ACG - nur zur Info, ohne Bewertung

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Dixie:

ACG - nur zur Info, ohne Bewertung

 
04.05.01 11:50
Frankfurt (vwd) - Gegen das Aufsichtsratsmitglied der am Neuen Markt
gelisteten ACG AG, Wiesbaden, Heinz K. Bischof, besteht in Frankfurt
am Main seit dem 9. Januar 2001 ein Haftbefehl wegen Nichtabgabe
einer eidesstattlichen Versicherung. Dies bestätigte nach Angaben der
Online-Ausgabe der "Telebörse" vom Freitag das Amtsgericht Frankfurt.
Im zweiten Halbjahr 2000 hatte ein Gerichtsvollzieher den Angaben
zufolge vergeblich versucht, bei Bischof eine eidesstattliche
Versicherung zu erwirken. Nach Informationen der "Telebörse" soll
Bischof auf der heutigen Hauptversammlung, die um 10.30 Uhr in
Wiesbaden beginnt, zum neuen Aufsichtsratsvorsitzenden von ACG
gewählt werden.

vwd/4.5.2001/hal

4. Mai 2001, 10:25



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Dixie:

Weiß jemand, ob der nun tatsächlich gewählt wurde? o.T.

 
04.05.01 13:53
Insinder:

@dixie

 
04.05.01 13:58
komm mir an der Börse immer wie in einem Klosterinternat für Mädchen vor!

"Ist Herr Bischof nach so einer schlimmen Tat noch tragbar für die ACG??"

"Der Firmenboß der xy AG hat als 4 jähriger schon mal was geklaut,.... läßt das auf den weiteren Aktienkurs der Firma schließen??"

Dixie:

Ein Aufsichtsratvorsitzender

 
04.05.01 14:10
hat die Aufgabe, mit seinen Aufsichtsratskollegen die Geschäftsführung eines Unternehmens zu überprüfen. Ob nun ein Mann, dem das Wasser bis zum Hals steht, für diesen Posten sehr geeignet ist, wage ich zu bezweifeln. Jemand, der in der Schufa-Auskunft mit Haftbefehl und eidesstattliche Versicherung "gekennzeichnet" ist, bekommt bei keiner Bank mehr ein Konto, bzw. bestehende Bankverbindungen werden gelöst. So jemand ist in der Regel ein leichtes Opfer für Bestechung, Manipulation, Korrumption.
Hast Du schon einmal von moralischer Integrität gehört? Nun ja, bei den meisten NM-Firmen gibt es sowas nicht, bei manchen jedoch schon. Und ACG zählt nun nicht mehr dazu.
zombi17:

Kein Grund zur Panik

 
04.05.01 19:43
ACG/Bohn: Kein Grund für Haftbefehl gegen AR-Mitglied Bischoff
Wiesbaden (vwd) - Für einen Haftbefehl gegen das Aufsichtsratsmitglied der ACG AG, Wiesbaden, Heinz K. Bischoff, besteht nach Aussage von ACG-CEO Peter Bohn kein Grund. Die für den Haftbefehl ursächliche Darlehensforderung einer Bank gegen Bischoff sei von diesem sofort bei Kenntnisnahme nach der Rückkehr aus dem Winterurlaub beglichen worden, sagte Bohn am Freitag im Gespräch mit vwd. Da von Seiten der Bank keine Forderung mehr bestehe, hätte das Amtsgericht den Haftbefehl aufheben müssen. Dabei sei es um die Ablösung eines Hypothekendarlehens gegangen, über dessen Höhe es im Vorfeld Diskussionen zwischen beiden Parteien gegeben habe.



Während Bischoffs Winterurlaub habe der Gerichtsvollzieher erfolglos und unnötigerweise versucht, eine eidesstattliche Versicherung zu erwirken. Herr Bischoff sei nicht unvermögend und hätte die Forderung - wie später geschehen - sofort beglichen, versicherte der Vorstandsvorsitzende. Möglicherweise habe Bischoff im Vorfeld eine ungenügende Kommunikation mit der Bank gepflegt und nach Begleichung nicht die entsprechenden Stellen beim Amtsgericht informiert, dann wäre es gar nicht so weit gekommen, gab Bohn zu.



Bei der Mitte nächster Woche stattfindenden Aufsichtsratssitzung, auf der ein neuer Vorsitzender des Aufsichtsgremiums gewählt wird, werde Herr Bischoff, der einer der Kandidaten sei, Gelegenheit haben, zum Thema Stellung zu nehmen. Dann werde der Aufsichtsrat die neuen Fakten bewerten und eine Entscheidung treffen, erklärte Bohn.



Auf der Hauptversammlung des Unternehmens am Freitag kam dieses Thema nicht zur Sprache. Alle Tagesordnungspunkte, darunter die Schaffung eines zusätzlichen Genehmigten Kapitals über 426.333 EUR und den Rückkauf eigener Aktien, wurden erwartungsgemäß mit großer Mehrheit verabschiedet.

+++ Eddy Holetic

vwd/4.5.2001/eh/sei

4. Mai 2001, 18:34

ACG AG: 500770


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