unternehmen und Aktionäre
D ie neuen Steuerpläne der rot-grünen Regierung sind ein weiterer Tiefschlag für den gebeutelten Aktienmarkt und die lahmende Konjunktur. SPD und Grüne haben sich auf umfangreiche neue Steuern geeinigt.
Für den Finanzbereich sind speziell vorgesehen:
Aktien und Grundstücke: Bei der Veräußerung von Aktien und nicht selbst genutzten Grundstücken setzt künftig sofort die Steuer ein. Die bisherigen Spekulationsfristen entfallen. So sind heute Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren nach einem Jahr steuerfrei, bei Immobilien nach zehn Jahren. Selbstgenutzte Immobilien sollen aber weiterhin von der Steuer befreit bleiben.
Große und international operierende Unternehmen: Eine „faktische Mindestbesteuerung“ für diese Unternehmen wird durch Einschränkung der Verrechnung von Gewinnen und Verlusten angestrebt. Es wird sichergestellt, dass mindestens die Hälfte des Gewinns für AGs und GmbHs versteuert werden muss. Steuerfreie Gewinnausschüttungen früherer Guthaben, die 2001 und 2002 zu erheblichen Einbußen bei der Körperschaftsteuer geführt haben, müssen jetzt verstärkt über künftige Jahre verteilt werden.
Bislang konnten Verluste aus solchen Geschäften mit den Gewinnen gegengerechnet werden. Ob dies auch künftig gelten wird, ist noch unklar. Realisierte Verluste aus vergangenen Jahren werden aber vermutlich nach geplanten Inkrafttreten des Gesetze in 2004 nicht mehr anrechenbar sein.
Banken sollen beim Eintreiben der Aktiensteuer helfen
Geplant sei zudem, dass die Banken künftig Aktiengeschäfte an den Fiskus melden. Nach Angaben einer Sprecherin des Finanzministeriums sind Kontrollmitteilungen der Banken geplant. Damit wolle die Koaltion möglichen verfassungsrechtlichen Bedenken entgegenwirken. Bislang gilt die jetzige Spekulationssteuer wegen fehlender Kontrolle als verfassungswidrig.
16.10.02
D ie neuen Steuerpläne der rot-grünen Regierung sind ein weiterer Tiefschlag für den gebeutelten Aktienmarkt und die lahmende Konjunktur. SPD und Grüne haben sich auf umfangreiche neue Steuern geeinigt.
Für den Finanzbereich sind speziell vorgesehen:
Aktien und Grundstücke: Bei der Veräußerung von Aktien und nicht selbst genutzten Grundstücken setzt künftig sofort die Steuer ein. Die bisherigen Spekulationsfristen entfallen. So sind heute Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren nach einem Jahr steuerfrei, bei Immobilien nach zehn Jahren. Selbstgenutzte Immobilien sollen aber weiterhin von der Steuer befreit bleiben.
Große und international operierende Unternehmen: Eine „faktische Mindestbesteuerung“ für diese Unternehmen wird durch Einschränkung der Verrechnung von Gewinnen und Verlusten angestrebt. Es wird sichergestellt, dass mindestens die Hälfte des Gewinns für AGs und GmbHs versteuert werden muss. Steuerfreie Gewinnausschüttungen früherer Guthaben, die 2001 und 2002 zu erheblichen Einbußen bei der Körperschaftsteuer geführt haben, müssen jetzt verstärkt über künftige Jahre verteilt werden.
Bislang konnten Verluste aus solchen Geschäften mit den Gewinnen gegengerechnet werden. Ob dies auch künftig gelten wird, ist noch unklar. Realisierte Verluste aus vergangenen Jahren werden aber vermutlich nach geplanten Inkrafttreten des Gesetze in 2004 nicht mehr anrechenbar sein.
Banken sollen beim Eintreiben der Aktiensteuer helfen
Geplant sei zudem, dass die Banken künftig Aktiengeschäfte an den Fiskus melden. Nach Angaben einer Sprecherin des Finanzministeriums sind Kontrollmitteilungen der Banken geplant. Damit wolle die Koaltion möglichen verfassungsrechtlichen Bedenken entgegenwirken. Bislang gilt die jetzige Spekulationssteuer wegen fehlender Kontrolle als verfassungswidrig.
16.10.02