34 Gründe, sich schwarz zu ärgern
Steuererklärung I: Sie wollen wissen, wohin Ihr Geld verschwindet?
Wir haben 34 Steuerarten für Sie aufgelistet
Besitz- und Verkehrsteuern
Biersteuer
Branntweinsteuer: Betrifft Ethylalkohol mit beliebigem Alkoholgehalt, vergällt oder unvergällt, sowie Spirituosen, jeweils mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent, schäumende und nicht schäumende Weine, gegorene Getränke und Mischungen derartiger Getränke, jeweils mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent.
Einfuhrumsatzsteuer
Einkommensteuer
Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer
Feuerschutzsteuer: Die moderne Form der Feuerschutzsteuer geht auf das Reichsgesetz über die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmer und Bausparkassen von 1931 zurück, das die Länder ermächtigte, "für gemeinnützige Zwecke, insbesondere zur Förderung des Feuerlöschwesens, von den Feuerversicherungsunternehmen Abgaben zu erheben".
Getränkesteuer
Gewerbesteuer
Grunderwerbsteuer
Grundsteuer
Hundesteuer
Jagd- und Fischereisteuer: Die Steuer wird jährlich auf der Grundlage des Jahresjagdwerts bzw. bei Verpachtung auf den vom Pächter zu entrichtenden Pachtpreis erhoben, bei der Fischereisteuer zählt die Anzahl der Fischereibezirke. Als rohe Frühform der Jagd- und Fischereisteuer können die mittelalterlichen Naturalabgaben angesehen werden, die teils als Tier- oder Blutzehnt an Kirche und Grundherren abzuliefern waren.
Kaffeesteuer: Steuergegenstände sind Röstkaffee und löslicher Kaffee (Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee), bei kaffeehaltigen Waren unterliegt auch der in ihnen enthaltene Kaffeeanteil der Steuer (so genannte Anteilbesteuerungen).
Kapitalertragsteuer
Kirchensteuer
Körperschaftsteuer
Kraftfahrzeugsteuer
Lohnsteuer
Mineralölsteuer
Rennwett- und Lotteriesteuer: Diese Ländersteuern erwachsen aus den Umsätzen, die durch den Spieltrieb des Menschen zu Stande kommen. Die Spielgewinne unterliegen nicht der Einkommensteuer. Der Rennwettsteuer unterliegen die aus Anlass von Pferderennen an einem Totalisator oder bei einem Buchmacher abgeschlossenen Wetten. Der Lotteriesteuer unterliegen im Inland veranstaltete öffentliche Lotterien, Ausspielungen und Oddset-Wetten.
Schankerlaubnissteuer: Steuergegenstand ist die Erlangung der Erlaubnis zum Betrieb einer Gastwirtschaft oder eines Kleinhandels mit Branntwein.
Schaumweinsteuer: Steuergegenstand sind Schaumweine in Flaschen mit Schaumweinstopfen, die durch eine besondere Haltevorrichtung befestigt sind, oder die bei plus 20°C einen auf gelöstes Kohlendioxid zurückzuführenden Überdruck von drei bar oder mehr aufweisen. Der Alkoholgehalt muss mindestens 1,2 und darf höchstens 15 Volumenprozent betragen. Im Bereich von 13 bis 15 Volumenprozent muss der vorhandene Alkoholgehalt zudem ausschließlich durch Gärung entstanden sein.
Solidaritätszuschlag
Spielbankabgabe
Stromsteuer
Tabaksteuer
Umsatzsteuer
Verbrauchsteuern
Vergnügungsteuer: Besteuert werden die in den Gemeinden veranstalteten Vergnügungen, die in den jeweiligen Gesetzen aufgeführt sind; dazu gehören vor allem Tanzveranstaltungen, Filmvorführungen und der Betrieb von Spiel- und Unterhaltungsapparaten.
Verpackungsteuer: Die Verpackungsteuer knüpft an nicht wieder verwendbare Verpackungen und nicht wieder verwendbares Geschirr an, wenn Speisen und Getränke darin zum Verzehr an Ort und Stelle verkauft werden.
Versicherungsteuer
Zweitwohnungsteuer
Zwischenerzeugnissteuer: Unter Zwischenerzeugnissen sind alkoholische Getränke zu verstehen, die zwischen Wein und Spirituosen angesiedelt sind, das heißt, Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 bis 22 Volumenprozent, die nicht als Schaumwein oder als Bier zu besteuern sind. Typische Zwischenerzeugnisse: Sherry, Portwein, Madeira.
