FTD, 21.8.06
Abgeltungsteuer trifft Investoren mit mittleren Einkommen
von Verena Diethelm
Es ist bereits beschlossene Sache: Ab 2008 wird auf Kapitaleinkünfte aus Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinnen eine Abgeltungsteuer erhoben. Während einige Rentenanleger profitieren, zahlen bei Aktien alle drauf.
Obwohl die Bundesregierung noch keine Details der Reform bekannt gegeben hat, lässt sich anhand der bereits veröffentlichten Eckpunkte eine Verschlechterung für Kapitalanleger ableiten. Was von der Politik als Vereinfachung verkauft wird, kommt tatsächlich einer Steuererhöhung für die meisten Privatanleger gleich.
Bislang wurden Kapitaleinkünfte in Deutschland im Veranlagungsverfahren dem persönlichen Einkommensteuersatz des Anlegers, der zwischen 15 und 42 Prozent liegt, unterworfen. 2008 soll auf Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne eine einheitliche Abgeltungsteuer von 30 Prozent eingeführt werden. 2009 soll diese dann auf 25 Prozent sinken. Darüber hinaus werden voraussichtlich die einjährige Spekulationsfrist und das Halbeinkünfteverfahren bei Dividenden gestrichen.
Steuerliche Verschlechterung für Aktionäre
Dadurch ergäbe sich vor allem für Aktionäre eine steuerliche Verschlechterung: In dem Fall werden Dividenden, da das Halbeinkünfteverfahren entfällt, beim Privatanleger künftig doppelt so hoch besteuert. Auch für Aktionäre mit langfristigem Anlagehorizont wird es bitter: Durch die Abschaffung der Spekulationsfrist erhöht sich ihr Steueraufwand von 0 auf 30 Prozent. "Das langfristige Sparen zur Altersvorsorge wird völlig unattraktiv", befürchtet Klaus Schneider von der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger. "Wenn alle Produkte steuerlich gleich behandelt werden, ist das zwar einfacher, aber dafür ungerecht, weil das Risikoprofil unterschiedlich ist. Wenn Zinsen wie Dividenden besteuert werden, wird niemand mehr in Aktien investieren", sagt Steuerexperte Lars Zipfel von Ernst & Young.
Eine Verbesserung ergibt sich dagegen für Anleger mit Zinseinkünften, die einen Einkommensteuersatz von über 30 Prozent haben. Profitieren werden auch Inhaber von Anleihen und Garantiezertifikaten, da diese derzeit steuerlich benachteiligt sind. Unklar ist noch, welche Folgen die Reform auf Inhaber von Fondsanteilen hat. Schlechter werden in jedem Fall Aktionäre gestellt, die weniger als 30 Prozent Einkommenssteuer entrichten müssen.
Rentenanleger mit hohen Einkommen können die Abgeltungsteuer gelassen sehen. Sofern sie dem Einkommensteuerspitzensatz von 42 Prozent unterliegen, sinkt ihre Belastung. Negativ wirkt der Verlust des Sparerfreibetrags.
Aktionäre haben auf Grund der kommenden Reform mehr zu verlieren. Besonders hart trifft sie die Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens bei Dividenden. Die Steuerlast kann sich dadurch wie in unserem Beispiel von 525 Euro im Jahr 2007 auf 975 Euro im Jahr 2008 fast verdoppeln. Noch teurer wird es, wenn auch noch der Sparerfreibetrag wegfällt. Dann droht eine Belastung von 1200 Euro.
Abgeltungsteuer trifft Investoren mit mittleren Einkommen
von Verena Diethelm
Es ist bereits beschlossene Sache: Ab 2008 wird auf Kapitaleinkünfte aus Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinnen eine Abgeltungsteuer erhoben. Während einige Rentenanleger profitieren, zahlen bei Aktien alle drauf.
Obwohl die Bundesregierung noch keine Details der Reform bekannt gegeben hat, lässt sich anhand der bereits veröffentlichten Eckpunkte eine Verschlechterung für Kapitalanleger ableiten. Was von der Politik als Vereinfachung verkauft wird, kommt tatsächlich einer Steuererhöhung für die meisten Privatanleger gleich.
Bislang wurden Kapitaleinkünfte in Deutschland im Veranlagungsverfahren dem persönlichen Einkommensteuersatz des Anlegers, der zwischen 15 und 42 Prozent liegt, unterworfen. 2008 soll auf Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne eine einheitliche Abgeltungsteuer von 30 Prozent eingeführt werden. 2009 soll diese dann auf 25 Prozent sinken. Darüber hinaus werden voraussichtlich die einjährige Spekulationsfrist und das Halbeinkünfteverfahren bei Dividenden gestrichen.
Steuerliche Verschlechterung für Aktionäre
Dadurch ergäbe sich vor allem für Aktionäre eine steuerliche Verschlechterung: In dem Fall werden Dividenden, da das Halbeinkünfteverfahren entfällt, beim Privatanleger künftig doppelt so hoch besteuert. Auch für Aktionäre mit langfristigem Anlagehorizont wird es bitter: Durch die Abschaffung der Spekulationsfrist erhöht sich ihr Steueraufwand von 0 auf 30 Prozent. "Das langfristige Sparen zur Altersvorsorge wird völlig unattraktiv", befürchtet Klaus Schneider von der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger. "Wenn alle Produkte steuerlich gleich behandelt werden, ist das zwar einfacher, aber dafür ungerecht, weil das Risikoprofil unterschiedlich ist. Wenn Zinsen wie Dividenden besteuert werden, wird niemand mehr in Aktien investieren", sagt Steuerexperte Lars Zipfel von Ernst & Young.
Eine Verbesserung ergibt sich dagegen für Anleger mit Zinseinkünften, die einen Einkommensteuersatz von über 30 Prozent haben. Profitieren werden auch Inhaber von Anleihen und Garantiezertifikaten, da diese derzeit steuerlich benachteiligt sind. Unklar ist noch, welche Folgen die Reform auf Inhaber von Fondsanteilen hat. Schlechter werden in jedem Fall Aktionäre gestellt, die weniger als 30 Prozent Einkommenssteuer entrichten müssen.
Rentenanleger mit hohen Einkommen können die Abgeltungsteuer gelassen sehen. Sofern sie dem Einkommensteuerspitzensatz von 42 Prozent unterliegen, sinkt ihre Belastung. Negativ wirkt der Verlust des Sparerfreibetrags.
Aktionäre haben auf Grund der kommenden Reform mehr zu verlieren. Besonders hart trifft sie die Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens bei Dividenden. Die Steuerlast kann sich dadurch wie in unserem Beispiel von 525 Euro im Jahr 2007 auf 975 Euro im Jahr 2008 fast verdoppeln. Noch teurer wird es, wenn auch noch der Sparerfreibetrag wegfällt. Dann droht eine Belastung von 1200 Euro.