ACG-Tochter gewinnt Nichtigkeitsklage vor dem Bundespatentgericht
WIESBADEN. Im Patentstreit zwischen dem Tochterunternehmen des High-Tech-Unternehmens ACG AG, der cubit electronics GmbH, Erfurt, und der AmaTech Automotion GmbH, Pfronten, hat der 2. Nichtigkeitssenat des Bundespatentgerichts in München am 10. Juli 2001 das Patent DE 44 10 732 der AmaTech Automotion GmbH für nichtig erklärt. Gegenstand des Patents war ein Fertigungsverfahren zur Herstellung von Inlets (ein Vorprodukt) für kontaktlose Smart Cards. Hierzu erging ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 13. Februar 2001 (vergleiche Ad-hoc-Meldung der AmaTech vom gleichen Tag).
Die cubit electronics GmbH ist eine von mehreren Beteiligungsgesellschaften der ACG AG im RFID-Bereich (Radio Frequency Identification, kontaktlose Smart Card Technologie). Durch eine Verfahrensumstellung in der Fertigung hatte die cubit electronics GmbH bereits kurzfristig die Produktion der Antennen umgestellt, so dass das laufende Geschäft ohne Beeinträchtigung fortgesetzt werden konnte. Auch die Herstellung und der Vertrieb der Produkte, die von dem Patent betroffen waren, wird nun uneingeschränkt fortgeführt.
Ausbau der führenden Stellung im kontaktlosen Smart-Card-Markt
Gemeinsam mit ihren Tochterunternehmen erreichte die ACG AG in 2000 durch Brokerage und Produktion einen konsolidierten Umsatz von rund 30 Millionen Euro im Segment RFID, der einen wesentlichen Beitrag zum Konzernergebnis der ACG liefert. Diese marktführende Stellung wird die ACG mit einer Wachstumsrate von über 100 Prozent auch in 2001 ausbauen.
Kontakt:
Public Relations
Investor Relations
Harriet Sihn
Thomas Burkart
+49(0)611-1739-125
+49(0)611-1739-311
WIESBADEN. Im Patentstreit zwischen dem Tochterunternehmen des High-Tech-Unternehmens ACG AG, der cubit electronics GmbH, Erfurt, und der AmaTech Automotion GmbH, Pfronten, hat der 2. Nichtigkeitssenat des Bundespatentgerichts in München am 10. Juli 2001 das Patent DE 44 10 732 der AmaTech Automotion GmbH für nichtig erklärt. Gegenstand des Patents war ein Fertigungsverfahren zur Herstellung von Inlets (ein Vorprodukt) für kontaktlose Smart Cards. Hierzu erging ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 13. Februar 2001 (vergleiche Ad-hoc-Meldung der AmaTech vom gleichen Tag).
Die cubit electronics GmbH ist eine von mehreren Beteiligungsgesellschaften der ACG AG im RFID-Bereich (Radio Frequency Identification, kontaktlose Smart Card Technologie). Durch eine Verfahrensumstellung in der Fertigung hatte die cubit electronics GmbH bereits kurzfristig die Produktion der Antennen umgestellt, so dass das laufende Geschäft ohne Beeinträchtigung fortgesetzt werden konnte. Auch die Herstellung und der Vertrieb der Produkte, die von dem Patent betroffen waren, wird nun uneingeschränkt fortgeführt.
Ausbau der führenden Stellung im kontaktlosen Smart-Card-Markt
Gemeinsam mit ihren Tochterunternehmen erreichte die ACG AG in 2000 durch Brokerage und Produktion einen konsolidierten Umsatz von rund 30 Millionen Euro im Segment RFID, der einen wesentlichen Beitrag zum Konzernergebnis der ACG liefert. Diese marktführende Stellung wird die ACG mit einer Wachstumsrate von über 100 Prozent auch in 2001 ausbauen.
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