(Quelle: Lexikon Steuern A-Z, Bundesfinanzministerium)
Steuererklärung I: Sie wollen wissen, wohin Ihr Geld verschwindet?
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Besitz- und Verkehrsteuern
Biersteuer
Branntweinsteuer: Betrifft Ethylalkohol mit beliebigem Alkoholgehalt, vergällt oder unvergällt, sowie Spirituosen, jeweils mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent, schäumende und nicht schäumende Weine, gegorene Getränke und Mischungen derartiger Getränke, jeweils mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent.
Einfuhrumsatzsteuer
Einkommensteuer
Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer
Feuerschutzsteuer: Die moderne Form der Feuerschutzsteuer geht auf das Reichsgesetz über die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmer und Bausparkassen von 1931 zurück, das die Länder ermächtigte, "für gemeinnützige Zwecke, insbesondere zur Förderung des Feuerlöschwesens, von den Feuerversicherungsunternehmen Abgaben zu erheben".
Getränkesteuer
Gewerbesteuer
Grunderwerbsteuer
Grundsteuer
Hundesteuer
Jagd- und Fischereisteuer: Die Steuer wird jährlich auf der Grundlage des Jahresjagdwerts bzw. bei Verpachtung auf den vom Pächter zu entrichtenden Pachtpreis erhoben, bei der Fischereisteuer zählt die Anzahl der Fischereibezirke. Als rohe Frühform der Jagd- und Fischereisteuer können die mittelalterlichen Naturalabgaben angesehen werden, die teils als Tier- oder Blutzehnt an Kirche und Grundherren abzuliefern waren.
Kaffeesteuer: Steuergegenstände sind Röstkaffee und löslicher Kaffee (Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee), bei kaffeehaltigen Waren unterliegt auch der in ihnen enthaltene Kaffeeanteil der Steuer (so genannte Anteilbesteuerungen).
Kapitalertragsteuer
Kirchensteuer
Körperschaftsteuer
Kraftfahrzeugsteuer
Lohnsteuer
Mineralölsteuer
Rennwett- und Lotteriesteuer: Diese Ländersteuern erwachsen aus den Umsätzen, die durch den Spieltrieb des Menschen zu Stande kommen. Die Spielgewinne unterliegen nicht der Einkommensteuer. Der Rennwettsteuer unterliegen die aus Anlass von Pferderennen an einem Totalisator oder bei einem Buchmacher abgeschlossenen Wetten. Der Lotteriesteuer unterliegen im Inland veranstaltete öffentliche Lotterien, Ausspielungen und Oddset-Wetten.
Schankerlaubnissteuer: Steuergegenstand ist die Erlangung der Erlaubnis zum Betrieb einer Gastwirtschaft oder eines Kleinhandels mit Branntwein.
Schaumweinsteuer: Steuergegenstand sind Schaumweine in Flaschen mit Schaumweinstopfen, die durch eine besondere Haltevorrichtung befestigt sind, oder die bei plus 20°C einen auf gelöstes Kohlendioxid zurückzuführenden Überdruck von drei bar oder mehr aufweisen. Der Alkoholgehalt muss mindestens 1,2 und darf höchstens 15 Volumenprozent betragen. Im Bereich von 13 bis 15 Volumenprozent muss der vorhandene Alkoholgehalt zudem ausschließlich durch Gärung entstanden sein.
Solidaritätszuschlag
Spielbankabgabe
Stromsteuer
Tabaksteuer
Umsatzsteuer
Verbrauchsteuern
Vergnügungsteuer: Besteuert werden die in den Gemeinden veranstalteten Vergnügungen, die in den jeweiligen Gesetzen aufgeführt sind; dazu gehören vor allem Tanzveranstaltungen, Filmvorführungen und der Betrieb von Spiel- und Unterhaltungsapparaten.
Verpackungsteuer: Die Verpackungsteuer knüpft an nicht wieder verwendbare Verpackungen und nicht wieder verwendbares Geschirr an, wenn Speisen und Getränke darin zum Verzehr an Ort und Stelle verkauft werden.
Versicherungsteuer
Zweitwohnungsteuer
Zwischenerzeugnissteuer: Unter Zwischenerzeugnissen sind alkoholische Getränke zu verstehen, die zwischen Wein und Spirituosen angesiedelt sind, das heißt, Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 bis 22 Volumenprozent, die nicht als Schaumwein oder als Bier zu besteuern sind. Typische Zwischenerzeugnisse: Sherry, Portwein, Madeira.
(Quelle: Lexikon Steuern A-Z, Bundesfinanzministerium)