Frankfurt (vwd) - Gegen das Aufsichtsratsmitglied der am Neuen Markt
gelisteten ACG AG, Wiesbaden, Heinz K. Bischof, besteht in Frankfurt
am Main seit dem 9. Januar 2001 ein Haftbefehl wegen Nichtabgabe
einer eidesstattlichen Versicherung. Dies bestätigte nach Angaben der
Online-Ausgabe der "Telebörse" vom Freitag das Amtsgericht Frankfurt.
Im zweiten Halbjahr 2000 hatte ein Gerichtsvollzieher den Angaben
zufolge vergeblich versucht, bei Bischof eine eidesstattliche
Versicherung zu erwirken. Nach Informationen der "Telebörse" soll
Bischof auf der heutigen Hauptversammlung, die um 10.30 Uhr in
Wiesbaden beginnt, zum neuen Aufsichtsratsvorsitzenden von ACG
gewählt werden.
vwd/4.5.2001/hal
4. Mai 2001, 10:25
gelisteten ACG AG, Wiesbaden, Heinz K. Bischof, besteht in Frankfurt
am Main seit dem 9. Januar 2001 ein Haftbefehl wegen Nichtabgabe
einer eidesstattlichen Versicherung. Dies bestätigte nach Angaben der
Online-Ausgabe der "Telebörse" vom Freitag das Amtsgericht Frankfurt.
Im zweiten Halbjahr 2000 hatte ein Gerichtsvollzieher den Angaben
zufolge vergeblich versucht, bei Bischof eine eidesstattliche
Versicherung zu erwirken. Nach Informationen der "Telebörse" soll
Bischof auf der heutigen Hauptversammlung, die um 10.30 Uhr in
Wiesbaden beginnt, zum neuen Aufsichtsratsvorsitzenden von ACG
gewählt werden.
vwd/4.5.2001/hal
4. Mai 2001, 10:25