18:58 Uhr: US-Börsenpolizei jagt "schwarze Schafe"

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18:58 Uhr: US-Börsenpolizei jagt "schwarze Schafe"

 
06.09.01 19:00
Donnerstag, 06. September 2001     Berlin, 18:58 Uhr

US-Börsenpolizei jagt "schwarze Schafe" mit gnadenloser Härte

Auch deutsche Unternehmen bekommen den starken Arm der SEC zu spüren - Frankfurter Finanzplatzkontrolleure wirken dagegen wie Papiertiger

Von Jan Dams

Frankfurt/Main - Der amerikanischen Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission (SEC) eilt ein Ruf wie Donnerhall voraus. Die Behörde ist am US-Finanzmarkt allmächtig. Deutsche Aktionärsschützer fordern eine ähnlich starke Börsenaufsicht, weil Insiderhandel und geschönte Berichte zur Geschäftsentwicklung hier zu Lande Aktionäre verunsichern. Am Neuen Markt fallen daher seit Monaten die Kurse.
Nun werden zwar auch in den USA Anleger betrogen und mit Insiderhandel Gewinne gemacht. Im Gegensatz zu Deutschland, wo das Bundesamt für den Wertpapierhandel (BAWe) oft als Papiertiger verspottet wird, haben jedoch Manager dort Angst vor Ärger mit der SEC. Vorstände hüten sich, Prognosen zur Geschäftsentwicklung zu geben. Wer es doch tut, dabei aber lügt oder sich irrt, wird im schlimmsten Fall auf Schadenersatz verklagt und wandert ins Gefängnis. Selbst früher manchmal recht offenherzige deutsche Manager halten ihre Zunge nach dem Börsengang ihrer Firmen in New York im Zaum. Der Elektronikkonzern Siemens etwa hat sich ein One-Voice-Committee zugelegt, das heißt: Alle Erklärungen leitender Mitarbeiter des Konzerns werden im Zweifel von Unternehmenskommunikation und Rechtsabteilung auf Vereinbarkeit mit US-Recht geprüft.

Was passieren kann, wenn man sich nicht an die Spielregeln in den USA hält, zeigt der Fall des Stromriesen Eon. Veba, eines der Vorgängerunternehmen von Eon, hatte im Sommer 1999 die Fusionsverhandlungen mit der Viag geleugnet. Offiziell erteilte die SEC nur eine Rüge. Zusätzlich sollen aber einige 100.000 Dollar in einem Vergleich an die Amerikaner gezahlt worden sein. Monate später dementierte fälschlicherweise Otto Majewski, Finanzvorstand der Stromtochter Eon-Energie, Übernahmegespräche mit dem Versorgerkonzern Powergen. Majewski musste seinen Hut nehmen, noch bevor in der Öffentlichkeit Kritik der SEC zu hören war. "Das ist bei einer nur in Deutschland notierten Firma fast undenkbar", sagt ein Experte. Vor dem BAWe habe keiner Angst. Die Strafen seien zu gering. Das Amt sei überlastet.

Die SEC dagegen jagt Verdächtige mit gnadenloser Härte. "Dort arbeiten unter Führung von Laura Unger 3000 hoch motivierte junge Mitarbeiter, die nur darauf hoffen, Manager wegen Verstößen gegen das Börsenrecht zu überführen. Gelingt das, machen sie Karriere", erzählt ein Szenekenner. Gegen diesen gewaltigen Apparat wirkt das BAWe unter Georg Wittich mit seinen 140 Beschäftigten wie das Bürgermeisteramt einer Provinzstadt. Die Befugnisse der seit 1995 existierenden Behörde sind im Vergleich zum US-Pendant bescheiden. Dabei ähneln sich ihre Aufgaben: Sie sollen das Funktionieren der Börse und den Anlegerschutz garantieren.

"Der Vorteil der SEC ist die Bündelung der Macht in der Hand einer Institution", heißt es in einer Studie der international renommierten Kanzlei Shearman & Sterling. Die SEC kann von Managern die Herausgabe unrechtmäßig erlangter Gewinne fordern. Sie kann zivilrechtliche Strafen verhängen. Bei Strafverfahren übergibt sie die Fälle nach eingehenden Ermittlungen fast wasserdicht an die Staatsanwaltschaft. 1999 sind von 64 Anklagen in Strafverfahren 62 gewonnen worden. 525 verwaltungs- und zivilrechtliche Verfahren wurden eingeleitet. 650 Mio. Dollar aus Gewinnen mussten zurückgezahlt werden. Die Zivilstrafen beliefen sich auf 191 Mio. Dollar.

Das BAWe aber teilt sich die Kompetenzen mit den Bundesländern. Auch darf die Behörde bei möglichen Strafverfahren nur bis zu einem Anfangsverdacht ermitteln. Dann sind die Verfahren Sache der Staatsanwaltschaft. Im Vorjahr waren das von 52 Verdachtsfällen 22. "Die Staatsanwaltschaft aber ist selbst überlastet oder kennt sich mit solch komplexen Fällen nicht aus", klagt ein Börsenkenner.

Trotz mancher Vorteile halten aber nicht alle Experten das US-Börsenrecht für erstrebenswert. "Sammelklagen etwa passen nicht in unser Rechtssystem", sagt Peter von Ilberg von der Kanzlei Clifford Chance Pünder. Er setzt seine Hoffnung auf das vierte Finanzmarktförderungsgesetz. Unklarheiten würden damit beseitigt. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, den Tatbestand der Marktmanipulation in den Bereich der Ordnungswidrigkeiten zu verlagern. Die geplante Allfinanzaufsicht könnte dann selbst höhere Strafen verhängen.

www.welt.de/daten/2001/09/07/0907fi280492.htx
ottifant:

1 x Informativ o.T.

 
06.09.01 19:03
rosch:

Die US-Börsenaufsicht im INET

 
06.09.01 19:07
www.sec.gov/
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