...profitieren von neuem Gesetz
Schiffskapitäne, die angetrunken auf der Nord- oder Ostsee unterwegs sind, müssen künftig nicht mehr fürchten, dass sie nach einer Kontrolle umgehend ihre Kapitänspatente verlieren. Wie das Nachrichten-Magazin DER SPIEGEL in der neuen Ausgabe berichtet, entfällt im neuen Seeunfalluntersuchungsgesetz (SeeUG), dessen Entwurf der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestags am vergangenen Mittwoch verabschiedet hat, eine Klausel, wonach die Seeämter bei 1,1 Promille auf Fahruntüchtigkeit erkennen und sofort das Patent entziehen können.
Dabei liegen die Blutalkoholwerte nach Unfällen, die von der Wasserschutzpolizei aufgenommen wurden, laut SPIEGEL zumeist zwischen 1,7 und 2,7 Promille. Im Straßenverkehr reichen 0,5 Promille für ein Fahrverbot, für die Luftfahrt gelten 0,0 Promille. Bei Nautikern rechnen Experten nach Angaben des SPIEGEL damit, dass es künftig mindestens vier Monate dauere, bis das Patent einkassiert werde. Wehre sich der Betroffene vor Verwaltungsgerichten, könne durchaus noch ein weiteres Jahr vergehen, bis trinkfreudige Kapitäne trocken gelegt würden.